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Abschleppen trotz Anwesenheit des Fahrers?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abschleppen trotz Anwesenheit des Fahrers?
By Yoda (217.87.44.119) on Samstag, den 28. April, 2001 - 20:05:

Nabend.

Wie ist das - wenn man z.B. auf einem Behindertenparkplatz, Anwohnerparkplatz oder wo auch immer steht und eine Dame vom O-Amt ruft den Abschleppdienst an. Nun kommt man aber zu seinem Auto, noch bevor der Abschleppdienst tätig werden kann. Muß man die Karre jetzt dennoch abschleppen lassen (eigentlich schwachsinnig)? Muß man den Abschleppdienst bezahlen?

By farendil (217.0.226.238) on Samstag, den 28. April, 2001 - 20:18:

@yoda: nein, du darfst nicht abgeschleppt werden, da sich der störende zustand durch dich mindestens genau so schnell beseitigen läßt.

alles andere wäre unverhältnismäßig.

die dame vom o.a. muß den abschlepper abbestellen (solange noch nicht da)

du mußt aber die bereits angefallenen kosten das abschleppers (leerfahrt) bezahlen.

By Yoda (217.87.35.7) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 13:28:

Da habe ich schon ganz andere Vorgehensweisen beobachten können. Jemand stand mit seinem Wagen auf einem Behindertenparkplatz. Die Ordnungshüterin bestellte den Abschleppdienst, der den PKW auch schon auf der Ladefläche hatte. Da kamen die Besitzer des Wagens an und wollten ihn wegfahren. Pustekuchen. Die Besitzer wurden zusammengeschissen und der Wagen war weg.

By kirk (217.49.205.80) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 13:43:

Tja, da käme dann wohl die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf die Stadt zu ;-)

By farendil (217.0.227.47) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 14:45:

@kirk: nicht nur das! der wagen ist persönliches eigentum und darf nicht so einfach - wenn ein rechtmäßiger fahrer davorsteht aufgeladen werden.

im gegenteil - er ist sofort herauszugeben!

By Yoda (217.87.34.86) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 22:05:

farendil, ist das 100%ig sicher? Steht dazu was in Euren schlauen Büchern, aus denen ihr immer Zitate bringt? Wenn jemand in so einem Fall rechtliche Schritte einleiten will, dann sollte man vorher schon mal die Aussichten kennen.

By McFly (53.122.34.115) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 07:53:

Übrigens ich hab da letztens von einem Urteil gehört das besagt: Wenn der Fahrer kommt und die Politöse schon den Abschlepper gerufen hat KEINE Kosten für die Leerfahrt für den Fahrer anfallen dürfen da dies unter das unternehmerische Risiko der Stadt bzw. des Abschleppers fällt.
Simmt das so??? Kennt jemand das Aktenzeichen??

By michael (195.252.186.196) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 12:16:

VG Ansbach, Az. AN 5 K 98.00562: "Die Auferlegung der Kosten für die Leerfahrt eines Abschleppunternehmens (hier: verkehrswidriges Parken und Rückkehr des Fahrers zu seinem Fahrzeug vor Eintreffen des Abschleppfahrzeugs) ist rechtswidrig, wenn die Behörde nicht nachweisen kann, daß in dem Zeitpunkt, in dem der Betroffene bei seinem Fahrzeug ankam und das Abschleppen dann nicht mehr notwendig war, die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppfahrzeugs bereits angefallen waren, das heißt das Abschleppfahrzeug bereits abgefahren war bzw der Kostenanfall, das heißt die Abfahrt, nicht mehr verhindert werden konnte."

Beachte aber OVG Münster, Az. 5 A 2625/00: "Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn für sogenannte Leerfahrten dieselbe Regelgebühr wie für 'normale' Abschleppmaßnahmen erhoben wird."

(Quelle: juris)


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