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Ausländer als Fahrer angeben?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Ausländer als Fahrer angeben?
By alpak (217.81.175.189) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 12:54:

Hallo Leute!

Mein Vater wurde neulich gelasert und ihm droht nun ein Fahrverbot. Er ist Halter und hat den A-Bogen bereits bekommen.

Jetzt überlegt er, ob er unseren Nachbarn in Spanien, der uns halt mal besucht hat und den Wagen "ausgeliehen" hat, als Fahrer angeben soll.
In einen solchen Fall das Foto dann verglichen, richtig? Wenn er es schafft, daheim nicht erwischt zu werden, die Nachbarn halten dicht - was ist dann der wahrscheinlich nächste Schritt der Behörden - der "Vorladung" leistet er nicht Folge. Wie sind da die Erfahrungswerte bei Euch? Geben die dann Ruhe oder meldet sich der Staatsanwalt (82 statt 50km/h innerorts).

Und noch eine Kleinigkeit: Hat er als 80% Schwerbehinderter eine größere Chance oder gar Anrecht auf eine Revision des Fahrverbots oder Umwandlung in Geldstrafe (muß jederzeit mobil sein, aus gesundheitlichen Gründen), oder spielt das keine Rollle?

Danke für die Antworten!

By farendil (217.0.226.226) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 13:09:

@alpak: die werden wenn sie ihn nicht antreffen, seon passbild mit dem hinterlegten passbild beim EwMa vergleichen...

damit haben sie ihn!


Zur Frage des Fahrverbotes: bei Schwerbehinderung ist Fahrverbot genauso eine extreme Härte wie bei denen, die beruflich auf das KFZ angewiesen sind.

Sprich: wenn man Glück hat und in Flensburg klinisch rein ist, hat man eine reelle Chance...

By alpak (217.81.171.237) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 14:48:

Na gut, dann klappt das mit unserem spanischen Nachbarn nicht.

Dann werden wir zum ersten mal die Alberto-Methode selbst ausprobieren, sollte ja dann klappen.
Ist es strategisch sinnvoller einen "Komplizen" anzugeben, der möglichst weit weg wohnt? Das könnte doch einen weiteren Zeitgewinn geben, wenn die Behörden untereinander zusammenarbeiten müssen, oder?

Vielen Dank jedenfalls

By hoschi (195.30.20.162) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 15:01:

@alpak

er ist gelasert worden?
ist er da nicht angehalten worden?

By alpak (217.81.175.29) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 16:38:

@Hoschi

Ja, er ist wohl gelasert worden ("Beweismittel: Messung mit lasergerät und Frontfoto"), wurde aber nicht angehalten.
Er hats gar nicht bemerkt, war in Gedanken beim Umzug (Büro, nicht Karneval) und hielt die Jungs beim Vorbeifahren für Vermesser, Statiker oder Terroristen.

Hat mir den Wisch eben gezeigt, war ganz verwundert und hat sich an die Szene fast nicht mehr erinnert (ist bei Erhalten des A-Bogens bereits 20 Tage her).

Werden die bei der ALberto-Methode "angerechtnet", oder muß man mit Erhalten des A-Bogens erneut anfangen zu rechen? Dahingehend habe ich hier nämlich schon Unterschiedliches gelesen. Denn theoretisch kann der Postbote den A-Bogen (Post, nicht Einschreiben) ja auch in den Fluss geworfen haben, weil er keinen Bock auf Austragen hatte.

- Danke -

By hoschi (195.30.20.162) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 17:01:

ich dachte immer, wenn die lasern, dann müssen die einen sofort rausziehen und einem die lasermessung zeigen, weil da wird ja kein foto geschossen.

das verwirrt mich jetzt völlig...weiß da jemand was genaueres?

ansonsten bin ich mir ziemlich sicher, dass mit datum a-bogen die 3-monatsfrist neu beginnt für den an den dieser gerichtet ist.
was jetzt natürlich ist, wenn man diesen a-bogen garnicht erhält weiß ich nicht.

viele grüße
*hoschi

By traffic (195.252.201.141) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 17:16:

@hoschi: Die Leica ist ein "Infrarotlasermeßgerät für Geschwindigkeiten mit Videodokumentation";
Der Anschluß eines Videogerätes sollte kein Problem sein, und die Aufnahme muß von vorne erfolgt sein, so daß Kennzeichen und Fahrer sichtbar sind. Warum sollte dann noch jemand angehalten werden?

By alpine (62.180.106.94) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 18:56:

Nach meinenen Erfahrungen bedeutet das Zusenden eines A-Bogens keine Verlängerung der Frist, nur wenn man so dumm ist, diesen wieder zurückzusenden. Noch nicht einmal die Angabe des Halters, wer gefahren ist, hat bei mir eine Fristverlängerung bewirkt. A-Bogen fülle ich deshalb generell nicht aus.

Die Frage der Erkennung auf dem Passbild läßt sich durch einen falschen Bart lösen (nur effektiv bei Vielfahrern). Weiß jemand, wo man einen solchen herbekommt?

By farendil (217.0.226.226) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 20:41:

@alpine: falsch!

frist beginnt ab dem ausstelldatum des a-bogens mit 3 monaten von vorn, ob dieser ankommt, ist unerheblich!

By EinBetroffener (216.104.228.146) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 10:10:

@ alpak

farendil hat Recht.

Wenn ihr allerdings auf den A-Bogen nicht reagiert ("hab ich nicht bekommen"), wird die Behörde initiativ werden: Vergleich Blitzphoto mit beim EWA hinterlegten Passphoto, Erscheinen bei euch zu Hause, Nachbarschaftsbefragung. Also die ganze Orgie. Wenn ihr konsequent die Alberto-Methode anwendet, wirds schon klappen.

By alpak (217.81.173.86) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 11:07:

Konsequenz heißt also in dem Fall Mutter soll stellvertretend für Vater Komplizen (Onkel mit anderem Namen) in A-Bogen eintragen, richtig?

Klingt alles ganz gut, aber wenn A-Bogen Frist auslöst, kommt mir das ganze zeitlich doch sehr knapp vor. Aber probieren werden wir's trotzdem. Danke!

By Alfred (217.1.19.214) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 12:04:

Nein Ankreutzen und Name, Adresse vom Onkel reinschreiben und gleich zurücksenden. Der Onkel bekommt automatisch einen Anhörungsbogen, klappt bestimmt 08/15 verfahren.

Ausländer angeben klappt in der Regel nur wenn das Fahrzeug nicht auf einen zugelassen ist und man nicht an der zulassungsaddresse Wohnt oder bei Firmen.
Wenn man in diesen Fällen, am besten einer aus der Tschechei, einen Ausl. angibt ist der Fall praktisch erledigt. Man hat brav den angegeben der gefahren ist. Bis die das überprüft haben ob das stimmt (geht meistens auch garnicht) ist das Ding in der Verjährung. Ich kenn da eine Firma, die machen das immer so.

By Alberto (62.224.97.214) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 17:18:

Noch eines: Wenn in den A-Bogen jemand anderes eingetragen wurde, und die haben diesen zunächst "gefressen", dann ist die Verjährung wiederum "nicht" durch diesen Anhörungsbogen unterbrochen, sondern die Verjährung für den echten "Täter" beginnt tatsächlich mit dem Tattage. Damit ist sie auch wieder leichter zu überbrücken.

By EinBetroffener (216.104.228.146) on Freitag, den 27. April, 2001 - 09:42:

@ Alberto

Ich dachte bislang immer, dass wenn der AB an den Halter geschickt wird mit der Formulierung "Ihnen wird vorgeworfen am ... um... dies und das begangen zu haben" die Verjährungsfrist gegen den im AB Genannten unterbrochen wird. Hier im Forum war bislang speziell bei diesem Punkt immer eine gewisse Unklarheit zu spüren. - Was ist denn nun definitv richtig?

By alpak (217.81.162.199) on Freitag, den 27. April, 2001 - 10:23:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihnen wird vorgeworfen am XXX in XXX als Führerin/Führer des Pkw XXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben..."

Bei diesem Text beginnt die Verjahrung also mit dem Tattage, obwohl mein Vater als Fahrzeughalter den A-Bogen bekommen hat - aber eben mit sehr schwammiger Formulierung.

'Tschuldigt die Fragerei, aber da habe ich hier wirklich schon Verschiedenes gelesen...

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 27. April, 2001 - 12:27:

Trotzdem habe ich in diesem speziellen fall noch mal ´ne Verständnisfrage.
In Reality sind doch Fahrzeughalter und "Täter" identisch. Also wurde doch durch die Zusendung des A Bogens an den "Täter" die 3 Monate Verjährung unterbrochen (obwohl die Behörde das noch nicht weis) und es gelten 6 Monate. Daraus folgt, wenn die Schnittlauche nach sag´mal 4 Monaten drauf kommen das der Dummy es nicht war und die suchen sich beim Ordnungsamt das Foto vom Halter raus, haben dann ihr AHA-Erlebnis (Halter=Täter), dann wäre Alpak Senior doch noch dran.... oder? So, das Haar ist endlich gespalten.

By alpak (217.1.232.122) on Freitag, den 27. April, 2001 - 14:55:

*Hilfe*
Also werden wirs halt einfach mal ausprobieren, schief gehen kann ja nix. Entweder mit etwas Glück die Behörden verarscht oder - naja, muß eben sein Togolesischer Führerschein aus der Mottenkiste geholt werden!

By Alberto (62.224.97.248) on Freitag, den 27. April, 2001 - 16:21:

Der Fall liegt so:
Der A-Bogen geht an die Halter-Familie. (Sagen wir mal, der Sohn ist der Halter)
Nun macht der Vater aber generell in dieser Familie alle schriftlichen Arbeiten, d.h. er öffnet auch die Post und bearbeitet sie.
Der Sohn weiß davon also nichts, daß ein A-Bogen ankam.
Der Vater schreibt nun, weil er davon überzeug ist, dieses genau zu wissen, den anderen Sohn als Fahrer hinein und schickt den A-Bogen ab.
Der eigentliche Fahrer weiß davon immer noch nichts.
Die Behörde ermittelt nun gegen den anderen Sohn und schickt ihm einen BuGeBe.
der eigentliche Fahrer weiß davon wiederum nichts.

Somit wurde der eigentliche Fahrer - innerhalb von 3 Monaten - nach seiner tat - niemals mit dem Vorwurf konfrontiert.
Damit ist für ihn die Verjährung eingetreten, denn es ist nicht zumutbar, daß man sich 3 Monate nach irgendeiner Verkehrsübertretung noch daran erinnern kann.
Verstanden?

By alpak (217.81.171.208) on Samstag, den 28. April, 2001 - 00:47:

Ja!
Das war mal wirklich eindeutig, vielen Dank!

Werde Montag den Wisch für meinen Vater (ich mache den Papierkram *g*) zurückschicken...

By alpak (217.81.170.123) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 16:03:

So, der erste Schritt ist getan.

Habe noch eine Frage wegen dem Zeitschinden: Wenn der Komplize nun Einspruch einlegt, ist es dann sinnvoll, Messprotokoll oder Photo anzufordern?

-werden die dann nicht unruhig und vergleichen sofort das Photo?
-unterbricht diese weitere Forderung die Einspruchsfrist? Nicht, daß dann der BGB plötzlich gegen den Komplizen rechtskräftig wird!

By farendil (217.80.147.93) on Donnerstag, den 3. Mai, 2001 - 16:11:

also: Einspruch einlegen - ohne Angabe von Gründen!
Dieser Einspruch bleibt (egal, was dannach für Schriftverkehr mit der Behörde geführt wird) bestehen, bis:
-ein neuer BG-Bescheid ausgestellt wird
-zur Gerichtsverhandlung (dort wird über deinen Einspruch entschieden)
-du Ihn selbst zurücknimmst.

Nach ca. 1 - 2 Woche(n) daß Meßprotokoll anfordern.

Als nächstes könnte man nach der Eichurkunde fragen.

Nicht das Foto! Dann muß es dem Komplizen ja sofort auffallen, daß er nicht der Täter ist.

By alpak (217.81.166.242) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 09:29:

Auf dem Anhörungsbogen unseres Komplizen stand nun "Bitte geben sie bei der Antwort Ihre Geburtsdaten an".
Der Altersunterschied beträgt ca. 10 Jahre, Fahrer 54 Jahre alt. Wir haben auf den A-Bogen natürlich dieser Bitte nicht folge geleistet, sondern den Verstoß "nur" zugegeben.
Werden die jetzt -erfahrungsgemäß- trotzdem mißtrauisch oder schlucken sie es?


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