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Wohnsitz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Wohnsitz
By hoschi (216.34.244.8) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 14:07:

hi!

wie würde sich das verhalten:

habe Hauptwohnsitz in einem Mehrfamilienhaus gemeldet. Wohne in einer WG. Mein Name steht weder am Briefkasten, noch an der Klingel. bei eventuellen (Bußgeld-)bescheiden wäre Empfänger somit unbekannt.
In der Gegend / bei Nachbarn bin ich auch nicht bekannt.

wäre das eine sichere Methode diversen Bescheiden aus dem Weg zu gehen?

By kirk (62.104.210.70) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 16:13:

@ hoschi
Wie erreicht Dich denn sonst so deine Post (also nicht nur die unerfreuliche, sondern etwa die Nachricht über einen Lottogewinn?)
Oder bekommst Du gar keine Post?
Das kann ich mir nicht vorstellen.

By hoschi (216.34.244.105) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 16:24:

habe noch ne Adresse, wo ich aber nicht gemeldet bin. ist in einer anderen Stadt, in der ich regelmäßig bin. diese Adresse bekommen die Leute, die mir erfreuliche Dinge schicken. =)

By kirk (62.104.210.70) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 16:35:

@ hoschi

O.K., wenn das funkioniert.
Ich denke, Behörden oder Gerichte werden, wenn sie dich auf normalem Wege nicht postalisch erreichen (auch nicht mit Zustellungsurkunde) als äußersten Fall zum Mittel der öffentlichen Zustellung greifen. D.h der Bescheid wird im Rathaus oder im Gereicht ausgehängt. Dort kannst du ihn dann ja einsehen und wenn du Glück hast, ist die Rechtsmittelfrist auch noch nicht abgelaufen.
Also: immer schön regelmäßig (so 1x wöchentlich die jeweiligen Aushänge studieren, ob was für dich dabei ist.

By WIN (212.172.233.208) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 19:04:

Gute Idee, klappt halt nicht mit Finanzamt (für Steuernachzahlungen ;-) o.ä.

Wenn du einen Nebenwohsitz unter der anderen Adresse hast, greifen die Behörden meiner Erfahrung nach auf diesen zurück.

@kirk: Die Frist beginnt doch erst zu laufen, wenn der Bescheid zugestellt wurde - geht aber so nicht!

By hoschii (195.30.20.162) on Freitag, den 27. April, 2001 - 07:37:

na das finanzamt kriegt die adresse:

hoschi xyz
bei meier-schulze
xyz-straße ...
...

und der nebenwohnsitz ist ja nicht gemeldet. die müssen somit auf den hauptwohnsitz zurückgreifen, weil die ja keine andere adresse haben.

By kirk (217.49.207.219) on Freitag, den 27. April, 2001 - 10:18:

Hier mal ansatzweise die einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes:

§ 11 VwVZG Ersatzzustellung (in Stichworten)

Abs.1

wenn der Empfänger nicht abgetroffen wird,
- kann in der Wohnung an einen erwachsenen zur Falilie gehörenden Hausgenossen oder bei der Familie beschägtigten Angesetllten zugestellt werden...

- kann an im selben Hause wohnenden Hauswirt oder Vermieter zugestellt werden, wenn dieser zur Annahme bereit ist.


Abs. 2

ist eine Zustellung nach Abs. 1 nicht möglich, kann durch Niederlegung bei Gemeinde oder Polizei zugestellt werden.


§ 15 VwVZG Öffentliche Zustellung

u.a. dann, wenn Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.

By hoschi (195.30.20.162) on Freitag, den 27. April, 2001 - 11:24:

zu abs 1:

wenn ein brief an die behörde zurückkommt werden die erst noch mal alles überprüfen (erneute anfrage EWA)
dann müssten die erst familienstamm erkunden, ist das nicht ein erheblicher aufwand? das dauert doch ewig.

mein hauswirt/vermieter wohnt nicht mit im haus

abs 2

das VWVZG geht mit sicherheit von strafbefehlen oder gerichtsvorladungen oder so aus, aber bei nem läppichen anhörungsbogen? kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

§15

glaub ich auch nicht bei nem a-bogen...


außerdem ist mein auto auf jemand anders zugelassen, und von daher ist ja schon ne halbe ewigkeit vergangen, bis die erst mal auf mich kommen.
und wenn die dann beim halter des kfz auftauchen sagt der einfach, das ist der hoschi, wohnt dort und dort (ganz falsche adresse)

und für den fall der fälle montier ich halt namen an klingel und briefkasten ab.

By kirk (217.49.208.76) on Freitag, den 27. April, 2001 - 13:47:

Ja klar, da hast Du schon recht. Einfach habens die Behörden nicht, dich ausfindig zu machen.
Das VwVZG gilt übrigens in erster Linie für das ganz normale Verwaltungsverfahren und nicht ausschließlich für Strafsachen und sonstige gerichtliche Angelegenheiten (dafür gibts dann z.T. wieder Spezialgesetzte)

Was die Verjährungsunterbrechung angeht, so tritt die bereits ein, wenn angeordnet wird, daß gegen dich ermittelt werden soll. Eines wirksamen Zuganges eines A-Bogens bedarf es nicht.

Mit anderen Worten: Angenommen, die Behörde schickt dir nen A-Bogen und hört darauf inerhalb der Wochenfrist (+ Postlaufzeit) nix von dir, dann ergeht automatisch ein BG-Bescheid. Dieser muß dir zwar zugehen, sonst wird er nicht rechtskräftig. Aber wenn die wollen, kriegen die das schon hin (-> §§ 11 ff VwVZG).
Und wenn sie diech wirklich rankriegen wolen, schaffen die das auch innerhalb der endgültigen Verjährung. Die Unterbrechung der Verjährung kannst du nur verhindern, wenn die Behörden von dir als Fahrer nix wissen. Der KFZ-Halter darf also nicht sagen: "Der Hoschi war´s"...

By Alberto (62.224.97.248) on Freitag, den 27. April, 2001 - 16:14:

Theoretisch kannst Du aber...
1. Einen Hauptwohnsitz anmelden... irgendwo bei Bekannten
2. Dann darauf das Auto zulassen, dabei die Kfz.-Steuer vom Konto abbuchen lassen!
3. Danach sofort den Hauptwohnsitz offiziell nach Bosnien verlegen, dabei aber theoretisch mit dem Auto dort hinfahren und dort eben 1/2 Jahr oder 1 Jahr als freiwilliger Entwicklungshelfer leben.
4. Dann ist ein etwaiger Bußgeldbescheid wirklich nicht zustellbar und die Verjährung tritt trotz etwaigen Aushanges beim Amtsgericht dennoch ein.

(Die aber nur. "rein theoretisch")


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