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Polizist auf Fahrrad

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Polizist auf Fahrrad
By DerFahnder (217.3.130.89) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 19:48:

Angenommen, mein Freund fährt zu schnell durch eine 30er Zone (mal angenommen mit 50 km/h).Kann dann ein dies beobachtender Polizist auf einem Fahrrad (unter der Annahme daß er meinem Freund entgegenkommt) diese Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen bzw. zur Anzeige bringen?

Vielen Dank im vorraus:

Benni

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 20:49:

In Ösiland wäre das sicher möglich. In Deutschland braucht er dafür gerichtsverwertbare Beweise. Dazu müßte er zumindest mit einem Motorrad hinterherfahren und selbst dann wären noch hohe Toleranzen abzuziehen.

By Blitz (62.54.232.147) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 22:08:

Unmöglich, da keine Beweise!
Aussage gegen Aussage!

By farendil (217.0.226.226) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 03:25:

@blitz: hört doch bitte mal mit dem Aussage gegen Aussage! - Mist auf!

Die Aussage eines Polizisten ist immer ein mehrfaches Wert gegen die eines Bürgers, der noch dazu beschuldigt wird, ein Delikt begangen zu haben!

By Blitz (195.93.66.176) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 09:47:

Stimmt doch überhaupt gar nicht!
Ein polizist kann niemals ohne Video durch hinterherfahren ein Geschwindigkeitsverstoß zur Anzeige bringen, zur Anzeige vielleicht schon, aber bleibt abzuwarten, ob der Richter sich dazu bewegen lässt einen 'Indizienprozess'zu führen und ihn dann verurteilen. Zumal man den Fahrer von Hinten gar nicht erkennen kann.

By Alberto (62.224.97.232) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 10:26:

Ich muß farendil Recht geben. Das Wort: "Aussage gegen Aussage" ist fast ein "Unwort".
Mich hat mal ein Privatmann (war allein im Auto) wegen Nötigung angezeigt. Ich war auch allein im Auto. Er war der Zeuge (der sagt ja die Wahrheit - notfalls beeidet) und ich der "Betroffene" (der kann ja lügen, was schon fast unterstellt wird.
Ich habe mit Müh und Not eine Verfahrenseinstellung - gegen eine Geldbuße von 300 DM erreicht. So sieht das aus!

By farendil (217.0.227.14) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 10:39:

@blitz: glaub es oder nicht - wenn der polizist dich als fahrer identifiziert, ist alles andere makulatur.

solange ihm beim hinterherfahren keine groben fahler nachgewiesen (indem er sie zugibt oder sich nicht erinnern kann) werden können die aber im Regelfall auch nur eine erhöhte Toleranz bewirken ist die sache wasserdicht.

so wasserdicht, daß du vor gericht ganz sicher verurteilt werden wirst...


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