Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By colorchanger (62.104.223.64) on Samstag, den 28. April, 2001 - 13:09: |
wie lange vor beginn eines halteverbots müssen die schilder an ort und stelle aufgestellt sein?
reicht ein tag?
vorgestern vormittag 26.4.01 haben se hier die schilder mit "ab 27.4.01 6:30" aufgestellt und dann gestern gleich gelbe zettel verteilt...
legal?
By Blitz (62.54.232.147) on Samstag, den 28. April, 2001 - 17:34: |
Normalerweise, so die Rechtssprechung, 48 Stunden Eingewöhnungszeit!
By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 30. April, 2001 - 22:47: |
ähem, also mir sind mindestens 3 Arbeitstage vorher geläufig...
By Blitz (62.54.232.237) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 10:53: |
Ich weiß nur, dass ein Gericht eine Klage abgewiesen hat, wo ein Auto abgeschleppt wurde. Da der Halter aber im Urlaub war, wollte er die Kosten erstattet haben - gabs aber nicht. Und das Gericht sagte, ein Halteverbot oder eingeschränktes Halteverbot darf erst nach 48 Stunden vollstreckt werden!
Ich merke gerade, wir reden hier von unterschiedlichen Umständen, na ja egal!
By farendil (217.0.227.47) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 11:06: |
@blitz: Ich merke gerade, wir reden hier von unterschiedlichen Umständen, na ja egal!
Wieso denn das?
Wir reden davon, ab wann ein neu hinzugekommenes Park-/Halteverbotsschild nach dem aufstellen gültig wird. (natürlich nur für die, die Ihr fahrzeug nicht nach der Aufstellung abstellen)
Ob es sich dabei um ein neues Schild handelt, das fortwährd nun "immer" dort steht oder um eines, welches erst ab XXX bis XXX gilt, ist dabei ja nicht von bedeutung, oder?
By Blitz (62.54.236.91) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 13:51: |
Ist ja gut!!!!
By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 31. Mai, 2001 - 10:30: |
Ja was ist denn nun? Fahre demnaächts 2 Wochen in Urlaub und will mein Auto auf der Straße nähe des Flughafens parken. Weiter mit Taxi.
Was ist wenn die da in der Zeit Schilder aufbauen können die meine Kiste abschleppen ? und wer bezahlt den Quatsch?
DAnke für die Antworten
By Billy Bob (24.226.73.236) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 00:25: |
Siemm!
Mache dir einen Vorschlag. Parke nicht auf der Strasse,sondern Gehe zu einer Bank in der naehe dess Flughafens,Lasse Dir
einen Kredit, von sagen wir mal 500DM geben fuer 2 Wochen,als Sicherheit gibst Du dein Auto,welches das Geldinstitut ja dann fuer dich in gewahrsam nimmt.Also bist du schon mal die Sorgen los wo Du parken kannst. Dann machst Du deinen Urlaub, kommst zurueck und bezahlst deinen Bank Kredit nebst Zinsen zurueck, sagen wir mal 15% macht DM 75.00 und schon hast du dein Auto wieder,und Brauchtest Dir keine sorgen machen ob du abgeschleppt wirst oder ob einer dein Auto Klaut!
Schoenen Urlaub!
Billy Bob
By farendil (217.0.227.56) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 00:33: |
@bb: sehr lustig! nur leider kannte ich den schon vor 10 jahren!
By Siemm (192.54.47.66) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 08:54: |
Leider hat die Bank am Pfingstmontag um 4 Uhr nicht auf.
Außerdem ist es ein Firmenwagen wäre also egal ob der geklaut würde. Abschleppen muß ich natürlich bezahlen
By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 13:50: |
72 Stunden vorher ist die richtige Antwort!
By dagda I (212.64.228.21) on Freitag, den 5. Oktober, 2001 - 15:24: |
wenn ich das richtig in erinnerung habe, muss sich der autobesitzer vor einer längeren ( wie lang ? )abwesenheit beim amt erkundigen ob ein halteverbot in seinem parkbereich geplant ist. ( filmaufnahmen, straßenfest, musikfeste, ect )
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