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VERJÄHRUNG: 3 oder 6 Monate ???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: VERJÄHRUNG: 3 oder 6 Monate ???
By Papa A. (195.93.65.172) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 15:30:

ich wurde am 9.11.2000 geblitzt(firmenfahrzeug).bis jetzt habe ich von meiner firma noch keine nachricht erhalten das ein anhörungsbogen zugeschickt wurde , demzufolge habe ich auch noch keinen a.bogen bekommen . kann mir einer sagen ob ich also seit dem 9.2.2oo1 oder erst am 9.5.2oo1 aus dem ,schneider, bin danke schon mal für euren rat

By farendil (217.80.147.93) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 15:34:

wenn die behörde keinen A-bogen VERSCHICKT hat, bist du 3 monate ab tattag aus dem schneider

By Papa A. (195.93.65.158) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 15:49:

und was ist wenn mir keiner aus der firma was darüber gesagt hat ?????? woher soll ich wissen ob sich die Bußgeldstelle sich innerhalb von der 3-monatsfrist ,gemeldet hat ???????????? ansonsten ist doch der 9.5. stichtag oder????

By farendil (217.80.147.93) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 15:56:

no - wenn wirklich ein a-bogen verschickt wurde, beginnt die frist ab dem ausstelldatum des
a-bogens neu.

By Alberto (62.224.100.21) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 16:24:

Aber nicht gegen Papa A, es sei denn die Firma hat ihn hineingeschrieben. Dann müßte trotzdem schon alles verjährt sein, denn der A-Bogen kam, wenn überhaupt, sicherlich 4 Wochen nach der Tat.
Ein neuer A-Bogen hätte demnach mindestens 4 Monate nach der Tat bei Papa A eintreffen müssen. Ist er aber nicht. Heute haben wir den 3. Mai.
Die Sache kannst du vergessen.

By Papa A. (195.93.64.156) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 20:34:

vielen dank alberto und farendil für eure bemühungen !!! aber wie sieht die rechtslage aus wenn die bußgeldstelle sich zum beispiel nach 3 monaten und 2 tagen zum ersten mal beim arbeitgeber meldet und der seinem angestellten davon nichts sagt ??? wie soll der angestellte wissen das die verjährung bereits eingetreten ist ???

By farendil (217.80.147.93) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 22:27:

@alberto: sorry, du hast natürlich recht! da hatte ich nicht mitgedacht!

@papa a.: egal, du bist bereits lange in der verjährung...
wie soll der angestellte wissen das die verjährung bereits eingetreten ist ???
Abgesehen davon, daß die behörde nach ablauf der frist nicht mehr euinen a-bogen schicken wird, kannst du in jedem fall über deinen anwalt akteneinsicht nehmen...
desweiteren ist es für dich egal! sie müssen deinen namen innerhalb der 3-monats frist herausbekommen....

By Papa A. (195.93.64.189) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 21:40:

langsam glaube selbst ich das sich die sache erledigt hat !!! DANKE nochmal, aber kann mir einer mal kurz erklären was die alberto-methode sein soll.( bin erst seit ein paar tagen in dem forum !!!!!!!!!! )

By Papa A. (195.93.64.188) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 11:02:

heute ist der 9.5.2oo1: ICH HABE ES GESCHAFFT !!!
ich habe mich nochmal kundig gemacht :
"DIE VERFOLGUNG IST JEDOCH SPÄTESTENS VERJÄHRT,WENN DAS DOPPELTE DER GESETZLICHEN VERJÄHRUNGSFRIST SEIT DEM IN § 31 ABS.3 (TATTAG)BEZEICHNETEN ZEITPUNKT VERSTRICHEN IST."
laut: § 33 ABS.3 OWiG
und das trifft doch auf meinen fall zu ????


mfg Papa A.

By Alberto (62.224.100.41) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 11:27:

Dann ist es ja prima.... aber wir haben das wirklich schon vorher gewußt. Deine Sache war schon lange irgendwo "eingeschlafen"
Trotzdem. Ich freue mich über jeden, der denen "von der Schippe" gesprungen ist.

By Hibbel (213.7.64.194) on Samstag, den 25. August, 2001 - 01:37:

Warum dauert die Bearbeitung eines Rotlichtverstoßes nur so lange? Die Wartezeit, die bei mir nun schon 45 Tage andauert, ist bereits Strafe genug. Ab wann braucht man eigentlich realistischerweise nicht mehr mit einem Bogen zu rechnen? Warten die auch manchmal bis 12 Wochen, um kurz vor Verjährung noch so ein Ding zu verschicken?

By farendil (217.80.147.98) on Samstag, den 25. August, 2001 - 15:19:

@hibbel: ja

By alpak (217.88.172.235) on Sonntag, den 26. August, 2001 - 11:12:

@hibbel: Bei Starenkästen kann es sehr viel länger dauern als bei mobilen Messungen, weil der Film schließlich i.d.R. nicht so oft gewechselt wird - viele kennen die "Gefahrenstelle" ja und lassen sich nicht erwischen.

By michael (62.227.3.82) on Montag, den 27. August, 2001 - 14:40:

@Hibbel:

Wie alpak schon sagte, muß erstmal der Film voll werden. Das kann je nach Lage der Örtlichkeit sehr lange dauern, vor allem bei einer älteren Meßstelle, die schon weit bekannt ist.
Dann kommt natürlich noch hinzu, daß viele Bußgeldstellen chronisch überlastet sind. Manche kommen mit dem Schwung an Verstößen gar nicht mehr nach und dann wandert das Zeugs eben in den Reißwolf oder sie verschicken trotz Verjährungsfrist fleißig weiter die Bescheide.
Als dritter Faktor tritt weiter hinzu, daß anscheinend bei einigen Behörden der Wecker klingelt, wenn jeweils mal wieder die Verjährung kurz bevorsteht. Ich weiß nicht, ob das Einschüchterungstaktik ist oder ob's tatsächlich so lange dauert - jedenfalls habe ich das persönlich auch schon erlebt, daß der A-Bogen bzw. BuGeBe kurz vor Eintritt der Verjährung noch schnell aus dem Drucker kommt und zugestellt wird.


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