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Stress auf der Autobahn

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Stress auf der Autobahn
By Geheimagent (217.88.18.150) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 14:27:

Hallo Leute, ich habe mal eine Frage. Ich besitzte den Führerschein seit 19 Monaten (noch Probezeit) und fahre einen Golf diesel Bj 84. Dieses Auto ist demensprechend langsam beim überholen auf der Autobahn. Gestern setzte ich zum überholen an und ein ca 750 Meter entfernter BMW gab mehrmal wild Lichthupe. Ich überholte und machte sofort Platz, der Fahrer beschimpfte mich wild. Ich regte mich ebenfalls auf, zeigte ihm aber kein Vogel oder ähnliches! Der Fahrer zog vor mich und bremste stark ab und notierte (?) mein Kennzeichen. Jetzt meine Frage: Habe ich was zu befürchten. Ich denke, auf langsame Autos haben das recht zu überholen. Was kann mir passieren??

By traffic (195.252.203.204) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 14:38:

@geheimagent: Nichts. Du hast völlig korrekt gehandelt. Wenn Du sein Kennzeichen hast, könntest eher Du ihn ggf. wegen zweifacher Nötigung anzeigen: Einmal, wenn er hinter dir zu dicht aufgefahren wäre, zum zweiten, wenn er dich nicht verkehrbedingt zum starken Abbremsen veranlaßt hätte.

By SIemm (139.4.163.222) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 14:40:

Abwarten meist kommt da nix.
So wie ich das verstanden habe warst Du und er alleine im Auto. Deswegen steht Aussage gegen Aussage.

By farendil (217.0.226.226) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 17:15:

als erstmal: es wird wohl nichts kommen - normalerweise regt man sich kurz auf, hat dann aber doch keine lust zur polizei zu fahren und 3 stunden rumzusitzen bis ein protokoll getippt wurde...


wenn du - warum auch immer - eine anzeige am hals hast, solltest du NIE eine aussage machen und IMMER einen anwalt aufsuchen.
leider ist das mit aussage gegen aussage nicht so, da der anzeigenerstatter immer automatisch der zeuge, der angezeigte immer der beschuldigte ist... (und der beschuldigte lügt natürlich immer...)


zum vorfall:
was der bmw fahrer gemacht hat, ist sicherlich nicht korrekt und erfüllt u.U. den straftatbestand der strassenverkehrsgefährdung.

die frage ist aber, was du gemacht hast!
wenn du z.b. mit 120 auf die linke spur ausgeschert bist, der bmw aber mit 240 von hinten angeflogen kam, hättest du niemals rüberziehen dürfen!
der abstand zum fahrzeug hinter dir ist irrelevant, einzig und allein entscheidend sind die 3 faktoren in ihrer gesamtheit:
-geschwindigkeit pkw 1
-geschwindigkeit pkw 2
-abstand pkw1 bis pkw 2

By HarryB (203.198.24.4) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 03:10:

wenn du z.b. mit 120 auf die linke spur ausgeschert bist, der bmw aber mit 240 von hinten angeflogen kam, hättest du niemals rüberziehen dürfen!
der abstand zum fahrzeug hinter dir ist irrelevant, einzig und allein entscheidend sind die 3 faktoren in ihrer gesamtheit:
-geschwindigkeit pkw 1
-geschwindigkeit pkw 2
-abstand pkw1 bis pkw 2


Und genau damit verbietest Du dem langsameren Auto das Ueberholen. Es kann doch nicht angehen - bei einem Abstand von 750 m, wohlgemerkt! - dass der Golffahrer nicht ueberholen darf! Vielmehr ist der BMW Fahrer verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er dem weit vor ihm fahrenden, langsameren Verkehrsteilnehmer das Ueberholen des noch langsameren gefahrlos(!) gestattet.

Hier, in dieser Deiner Aussage, farendil, liegt die ganze Krankheit des Systems Verkehr auf der Autobahn begruendet! Aber was soll man auch von jemandem erwarten, der meint, das Recht zu haben 300 km/h zu fahren, gelle?

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 09:29:

@geheimagent
woher willst du wissen, dass der Abstand 750 m war? Ich kann jedenfalls sooo genau das nicht schätzen. Ich weiss aber recht gut, wie die Autobahn vor mir bei 250 km/h aussieht und wie kurz so ein paar hundert Meter dann sind. Bei 750 m müstest du 15 schwarz-weisse Pfosten entlang gesehen haben -Klein-Adlerauge! :-))
Vermutlich waren das weit weniger als 750 m. Sowas passiert häufiger, dass jemand der immer relativ langsame Fahrzeuge fährt, mit dem Abstand im Gefühl rauszieht, der beim ihm ausreichend ist und der ist bei hohen Geschwindigkeiten dann sehr eng. Wenn vor mir einer sorauszieht, steige ich halt in die Eisen, fluche ein bischen und das wars; irgendwie muss man bei über 200 für die Anderen mitdenken und sich auf so was einstellen. Was der BMW Yogi da gemacht hat ist einfach schlechte Erziehung und würde, wenn eine Zivielstreife das beobachtet hätte als Nötigung angezeigt; wenn du dich dabei auch noch gefährdet gefühlt hättest, hätten die Schnittlauche dem den Pappendeckel direkt vor Ort krallen dürfen, wegen des dich Ausbremsens!

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 09:30:

Farendil: der abstand zum fahrzeug hinter dir ist irrelevant

Das stimmt natürlich nicht. Wenn der Hintermann weit genug (er darf nicht zum Bremsen gezwungen werden) entfernt ist, kann man selbstverständlich ausscheren.

HarryB: Vielmehr ist der BMW Fahrer verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er dem weit vor ihm fahrenden, langsameren Verkehrsteilnehmer das Ueberholen des noch langsameren gefahrlos(!) gestattet.

Was willst Du damit ausdrücken? Daß der Schnellere dem Vordermann jederzeit ein Ausscheren ermöglichen muß (so hört es sich an)? Das ist natürlich Mumpitz (verbietet in letzter Konsequenz dem Hintermann das Überholen völlig)! Richtig ist lediglich, daß er sich bei (wesentlicher) Überschreitung der Richtgeschwindigkeit im Zweifelsfall eine Mitschuld anrechnen lassen muß.

By HarryB (203.198.24.1) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 09:38:

Nein, das wollte ich so nicht damit ausdruecken. Was ich damit sagen wollte, war, dass er als Schnellfahrer jederzeit damit rechnen muss, dass ihm einer in die Spur kommt. Und wenn das etliche Meter vor ihm passiert, dann muss er halt runter mit der Geschwindigkeit.
farendil's Behauptung dagegen wuerde ja bedeuten, dass das langsamere Fahrzeug fuer immer und ewig in der rechten Spur festgenagelt ist, weil es koennte ja alles, was links von hinten daher kommt, wesentlich schneller sein.....

By Alberto (62.224.97.232) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 10:34:

@HarryB, das ist ausnahmsweise leider richtig, was Du da sagst. Die Rechtssprechung sagt: Wer sich jenseits der Richtgeschwindigkeit bewegt, muß notfalls damit rechnen, daß ein langsameres Fahrzeug dieses hohe Tempo nicht erwartet und dann eben falsch einschätzt.
Dennoch - das gibt für den Schnelleren nur eine geringe Teilschuld, die er sich mitanrechnen lassen muß. (Er muß also schon etwas aufpassen)
Die Hauptschuld trägt trotzdem der Ausscherende, denn entscheidend ist: Wer einen Fahrspurwechsel vornimmt, hat dem fahrspurhalter das Vorrecht zu gewähren. Das gilt auch in der Stadt für einen Wechsel von links nach rechts.

Das "Ausbremsen" jedoch war vermutlich Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 C.
Das kann einen "Entzug der Fahrerlaubnis" für den BMW-Fahrer bedeuten.

By farendil (217.0.227.14) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 10:44:

@kjk: na gut dann war der satz eben falsch formuliert.
ich schreibe ihn um in:

der abstand ALLEIN zum fahrzeug hinter dir ist irrelevant, ER IST NUR IN VERBINDUNG MIT ZWEI WEITEREN KRITERIEN ZU SEHEN.

oki?

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 12:29:

Na, wunderbar, da sind wir uns ja ausnahmsweise mal alle einig ;-)


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