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Dürfen die das?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Dürfen die das?
By JFJ (141.2.71.88) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 15:21:

Hi,

mal ne kurze Frage, auf der Seite mit den Blitzfotos, ist mir folgendes aufgefallen:

ein ziviles Polizeifahrzeug steht entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße.

Meine Frage, dürfen die das??? Wie kommt das Fahrzeug wieder aus der Straße ohne den Verkehr zu gefährden?

http://www.radarfalle.de/galerie/images/hatterheim_1.jpg

Aloha
JFJ

By Blitz (195.93.66.187) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 17:42:

Die Polizei und das Ordnungsamt haben Sondergenehmigungen und außerdem steht das Auto am Anfang der Einbahnstraße, welches mit Sicherheit keine Hauptverkehrsstraße ist.
Zudem kann er ohne den Verkehr zu gefährden aus der Einbahnstraße ausfahren!

By Owi (193.159.77.8) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 18:38:

Vorsicht: Elche von rechts!

By farendil (217.80.147.93) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 22:34:

@blitz: nicht immer hat das ordnungsamt eine sondergenehmigung - also ein nachprüfen kann sich lohnen!

desweiteren darf niemand dabei gefährdet werden.
in diesem fall ist es sicherlich möglich, so wieder rauszufahren, ohne jemanden zu gefährden, aber daß heißt nicht, daß die überall stehen dürfen.

By Blitz (62.54.232.181) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 20:10:

Das Fahrzeug steht nur zur Überwachung der Messung dort. Ihr beschwert Euch doch immer, wenn es sein kann, dass einem Messvorgang nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird.

By farendil (217.0.227.115) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 22:03:

@blitz: Ihr beschwert Euch doch immer, wenn es sein kann, dass einem Messvorgang nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Ja klar! Schließlich es ise Vorschrift, und das nicht umsonst!


Und nicht nur die Vorschrift des aufmerksamen Meßbetriebes ist einzuhalten, sondern auch die, daß sich der Blitzwagen strikt an die STVO halten muß, es sei denn er hat für bestimmte Übertretungen eine Ausnahmegenehmigung.

Dann dürfen auch nur diese Übertretungen begangen werden und dabei darf niemand gefährdet werden.


Sind diese anforderungen nicht unter einen Hut zu bekommen, so kann dort so nicht gemessen werden...

By Kalle (216.34.244.106) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 23:55:

Ich will jetzt hier keinen persönlich angreifen sondern nur eine Frage stellen, die mich wirklich interessiert.
Mir fällt immer wieder auf, daß hier, wenn es um die Ordnungsbehörden oder deren Angestellten geht, immer wieder auf die strikte Einhaltung der Vorschriften der StvO. gepocht wird.
Wie kann man denn auf deren Einhaltung beharren, wenn man selber nicht dazu bereit ist?
Mal ganz ehrlich. Ihr könnt doch nicht einmal sagen, daß die meisten Paragraphen idiotisch sind und auf der anderen Seite wieder danach zu schreien wenn es Euch retten könnte.
Warum sollten sich die Ordnungskräfte sich nicht auch mal linker Tricks bedienen? Gleiches mit Gleichem!

By farendil (217.0.227.115) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 00:06:

@kalle:tja, und die stvo regelt halt, daß es in begründeten ausnahmefällen, z.b. für die wahrnehmung hoheitlicher aufgaben, und dazu zählt nun einmal auch das blitzen, sondergenehmigungen ausgestellt werden dürfen.

By kalkman (62.104.219.87) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 00:09:

@ Kalle

Prinzipiell stimme ich dir zu; nur verhält es sich hier wie im Sport. Dem Außenseiter bzw. vermeintlich Schwächerem drückt man die Daumen, daß es ihm gelingt, dem Favoriten "ein Bein zu stellen".

By traffic (62.180.15.162) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 17:02:

@Kalle: Wenn schon ein Repräsentant des Staates dessen eigene Regeln nicht einhält, braucht sich der Staat auch nicht zu wundern, daß die Bürger dieses Fehlerverhalten nachahmen.
O.T: Bei so Herren wie Koch, Kohl und Konsorten sollte sich also keiner darüber wundern, daß in D-Land so viel schwarz gearbeitet und Steuern hinterzogen werden.

By Blitz (62.54.232.161) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 21:20:

Ich möchte nochmals sagen, dass es auf dem Foto keinen Verstoß gegen die StvO gibt. Denn der PKW parkt lediglich dort, von fahren kann keine Rede sein. Zudem bewegt er sich, wenn er hinausfahren sollte, nicht auf der Fahrbahn. Die Fahrbahn wird durch den Bordstein begrenzt!!!!

@farendil
Schön das man seine Moderatoren-Stellung so schön ausnutzten kann. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen!

By traffic (62.180.25.46) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 22:56:

@Blitz: Interessante These. Also kann man auf dem Bürgersteig eine Einbahnstraße auch in die entgegengesetzte Richtung durchfahren. Hmm, ich werde es lieber nicht praktizieren...

By farendil (217.0.227.106) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 23:39:

@blitz: könntest du mir bitte erklären, was das soll?

Schön das man seine Moderatoren-Stellung so schön ausnutzten kann. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen!

wenn du schon irgendwelche behauptungen über mich aufstellst, dann fordere ich dich hiermit af, diese auch genau und detailliert zu begründen, da ich nicht weiß, wovon du redest...

By admin (213.240.141.35) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 03:40:

@farendil und blitz

Sorry, Beitrag wurde von mir gelöscht. Solange "blitz" seine "Beiträge" nicht fundiert begründet, werde ich als Moderator auch weiterhin von der Löschtaste gebrauch machen; werde dies dann aber dazu schreiben, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Bisher macht "blitz" nur den Eindruck, bewußt stören zu wollen.

By Blitz (62.54.236.26) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 10:22:

@traffic

Ich habe nicht gesagt, dass man auf dem Bürgersteig in die entgegengesetzte Richtung fahren darf. Der Messswagen wird sich hier mit Sicherheit rückwärts eingeordnet haben und hat dadurch nicht gegen die StvO verstoßen. Zudem, wenn jetzt gesagt würde, "Aber der steht doch auf dem Fußweg.", haben die Ordnungshüter bestimmte Genehmigungen, die dieser auf dem Bild mit Sicherheit auch hat.

Mit freundlichen Gruß

By alpak (217.81.164.221) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 11:18:

Da ich das Photo gemacht habe kann ich dazu nur sagen, daß die Omega auch nicht auf dem Bürgersteig, sondern auf einer "vorgesehenen Fläche" parkt.
So frech waren die dann doch nicht.

By JFJ (141.2.71.88) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 11:12:

Hmmm, also ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich meine die Ecke zu kennen, wenn ich mich nicht täusche ist das genau gegenüber der Ausfahrt von dem REAL-Gelände - und da würde meiner Ansicht nach eine Verkehrsgefährdung vorliegen, wenn der Wagen entgegen der Einbahnstraße rausfährt!!!

Begründung, die Straße ist nach rechts hin aus dem Winkel nicht, bzw. nur sehr schlecht einzusehen. Er kann eigentliche nur dann rausfahren, wenn die Ampel für den Verkehr vom REAL her auf Grün steht, dann fährt er aber genau in die sehr kurz Grün geschaltete Ampeltphase rein - also auch nicht grade ungefährlich.

Weiß das so genau, weil mir genau an der Stelle man fast ein Opel rein gefahren ist, der genau aus dieser Straße versucht hat rauszukommen und sich dabei wirklich schwer tat.

Nunja, prinzipiell hab ich nix gegen das blitzen, wenn es an "sinnvollen" Stellen ist. Hat mich nur mal interessiert, ob Polizisten sowas einfach so dürfen.

Unfähr finde ich dann eher die mobilen Herren in Grün, die sich auf der Rosa von Luxenburg (Frankfurt am Main) so rumtreiben. *grummel*

Aloha
JFJ


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