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Brauche dringend Hilfe!!!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Brauche dringend Hilfe!!!!!
By Golfer (212.184.85.130) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 12:33:

Bin mit 130,- auf der Bundesstraße geblitzt worden. Auto läuft auf Vater. Mein vater zahlte das Bußgeld und nahm die Punkte auf sein Konto. Heute hat die Polizei bei mir geklingelt und wegen dem Bild blöd gemacht. Gibt es einen Ausweg, damit ich meinen Führerschein nicht verleire??? Bin noch in der Probezeit!

Für Hilfe währe ich sehr sehr sehr... dankbar

By Alfred (217.1.18.144) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 17:03:

Wann bist du geblitzt worden, Datum?

Hast du in der Sache einen Anhörungsbogen bekommen, wenn ja wann?

By farendil (217.0.226.195) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 17:43:

@golfer: aha, du bist also mit 130,- (=130 dm) auf der bundesstraße geblitzt worden...

Es ist kein Verbrechen, Geld beim Autofahren dabei zu haben *g*

"dann hat die polizei blöd gemacht"...
- wie geht das bitte???


nein, im ernst, kannst du auch mal klartext reden??

wann war was, wer hat wen warum gefragt, an wen kamen wann schreiben etc....


a-bogen ist irrelevant...

hat dein vater einen bg bescheid bekommen?
hat er diesen fristgerecht bezahlt?

dann ist der fall erledigt...

By Golfer (193.159.41.98) on Sonntag, den 29. April, 2001 - 02:07:

Kenne mich mit dem Zeug nicht so gut aus, ich weiß nur, dass wir was zugeschickt bekommen haben (ist das der a-bogen?). Vater alles bezahlt zurückgeschickt usw. und nach 3-4 Wochen haben die Bullen geklingelt und meinten, dass es nicht mein Vater auf dem Foto sein könne. Er gab zu dass ich es war und jetzt????? Hat aber nichts unterschrieben oder so. Mit 130 in der 100er Zone. Das genaue Datum weiß ich im Moment nicht.

HELP!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Golfer

By Greatblackbird (212.144.244.232) on Sonntag, den 29. April, 2001 - 11:52:

Geldbeträge stehen eigentlich nur auf einem Bußgeldbescheid. Wenn der Deinem Vater zugegangen ist (wird per Postzustellungsurkunde verschickt!) und er fristgerecht gezahlt hat, ist die Sache eigentlich gegessen, da der Bescheid mit der Zahlung entgültig und unanfechtbar rechtskräftig geworden ist, es sei denn, die Behörde äußert sich anderwärtig (und rechtzeitig) dazu und überweist den Betrag zurück. Wenn zwischen Identifizierung und Verstoß mehr als 3 Monate liegen, ist die Sache für Dich sowieso verjährt.


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