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Tempomessung zu nah am Temposchild

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Tempomessung zu nah am Temposchild
By Lameiras (134.103.116.34) on Montag, den 30. April, 2001 - 14:03:

Hallo Leute,

bin mit 39 km/h in einer 30-Zone geblitzt worden. Habe den Verstoß nicht zugegeben mit der Begründung: Abstand der Geschw.-messung unter 100m vom Temposchild entfernt. Desweiteren habe ich auch einen Zeitungsartikel angeheftet in dem stand, daß Geschwindigkeitsmessungen unter 100-150m vom Tempobegrenzungsschild entfernt nicht zulässig sind.

Die Behörde schrieb zurück, daß in begründeten Fällen von der Entfernung abgewichen werden kann. Sie argumentierten: Kinder und Behinderte überqueren dort sehr oft die Fahrbahn.

Ich bin diese 30-Zone (nur 200m lang) schon öfters gefahren und habe dort noch nie einen Behinderten gesehen und Kinder auch nicht öfters als an anderen Stellen (wo 50 erlaubt sind).

Wie kann ich jetzt überprüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung rechtlich in Ordnung war?

Gruß Lameiras

By Blitz (62.54.232.156) on Montag, den 30. April, 2001 - 19:30:

Die Messung war in Ordnung, da bei Tempo 30-Zonen generell kurz nach dem Temposchild gemessen werden kann.

By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 30. April, 2001 - 21:58:

@blitz: falsch!
- sag mal woher nimmst du deine ganzen informationen?? -


die ausfühhrungen von lameiras: generell ein höherer abstand (je nach bundesland unterschiedlich) außer in gefahrenzonen/unfallschwerpunkten sind richtig.

ein 30er limit stellt aber nicht automatisch eine gefahrenzone dar.


@lameiras: naja, du könntest sicherlich noch eine größere toleranz "herausschlagen" aber bei
+9 km/h....

das gibt keine punkte, ca 30,- verwarngeld - lohnt sich das?
ich weiß, es geht dir sicherlich ums prinzip und kleinvieh macht bekanntlich auch mist, aber naja.

By Blitz (62.54.232.237) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 10:47:

Mein lieber Farendil,

die Rechtssprechung sagt eindeutig, dass in 30km/h
Zonen kurz nach dem Begrenzungsschild messen darf!
Das ist nicht flsch, sondern stimmt!

By Blitz (62.54.232.237) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 10:49:

Außerdem gilt dieser Mindestabstand in Ortschaften nur vom Ortsschild her gesehen, das heißt, ab 150m hinter dem OES dar erst gemessen werden!

By farendil (217.0.227.47) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 11:02:

Mein lieber Blitz,

könntest du mir dann bitte einmal ein paar Literaturangaben, Aktenzeichen etc. dazu zukommen lassen?

So gehen wir jeden Streit aus dem Weg, da ich es nun mal anders kenne...

By officer (213.187.67.61) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 18:23:

Was soll das ganze hin und her? Das vom Grundatz 150 m abgewichen werden kann, ist doch hier schon zig mal erleutert worden. Hier hat sich die Behörde sogar dazu eingelassen und dem betroffenen eine Begründung abgegeben. Nur weil Du dort noch nie einen Behinderten gesehen hast, heist das nicht, daß es ihn nicht gib. Was meinst Du wie oft wir von Bürgern angesprochen werden und sei es, weil sie gerade selbst was falsch gemacht haben " Ach bitte messen sie doch mal dort und da". Schon ist ne Bürgereingabe da und es wird unter Umständen auch unterhalb 150 m gemessen. Fakt ist, ab dem schild gild die Geschwindigkeitsbegrenzung und der der direkt am Schild wohnt, hat auch ein Recht darauf, daß of die dortige Einhaltung geachtet wird!

By farendil (217.0.227.47) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 18:42:

ja, officer, es darf von der standardentfernung abgewichen werden, WENN es sich um eine gefahrenstelle handelt.

dieses muß die behörde nachweisen.

es ist also keine unglaublich güte derselben, wenn sie dem betroffenen gegenüber einlassungen zur sache macht.
desweiteren ist die behörde FÜR den bürger da und hat ihm unabhängig davon doch bitte auch ihe handlungen zu erklären und zu begründen!

By officer (213.187.66.3) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 18:45:

Hat sie doch! Nur weil der Bürger jetzt anderer Meinung ist, bedeutet das nicht, daß die Messung falsch war.

By farendil (217.0.227.47) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 20:20:

@officer: dein vorhergehendes posting klang so, als ob es eine besondere güte der behörde sei, dieses zu begründen. Hier hat sich die Behörde sogar dazu eingelassen und dem betroffenen eine Begründung abgegeben.

Nur weil der Bürger jetzt anderer Meinung ist, bedeutet das nicht, daß die Messung falsch war.
nein, falsch ist die messung natürlich nicht - trifft aber die tatsache nicht zu, daß es sich um eine gefahrenstelle handelt, müssen ggf. noch weitere abzüge von der gemessenen geschwindigkeit vorgenommen werden

By officer (213.187.67.151) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 09:23:

Also ich glaub kaum, daß nur weil es keine Gefahrenstelle ist, eine höhere Toleranz gewährt werden kann. Das Verwarngeld wird auch keiner abändern. Höchstens daß mal vom Bußgeld auf 75,-DM runtergegangen wird, aber da muß man erstmal an den richtigen Richter geraten.


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