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Anhörungsbogen: Verantwortlicher Fahrer....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörungsbogen: Verantwortlicher Fahrer....
By Spooky (62.224.2.184) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 18:20:

Nachts mit Wagen vom Kollegen geblitzt.
Hört sich nach üblicher Ausrede an, ist aber so. Er hatte sich in der Disco den Fuß angestaucht, ich sollte fahren. Anderer Wagen, fahre sonst nur einen kleineren. Abgelenkt worden. Statt 50 95km/h netto. Anhörungsbogen an ihn wurde mit Verneinung und ohne weitere Angaben zurück geschickt. Er wurde nochmal geblitzt, bekam Schiß und hat mich angegeben. Jetzt habe ich den Anhörungsbogen mit einem Foto. Zugeben nein ist klar, aber war ich der verantwortliche Fahrer, ja oder nein? Welche Chancen habe ich(und wenn ja wie am besten anstellen) daß ich kein Fahrverbot bekomme? Arbeitsort(Vertrag beginnt zum 1.6.) ist sehr schwer zu erreichen, ca 35km Autobahn entfernt.

Bitte schnelle Antworten, der Bogen lag hier, da ich nicht zu Hause war schon knapp eine Woche!!!

Danke!


PS: Innerorts, genau der Kasten der abgeschweißt wurde, lol. Habe bisher keine Vergehen, bin zum Zeitpunkt des Blitzes 1 Monat aus der Probezeit gewesen.

By farendil (217.0.226.195) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 18:27:

warum geben die leute bei solchen 100% ig sicheren sachen dann immer den fahrer preis???????

*völligverständnislosmitdemkopfschüttel*

das war es wohl für dich...
einzige chance: ein schlechtes foto.

By Spooky (193.159.63.6) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 11:57:

Das Problem ist, in solchen Situationen hat man auf einmal keine Freunde mehr.

Ich habe eben mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sinngemäße Aussage von ihr:"Bei null Voreintragungen...gegen Verdoppelung...möglich"

Ich soll ihr das Szenario mit Kopie des Arbeitsvertrages brieflich schildern, sie wird das dann beurteilen...

Sagtmal, wie habt ihr das denn gehandhabt? Direkt Brief oder auch versucht mit dem Löwen in seiner Höhle zu telefonieren? Da ging mir nämlich schon einigermaßen die Pumpe, man weiß ja nie wer da dran ist, wie man mit der Person kann. Hatte aber Glück, war eine nette, jüngere Frau.

Danke auf jeden Fall für die Idee mit der Verdoppelung und dafür den Monat vergessen. Ich hätte es wohl, wenn ich es hier nicht gelesen hätte, nichtmals probiert.

Ein Grußwort an alle, die anhand der Zahlen in meinem ersten Post schon wieder den Finger auf dem SPAM-Knopf hatten: Ich fahre sonst immer anständig, dementsprechend auch nie geblitzt worden. Es lag halt an der blöden Situation, kann ich auch nicht rückgängig machen.

THX für die Hilfe und ich hoffe wir alle brauchen unsere Hilfe nicht so oft. ;-)

By farendil (217.0.226.226) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 13:17:

@spooky: naja, jetzt hat sie dir angeboten, wenn du reuig die tat zugibst, das Fahrverbot aufzuheben.

deine chancen ganz drum herum zu kommen sind sehr, sehr gering, aber du verärgerst damit auf jeden fall den sachbearbeiter...

ich würde evtl. persönlich vorbeigehen und der sachbearbeiterin die unterlagen übergeben, wenn du am tel. den eindruck hattest, daß sie nett ist "und man mit ihr reden kann"

ist zwar sch.. aber in deiner situation wohl das beste...


ps: was du mit deinem "freund" machen sollst, schreibe ich mal nicht hinein...

By Spooky (193.159.63.6) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 00:22:

Soll heißen? Keine Begründung der Umstände im Brief?

Warum jetzt sehr gering und was sollte sie daran ärgern?

Hmm, das würde ich nach Gefühl nicht tun weil ich ja nun quasi schon vorgesprochen habe.

ps: welchem freund? ;)

By farendil (217.0.226.226) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 03:31:

na klar, die umstände noch mal schriftlich begründen...


die chancen sind jetzt sehr gering, da dich im prinzip nur noch ein schlechtes foto retten kann (verjährung ist fast ausgeschlossen).

wenn du jetzt aber noch anfängst und mit anwalt akteneinsicht beantragst etc. - dann muß es nicht sein, daß die ihr angebot aufrechterhalten...

jetzt hast du zumindest das angebot dich vom fahrverbot freizukaufen.
wenn dir das die sachbearbeiterin nach sichtung deiner unterlagen definitiv zusichert dann solltest du dieses angebot annehmen (und damit die tat zugeben)

By Spooky (62.158.254.190) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 09:57:

Ja, habe ich ja auch vor. Verjährung oder Abstreiten wegen Foto ist eh nicht drin, hatte ich auch nicht vor. Hätte ja klappen können gegen Fahrtenbuch, aber Freunde halt...

Wenn ich den Bogen habe ist die Verjährung ja eh gelaufen. Und zugeben, naja, kann ich ja auch...habe gestern beim Anruf quasi den Bogen durchgegeben Fahrer ja, zugeben nein... Sollte ich die Formulierung gebe den Verstoß zu vermeiden und stattdessen gebe zu mich verschätzt zu haben und sowas? Rein rechtlich? Oder hätte ich jetzt, wo ich mich schon gemeldet habe auch gleich zugeben ja sagen können?

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 10:03:

@spooky
Ich würde dir auch die gleiche Empfehlung wie farendil geben, nachdem die Sache nun mal durch Unkenntnis versaut ist, kannst du nur Schadenbegrenzung machen. Wenn die Tussi auf der Behörde dir das anbietet solltest du annehmen, persönlicher Kontakt wäre aber angeraten denke ich. Dir geht es ja eigentlich nur darum, den Pappendeckel nicht ins Parkhaus geben zu müssen. Kommst du mit einem Anwalt, drückt die ihr Kreuz durch und macht Schema F.
Das dir das passiert ist, ist nicht schlimm, würde vielen Anderen auch passieren können. Selber fahre ich auch ein Auto, bei dem man die Geschwindigkeit nicht so merkt, weil man mit ganz wenig Gas und nur leise grummelndem Motor trotzdem schon auf 100 auf der Ausfallstrasse des Ortes ist, da wo die Blitzen ihr Geld machen. Und wer vorher einen Passat-Diesel gefahren hat, bei dem man immer den Fuss in der Ölwanne hat, um mitzuhalten..... Tja ;-)

By Spooky (62.158.254.190) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 12:14:

Hmm, also Briefle persönlich abgeben? Dann werde ich das mal tun...aber erst morgen. Wie ist das mit der Formulierung? Kann mir dazu jemand was sagen?

Unkenntnis? Ich war ja eigentlich informiert, er hat nur nachgegeben weil er Schiß hatte daß ein ungeklärtes Ding ihn belastet wenn er seine 160er Owi bekommt. :-)

By farendil (217.0.227.14) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 17:39:

formulierung in etwa:
"da ein fahrverbot für mich eine außergewöhnlicher härte bedeuten würde, weil.... bitte ich um umwandlung des fb in eine erhöhte geldstrafe"

und dann halt alle gründe angeben, die für dich wichtig sind.

wie gesagt - wenn du die formulierung nicht 100% ig hinbekommst, macht das ja nix, weil du der netten dame das alles ja noch einmal zusätzlich persönlich mit schuldgesenktem blick erklären wirst...


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