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Fahrerermittlung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahrerermittlung
By JoeInTheRedLight (62.180.216.7) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 00:21:

Hallo @all,

zu diesem Thema habe ich hier leider nichts gefunden, deshalb der Fall.

Ich bin mit dem Auto einer Freundin (ist verheiratet, hat Kinder und saß daneben - ist aber kein Problem :-) ) nachts um 2:00 Uhr geblitzt worden. Sie erhielt als Halterin den Anhörungsbogen, wo sie angab, den Verstoß nicht begangen zu haben. Nach einem Bildervergleich kam auch die Polzei zu dem Schluß, daß sie es nicht war. Sie erhielt die Aufforderung (Einladung) zur Polzeistation zwecks Identifizierung des Fahrers zu kommen. Falls sie dort nicht erscheint, kommt der zuständige Beamte bei ihr zu Hause vorbei.

Jetzt folgende Fragen:

1) Muß sie gegenüber der Polizei bei einem Hausbesuch Angaben zur Sache machen und
2) Muß sie sich das Photo ansehen und die Person auch identifizieren oder
3) Kann sie sich auch irren?

Laut Aussage des zuständigen Polizisten ist die Aufnahme gestochen scharf.

Viele Dank für Eure Antwort!

J.

P.S. Auf jeden Fall DANKE an Euch alle, die Ihrdieses Forum lebendig haltet.

By Greatblackbird (217.49.125.203) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 16:19:

Sie braucht der Einladung der Polizei nicht Folge zu leisten

zu 1:Beim Hausbesuch braucht sie keine Angaben machen. Sie braucht weder sich noch andere belasten. Lediglich korrekte Angaben zu ihrer Person sind Pflicht

zu 2: Sie braucht niemanden zu identifizieren. Dann ist sie sich eben nicht absolut sicher und macht keine Aussage.

zu 3 Klar kann sie sich irren. Allerdings, wenn zwischen Verstoß und Erhalt des Anhörungsbogens mehr als 2 Wochen liegen, braucht sie sich noch nicht einmal daran erinnern, wer gefahren ist. Sie sollte bloß niemals sagen, daß sie nicht weiß, wer gefahren ist.

By Alfred (217.1.18.144) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 16:56:

Am besten gar nicht erst die Tür aufmachen, wenn die grün-weissen vor der Türe stehen!!

In der Nachbarschaft weiss hoffentlich niemand wie du heisst, oder? Kann sein das sie mit deinem Bild in der Hand bei den Nachbarn klingeln.

By JoeInTheRedLight (62.180.215.109) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 16:57:

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für die Antworten. Es ist allerdings zwischen meinen Freunden und mir ein Streit darüber ausgebrochen, ob man als Unbeteiligter bei der Polizei zu einer Aussage verpflichtet ist. Vielleicht ist das jetzt mehr eine juristische Frage; daher genauer: Mein Freund ist kein Zeuge des Vorganges, wird aber von meiner Bekannten angegeben, daß er meine Identität kennt. Ist er nun gegenüber der Polzei bei der Frage "Kennen Sie diese Person?" zur Wahrheit verpflichtet oder kann er einfach "Das interessiert mich nicht!" sagen.

@ALfred Die kennen mich zwar, aber sie wissen allenfalls die Stadt, in der ich wohne, sonst nix.

J.

By farendil (217.0.227.14) on Donnerstag, den 26. April, 2001 - 17:12:

Die polizei kann dich nicht zu einer aussage zwingen.... - vor gericht schon

allerdings nur, wenn du als zeuge vernommen wirst - solange man dir nicht eindeutig gesagt hat, daß du als zeuge vernommen wirst, mußt du nichts sagen.


ansonsten: wenn du die person auf dem foto nicht 100%ig erkennst, dann sagt man einfach: ich kann darauf niemanden mit sicherheit erkennen - basta!

nur nicht einschüchtern lassen!!


die viel wichtigere frag ist im übrigen nicht, ob man jemanden erkennen muß, sondern wie dein freund befragt werden soll.
auf eine einladung zu polizei muß man nicht gehen, (vorladen darf NUR der staatsanwalt), wenn sie vor der tür stehen muß man nicht aufmachen - und schon stellt sich die frage erst gar nicht!


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