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34km zu schnell, Rechtsanwalt einschalten?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 34km zu schnell, Rechtsanwalt einschalten?
By Klaus (217.5.99.100) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 23:09:

Ich wurde außerorts geblitzt und es wurden statt der vorgeschriebenen 60km/h 94km/h gemessen (Anhörung war heute in meinem Briefkasten). Ich muß lt. Rechner also mit 150DM + 36DM Bearbeitungsgebühr und 3 Punkten in Flensburg rechnen. Ich hatte während meiner nun 22 Jahren Fahrpraxis noch nie einen Punkt erhalten. Lohnt es sich u.U. für mich nun einen Anwalt zu nehmen (bin versichert) oder ist das eher aussichtslos?

Gruß Klaus

By farendil (217.0.227.60) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 00:58:

wenn es keine konkreten einwände, verdacht auf meßfehler etc. gibt, lohnt es sich nicht.

aber forder doch mal das foto an (um nähere angaben zum verantwortlichen fahrzeugführer machen zu können...) - wenn manchmal hat man glück und das foto ist nicht zu gebrauchen...

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 08:26:

@klaus
Die Entscheidung Anwalt oder nicht, kannst du, genau genommen, noch rausschieben, bis der BG Bescheid kommt. Obwohl ich auch zu farendils Ansicht neige. Der Anwalt würde jetzt auch nichts Anderes machen, als im A-Bogen deine persönlichen Daten angeben und zur Sache überhaupt nichts ausführen.
Allerdings kannst du, wie vorgeschlagen mal nach dem Foto fragen. Manche schicken was, manche nicht, sondern nur einem Anwalt. Wenn das Foto unscharf ist, können die es verwerten, wenn man auch keine merkmale, wie Kopfform, Haaransatz, Brille etc sieht, z.B. wegen verschmierter blendender Frontscheibe, hast du Glück gehabt.

By michael (62.227.8.38) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 12:35:

@alfa:

Manche schicken was, manche nicht, sondern nur einem Anwalt.

Streng nach Gesetz (§ 49 Abs. 1 OWiG) wird dem Betroffenen Akteneinsicht (dazu gehört natürlich auch das Foto) nur unter Aufsicht, d.h. in den Diensträumen, gewährt. Hat natürlich auch den Nebeneffekt, daß man dort gleich prüfen kann, ob der Erschienene die gleiche Person ist wie die auf dem Foto.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß einige Bußgeldstellen das Foto aber auch zuschicken, wenn man höflich darum bittet bzw. angibt, sich erst einmal anhand des Fotos an den tatsächlichen Fahrer zu erinnern will.
Manche Bußgeldstellen geben aber auch in der Tat gar nichts heraus - eigentlich weniger aus Bosheit, sondern weil es einfach einen Riesenaufwand darstellt, die Filme manuell herauszukramen und dann ein einzelnes Bild durch den Drucker zu lassen. Dann besteht halt nur noch die Möglichkeit über eine reguläre Akteneinsicht nach § 49 Abs. 1 OWiG oder eben über einen Anwalt, der die Bußgeldakte natürlich in die Kanzlei geliefert bekommt.

By Klaus (217.5.99.102) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 23:43:

Erst einmal vielen Dank für die bisherigen Reaktionen auf mein Posting!
Heute habe ich mir nun mein Foto angeschaut. Leider hat es sich eindeutig bestätigt, daß es tatsächlich ich war, der den Wagen gefahren hat. Deshalb habe ich nun den Anhörungsbogen mit Schuldeingeständnis unterschrieben. Inzwischen ärgert mich das aber auch schon wieder, weil das Schild mit der Aufhebung (von 60 auf 80) der Geschwindigkeit sicherlich keine 150 Meter von der Stelle des Blitzers entfernt steht.
Aber was soll´s, vermutlich hätte mir diese Tatsache auch nicht weiter geholfen!
Gruß Klaus

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 13:25:

Nee, die hätten wahrscheinlich eine besondere Gefahrenstelle argumentiert (denn dann dürfen die weniger als..)um nicht als die Depperl da zu stehen.


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