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Vom Videowagen gefilmt, falsche Geschwindigkeit errechnet

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Vom Videowagen gefilmt, falsche Geschwindigkeit errechnet
By Radi (141.22.110.2) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 13:26:

Wurde heute auf der Autobahn 25 gefilmt mit angeblich 153 km/h statt 100(Lärmschutz für den Acker links und rechts).Nach Abzug der Toleranz soll ich 41 kmh zu schnell gehahren sein.
3Pkt 1 Monat Führerscheinentzug stehen an.
Die Meßstrecke betrug 748 m und ich habe mehr als 18 Sekunden gebraucht.(Genau weiß ich nicht mehr, aber auf jeden Fall über 18s also eher langsamer)
748m/18s*3,6 ergibt aber "nur" 149,6.
Wie genau errechnet sich jetzt die Toleranz,was machen wenn die sich tatsächlich verrechnet haben??
Danke schonmal

By Blitz (195.93.66.154) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 13:50:

Genau deswegen haben sie die Toleranz eingebaut.
Du solltest dich vielleicht nochmal bei der Polizei nachfragen und dir das erklären lassen, ansonsten Einspruch einlegen!

By hoschi (216.34.244.74) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 13:58:

wie ist das eigentlich, reicht die strecke von 748m überhaupt aus?

wieviel m / km müssen die einem hinterherfahren?

By michael (195.252.186.139) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 15:14:

@hoschi:

Einen pauschalen Wert für die Länge der Verfolgungsstrecke kann man hier nicht nennen. Es hängt u.a. von der Verkehrsdichte, Sicherverhältnissen usw. ab.
Je nach Meßmodus des Videomeßgerätes spielt unter Umständen auch eine Rolle, ob der Abstand zwischen dir und dem Polzeifahrzeug konstant geblieben ist.
Ich würde daher auf jeden Fall mal Einspruch einlegen und ggf. mir das von der Polizeidienststelle erklären lassen bzw. das Video einsehen.
Da es hier ziemlich knapp um ein Fahrverbot geht, solltest du einen Anwalt einschalten.

By Radi (62.104.214.93) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 15:04:

Wenn die sich tatsächlich verrechnet haben, wird
die ganze Messung dann ungültig oder wird sie nur korrigiert?

By michael (62.227.6.162) on Dienstag, den 1. Mai, 2001 - 15:23:

@Radi:

Die Daten, die auf dem Videofilm zu sehen sind, sind maßgeblich, da das Gerät ja (hoffentlich) geeicht wurde.
Von dem angezeigten Wert werden i.d.R. 5% abgezogen, das ergibt dann die Geschwindigkeit, die dir vorgeworfen wird.

Die Messung ist nur dann ungültig, wenn sich herausstellen sollte, daß die Beamten bspw. bei der Bedienung des Geräts einen schwerwiegenden Fehler gemacht haben. Dies festzustellen und nachzuweisen ist allerdings ziemlich schwierig und dazu bedarf es eines versierten Anwalts und eines Sachverständigen.

By UweR (129.187.116.51) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 13:20:

@hoschi

Anhalstweise sollte die verfolgte Wegstrecke in etwa dem 10-fachen des halben Tachowertes (laut Text) oder einfach dem 5-fachen der gemessenen Geschwindigkeit entsprechen.

By Duke Nukem (143.93.1.80) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 12:02:

@UweR
Demnach hat die Polizei die Strecke bei Tempo 153
nicht ganz eingehlaten. Statt 765m hat sie den Radi nur 748m verfolgt. (wenn man das so genau nehmen kann).
An sonsten frage ich mal: Wird der Film aufgenommen, oder einfach nur die Geschwindigkeit gemessen? In letztem Fall läge kein Beweisfoto vor.


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