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S.O.S-- Fahrverbot ohne Grund

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: S.O.S-- Fahrverbot ohne Grund
By DerGesetzlose (217.3.103.153) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 11:51:

Hallo zusammen, ich habe ein unheimlich dringliches Problem welches ich jetzt erstmal kurz schildern werde: Mit heutiger Post erhielt ich ein Schreiben vom Oberlandespräsidenten in Kassel, dass mir mit Schreiben vom 23.11.2000 ein Fahrverbot angedroht wurde. DIESES SCHREIBEN HABE ICH NIE ERHALTEN! Ich bin Kraftfahrer und ein Führerscheinentzug würde die Auslöschung meiner Existenz bedeuten. Meinen Führerschein soll ich nächste Woche abgeben ansonsten droht eine "Beschlagnahmung". Was soll ich tun? Ich bin mir keiner Schuld bewusst! Mein Punktekonto ist auch noch lange nicht voll! Hilfe, wer weiss Rat?

By michael (195.252.189.136) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 13:29:

Was steht denn noch alles in dem Schreiben? Gibt es irgendeinen Bezug zu einem Bußgeldbescheid oder Strafbefehl?

By farendil (217.0.226.193) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 16:20:

das schreiben vom 31.11. müßte eigentlich per einschreiben gekommen sein....

hast du in letzter zeit einen bußgeldbescheid oder anhörungsbogen bekommen??


wegen was?
wann war der verstoß?
was ist seit dem passiert?
was steht genau in bzw. über dem schreiben??

By DerGesetzlose (217.3.103.182) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 19:28:

Sorry, muss erstmal zur Erläuterung sagen, dass ich obigen Post im Namen eines Freundes verfasst habe der keinen Internetzugang hat und der mir jetzt im Nachhinein nocheinmal genau geschildert hat wie sich die Sache zutrug:

Also, er kann sich erinnern, irgendwann im Oktober (er weiss aber nicht genau ob am 23.10.) in einer Baustelle (Gemarkung Gemünden,A5, Kassel-Frankfurt) geblitzt worden zu sein da er sich in einer Tempo 80 Zone wähnte aber leider nur 60 erlaubt waren. Daraufhin erhielt er einen Anhörungsbogen mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h. Da er meinte, dass an dieser Stelle tatsächlich 80 erlaubt waren, legte er Einspruch ein und plädierte auf unschuldig. Kurze Zeit später erhielt er dann einen Bussgeldbescheid über ca. 150 DM, er zahlte (obwohl er keine Ahnung hatte warum sich der Betrag so drastisch erhöht hatte).
Die Sache schien erledigt.

Vor einigen Tagen flatterte nun folgendes Briefchen ins Haus:

"Ordnungswidrigkeit vom 23.10.2000.........mit Bussgeldbescheid vom 23.11.2000 wurde gegen sie ein Fahrverbot angordnet.

Das Fahrverbot ist wirksam geworden. Sie haben ihren Führerschein noch nicht zur amtl. Verwaltung übersandt. Ich fordere sie hiermit letztmalig auf, mir den Führerschein zu übersenden. Sollte mir ihr Führerschein binnen einer Woche nicht zugekommen sein so muss er beschlagnahmt werden."

Mehr stand da nich, keine Paragraphen oder ähnliches.

Einfach ohne irgendeine Vorwarnung! Was kann man hier tun???

By Matthias (62.157.83.106) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 19:51:

Ausserorts +26km/h sollte 100DM und 3 Punkte kosten, jedenfalls kein Fahrverbot.

By farendil (217.0.226.193) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 19:56:

Also bei +26 gibt es nur dann ein Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres ab rechtskraft eines früheren Bußgeldbescheides aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26km/h eine erneute Übertretung der Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h begangen wird.

Also Klartext:
-innerhalb eines Jahres schon einmal mit <+25 erwischt.
-am 23.10. mit +26 erwischt.
=Fahrverbot von einem Monat.

die Erhöhung des Bußgeldes wird sicherlich damit begründet werden, daß er bereits in Flensburg "vorbelastet" ist.
Dabei sollte es sich um mehr als diese eine Übertretung innerhalb von Jahresfrist handeln, da für diese ja schon die Sonderregel mit dem Fahrverbot existiert.

Das Problem ist: Durch die bezahlung des Bußgeldbescheides ist dieser rechtskräftig geworden.
Einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid kann niemand mehr rückgängig machen!

Das einzige was ich nicht verstehe: auf dem BG-Bescheid muß meines Erachtens eine Strafe, also in diesem Fall Geld- UND Fahrverbotsstrafe erwähnt werden.

Steht auf dem BG-Bescheid nichts von einem Fahrverbot, (was ich allerdings nicht glauben kann) so läßt sich mit einem findigen Anwalt sicher etwas machen.

Ist das Fahrverbot auf dem BG Bescheid enthalten, so frage ich mich, warum dein Bekannter nicht schon eher etwas unternommen hat...

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 22:21:

@farendil
Du meinst sicher ">+25 erwischt", richtig?

@DerGesetzlose
Im BG-Bescheid wird für einen solchen Fall im Allgemeinen nicht auf ein Fahrverbot hingewiesen, obwohl ich schon gegenteiliges gesehen habe. Eine Verpflichtung hierfür besteht wohl nicht, da normalerweise auf gesetzliche Regelungen, die ohnehin feststehen, nicht hingewiesen werden muß, auch wenn ein Betroffener soetwas nicht ersehen kann. Gegen einen Anhörungsbogen gibt es kein zulässiges Rechtsmittel, d.h. man kann dagegen keinen Einspruch einlegen. Der Einspruch gegen den gefolgten Bußgeldbescheid wurde anscheinend versäumt, sodaß er rechtskräftig geworden ist. Somit gibt es m.E. keine Möglichkeit mehr, das Fahrverbot anzufechten. Man könnte höchstens versuchen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, etwas Zeit zu gewinnen, um das Fahrverbot in einen günstigeren Zeitraum zu verlegen (Urlaub o.ä.).

By farendil (217.0.226.193) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 22:56:

@gb: klar mein ich MEHR als 25 zu schnell und nicht weniger...

wieso wird deiner meinung nach nach nicht auf ein fahrverbot hingewiesen?
zum einen habe ich es schon gesehen, zum anderen ist es eine strafe (es soll je erziehen und eine "denkzettelfunktion" haben) und die strafe muß vollständig auf dem bg-bescheid angegeben werden.

worauf deine ausführungen zutreffen, das wäre der erste verstoß.
bei diesem muß nicht extra darauf hingewiesen werden, daß beim nächsten verstoß von >+25 (diesmal richtig geschrieben *g*) ein fahrverbot angeordnet wird...

By Greatblackbird (213.54.19.121) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 23:15:

@farendil
Es wird nicht darauf hingewiesen, weil es gesetzlich so geregelt ist. Wie gesagt, ich habe auch schon gesehen, daß darauf hingewiesen wurde, allerdings mit einem allgemeinen Vermerk bei dem ersten Verstoß: Es wird darauf hingewiesen, daß bei einem weiteren Verstoß über 25 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft dieses Bescheides gegen Sie ein Fahrverbot angeordnet werden kann (oder so ähnlich). Das wäre also das Gegenteil von dem, was Du beschreibst. Auf eine Nachschulung z.B. wird doch auch nicht hingewiesen, wenn innerhalb der Probezeit ein A-Verstoß begangen wird. Desweiteren wird auch nicht angegeben, wieviele Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen werden. Warum sollte es dann Pflicht sein, in diesem Fall auf ein Fahrverbot hinzuweisen? Ein Argument wäre jedoch, daß man, wenn etwas von einen Fahrverbot erwähnt worden wäre, Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hätte. Ist hier vielleicht die Voraussetzung gegeben, die Wiedereinsetzung in den vorherigin Stand zu beantragen?

By farendil (217.0.226.193) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 23:43:

@gb: es wäre nett, wenn du mir dann die gesetzliche regelung, von der du sprichst, zeigen könntest....


auf die nachschulung wird deshalb nicht hingewiesen, weil sie eine nebenfolge, aber keine strafe ist.
ein fahrverbot soll aber eindeutig eine strafe sein.

desweitern habe ich nicht gesagt, daß auf die möglichkeit des fahrverbotes nach dem ersten verstoß nicht hingewiesen wird, sondern ich habe behauptet, daß darauf nicht hingewiesen werden MUSS.

die punkte sind auch keine strafe... (frag mich aber jetzt bitte nich, was dann....)


wenn du behauptest, daß ein fahrverbot nicht mit angegeben wird, dann sag mir doch mal bitte, wie und wodurch es sonst angeordnet wird, wenn nicht durch den bg-bescheid?

By Greatblackbird (145.253.159.4) on Montag, den 23. April, 2001 - 18:42:

Gesetzliche Regelung ist vielleicht der falsche Ausdruck. Ich meinte eigentlich die behördliche Anordnung, die ja letztendlich durch die Gesetze geregelt ist. Es ist schon richtig, daß das Fahrverbot eine Strafe sein soll. In diesem Fall läßt es sich aber wohl darüber streiten, ob es nicht eine Nebenfolge ist, die u.U. erst nach dem Verfahren festgestellt wurde, was ich mir aber heutzutage nicht mehr vorstellen kann. Zumindest hätte die Behörde dann im Nachhinein darauf hingewiesen. Zu der Frage, ob über das Fahrverbot wirklich nichts im Bußgeldbescheid stand, hat sich DerGesetzlose bisher noch nicht geäußert. Ich denke auch, daß es mit dem Bußgeldbescheid angeordnet wurde.

By m3 (217.2.191.72) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 00:57:

Ein Bußgeldbescheid muß nicht ein warnenden Hinweis auf ein Fahrverbot enthalten, falls innerhalb eines Jahres erneut um 26 km/h überschritten werden sollte: "Der Gesetzgeber bzw. der Verordnungsgeber hat einen solchen Hinweis nicht vorgesehen" lt. Oberlandesgericht/München. Wie von GBB erwähnt, gibt es freundlicherweise solche Hinweise auf manchen Bescheiden.
Im Fall vom Gesetzlosen muß es aber einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbotsanordnung gegeben haben. Vielleicht meldet sich der Gesetzlose nochmal.
Und dies alles mit genau 26 km/h.....

By DerGesetzlose (217.3.111.36) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 00:16:

So, hallo zusammen, vielen Dank erstmal für eure Unterstützung. Die Sache ist heute einem Anwalt übergeben worden. Ich halte euch weiterhin auf dem Laufenden sobald sich was tut!

By DerGesetzlose (217.3.102.46) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 00:22:

PS: Es stand NICHTS von Fahrverbot oder ähnlichen Dingen im BB. Das ist ja das Seltsame, sonst wäre das alles nicht so überraschend gekommen. Es sieht fast danach aus als hätte die Post irgendwie geschlampt (kann ich mir aber auch nicht so direkt vorstellen).


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