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Fahren ohne zulassung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahren ohne zulassung
By TALOON (141.30.217.10) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 00:24:

hallo,

hab mal ne frage: darf ich mit einem fahrzeug, gleich ob motorrad oder auto, ohne nummernschild zum tüv fahren? ich meine damit keine weltreise, sondern den kürzesten weg. wenn es nicht geht, wie sieht das mit roten überführungskennzeichen aus? bekomme ich die so einfach bei der dekra, was kosten die, muß eine versicherung abgeschlossen werden, wie lange gelten sie? da das fahrzeug außerhalb steht, kann es sich ja der dekra-typ nicht anschauen, gibt es dann einfach so ein schild oder wie muß/kann ich beweisen, das das fahrzeug zwar keinen tüv hat aber in einwandfreien zustand ist?
was sagt die polizei dazu bei verkehrskontrollen?

wäre euch dankbar, wenn ihr mir auf meine fragen antworten könntet,

mfg taloon


PS: was anderes nebenbei: darf nun mit z.b. dem smart quer geparkt werden? sehe das immer öfter in dresden, kann mir aber nicht vorstellen, das es erlaubt ist.

By HarryB (203.198.24.4) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 02:34:

Nix erlaubt ohne Nummernschild. Selbst mit Nummernschild und ohne Zulassungsstempel nicht. Rotes Kennzeichen beim KVA erhaeltlich, Gueltigkeit variabel und der Versicherungsschutz muss - so glaube ich - extra hinzu gekauft werden. Anderenfalls nur Vorfuehrung mittels Haenger (oder Abschleppen?) erlaubt.

By farendil (217.0.226.226) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 03:22:

@taloon: wie es ganz ohne nummernschild aussieht, weiß ich nit 100% ig.

mit nummernschild (auch entstempeltem und ohne tüv/asu) darfst du direkt zur zulassungsstelle fahren, wenn du alle zur zulassung erforderlichen unterlagen dabei hast.

besonders wichtig ist dabei eine versicherungsdoppelkarte, denn die garantiert dir, daß du im falle eines falles zumindest bei der versicherung, die sdiese doppelkarte ausgestellt hat zumindest haftpflichtversichert bist. (kasko nur nach gesonderter vereinbarung auchwenn diese beantragt ist)


rote nummern gibt es nur noch als 06xxx er nummer - dies sind nummern im dauereinsatz, also für probe-/überführungsfahrten.
i.d.r. haben händler diese.

die kurzzeitkennzeichen für private sind jetzt mit gelben rand an der seite (sonst weiß) und haben eine variable (max 1 woche??) gültigkeit die untereinander im gelben feld aufgedruckt ist.

dafür müssen dies kennzeichen nicht mehr wie früher zurückgegeben werden, da sie nach ablauf der gültigkeit automatisch verfallen.

der versicherungsschutz für kurzzeitkennzeichen ist recht teuer, insgesamt ca. 130,- (wenn ich mich nicht irre)


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