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Bussgeld Schweiz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Bussgeld Schweiz
By steffen (149.225.152.6) on Freitag, den 20. April, 2001 - 12:57:

Kann mir jemand sagen, welche Massnahmen bei Nichtbezahlen eines Bussgeldbescheides aus der Schweiz drohen? Hat die deutsche Polizei eine rechtliche Handhabe, das Verfahren zu uebernehmen?

By VfB-Supporter (62.227.26.57) on Freitag, den 20. April, 2001 - 13:52:

Ganz einfach, wenn du nicht zahlst, dann stehst du bei den Schweizer Behörden auf der "schwarzen Liste", d.h. du wirst Probleme bei der erneuten Einreise nach CH bekommen. Solltest du dir sagen, du wirst die Schweiz nie wieder besuchen bzw. nie wieder einreisen, dann kannst du den Strafzettel wegwerfen. Die deutsche Polizei tut dir nix, weil Deutschland nur mit Österreich ein Abkommen hat, das erlaubt die Strafen, die man in Österreich begangen hat in Deutschland einzutreiben. Es liegt an dir, ob du jetzt zahlst oder nicht.

By alfa (193.221.47.93) on Freitag, den 20. April, 2001 - 13:58:

Ist hier im Forum schon mal gepostet worden.Gehe mal in die Suchfunktion. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass die Schweiz im Gegensatz zu den Ösis kein Amtshilfeabkommen mit D hat. Aber die haben ein Erinnerungsvermögen wie eine alte Elefantenkuh, d.h. wenn du mit dem gleichen Nummernschild später noch mal einreist, krallen sie dich und du kannst massig Fränkli abdrücken. Wenn du aber Autohändler bist, und das war dein Vorführwagen der morgen verkauft wird, dann: "Satz mit X? Is´nix!" ;-))

By steffen (149.225.55.91) on Freitag, den 20. April, 2001 - 14:18:

Danke fuer die Informationen, das war genau, was
ich wissen wollte. Das Auto war nicht auf mich zugelassen, ich werde es aber demnaechst uebernehmen, dann natuerlich mit anderem Nummernschild. Das eventuelle Risiko mit Problemen bei einer spaeteren Einreise nehme ich in Kauf, immerhin geht es um 339DM...
Die werden sich doch aber sicher nicht nur das Nummernschild, sondern auch den Fahrer merken, oder?

By officer (213.187.67.6) on Freitag, den 20. April, 2001 - 22:01:

Die schweitzer Behörden versuchen aber auch den Fahrer im Rahmen eines Ermittlungsersuchens hier in Deutschland zu ermitteln. Hab ich schon mehrfach erlebt.

By steffen (62.180.212.205) on Samstag, den 21. April, 2001 - 07:53:

Das mit dem Ermittlungsersuchen ist ja passiert,
die Polizei stand 3mal bei dem Freund, auf den das Auto zugelassen ist, vor der Haustuer. Irgendwann hat er ihnen dann meine Adresse gegeben. Ich habe jetzt die Post direkt aus der Schweiz bekommen. Allerdings kam der Brief nichtmal per Einschreiben, so dass ich sogar bestreiten koennte, ihn ueberhaupt erhalten zu haben.

By Kitano (195.186.180.180) on Samstag, den 21. April, 2001 - 10:41:

Hi @all...

Habe leider keine Infos zu diesem Fall.. aber schaut mal auf www.radar.ch ! Unter Geschwindigkeitsbussen ist das gesamte Register aufgeführt..

By officer (213.187.67.131) on Samstag, den 21. April, 2001 - 12:28:

Ja, also wenn die dich jetzt direkt angeschrieben haben, glaube ich nicht, daß ein Kennzeichenwechsel noch helfen kann. Dann wird sicherlich Dein Name u.s.w. im Computer erfaßt sein und wenn die Dich dann abchecken, wird´s ernst. Das mit der Zustellungsurkunde ist so eine Sache, keiner weiß so richtig wie da die Gesetzeslage ist. Villeicht brauchen die das gar nicht und alles was nicht als unbekannt zurückkommt, gilt als zugestellt. Halt uns da mal auf dem laufenden ob noch was nachkommt.

By traffic (149.225.40.214) on Samstag, den 21. April, 2001 - 12:59:

@steffen: Die kennen doch gar nicht dein zukünftiges Kennzeichen und haben auch kein Recht, es in Erfahrung zu bringen. Du darfst also ruhig zukünftig durch die Schweiz fahren, solange du nicht auffällst, d.h. äußerst korrekt fahren, parken usw. und natürlich an der Grenze keinen Anlaß zum Durchsuchen geben. Dein Freund hätte nur zu sagen brauchen, daß er nicht gefahren sei, dann wäre die Sache einfacher.
@Kitano: Gibt es bei Euch eine Halterhaftung? Ansonsten könnte Steffens Freund ja auch nichts mehr passieren, wenn er darlegt, daß er nicht gefahren ist. Gibt es in der Schweiz nur "Blechpolizisten", oder auch mobile Kontrollen? Habt Ihr dort Radarwarnsender im Hörfunk?

By steffen (62.180.214.7) on Samstag, den 21. April, 2001 - 13:05:

Ja, also wenn die dich jetzt direkt angeschrieben haben, glaube ich nicht, daß ein Kennzeichenwechsel noch helfen kann. Dann wird sicherlich Dein Name u.s.w. im Computer erfaßt sein und wenn die Dich dann abchecken, wird´s ernst.

So einfach ist es eigentlich gar nicht, immerhin hat der Freund meinen Namen und die Adresse ohne jeden weiteren Kommentar abgegeben und die Schweizer verlassen sich scheinbar darauf. Wenn ich jetzt gar nicht reagiere, ist die Frage, wen sie im Computer erfassen... Vielleicht geht die ganze Sache ja wieder bei ihm los.

Im Schreiben steht:
"Wenn innerhalb der Frist (30Tage) weder die Busse bezahlt noch die Personalien des verantwortlichen Fahrzeuglenkers bekanntgegeben werden, wird das ordentliche Verfahren mit Polizei-Rapport an das zustaendige Statthalteramt eingeleitet."

Fragt sich, wie die weiter verfahren.

By traffic (149.225.40.214) on Samstag, den 21. April, 2001 - 13:22:

Wie gesagt: Solange Ihr nicht direkt in der Schweiz erwischt werdet, kann Euch gar nichts passieren! Mit dem damals erfaßten Kennzeichen dürft Ihr Euch dort natürlich nicht mehr blicken lassen! Ein anderes Kennzeichen kann man Euch ja nicht direkt zuordnen, deswegen könnt ihr damit mit einem gewissen Restrisiko in der Schweiz verkehren.

By farendil (217.0.226.215) on Samstag, den 21. April, 2001 - 13:59:

@steffen: es ist richtig, daß die deinen namen erfassen können/werden.
werden dann irgendwann deine personalien überprüft, wirst du wohl nachzahlen dürfen.

warum schreibst du nicht zurück, daß die sich geirrt haben müssen und du gar nicht gefahren bist.
wer gefahren ist, weißt du nicht, die sollen sich an den halter wenden.

und dem halter machst du klar, daß er igentetwas (oder gar nichts) sagt, nur nicht, daß du gefahren bist..


ob das jetzt noch klappt, weiß ich nicht - wäre aber möglich, wenn sie keinen fotovergleich von den deutschen behörden machen lassen.

wie gesagt: wenn sich der halter nicht so selten dämlich angestellt hätte, wäre die sache gelaufen

By officer (213.187.66.162) on Samstag, den 21. April, 2001 - 18:36:

Mit dem Fotovergleich wird es wohl nichts werden. Die Sachen die ich bisher in der Hand hatte, waren immer nur Heckaufnahmen.

By farendil (217.0.227.59) on Samstag, den 21. April, 2001 - 18:42:

@officer: danke! - wieso eigentlich das, gibts bei denen auch so eine art halterhaftung, oder wie sieht das aus, wenn man sagt, ich weiß nicht, wer gefahren ist?

@steffen: na dann also sofort einspruch einlegen, daß du es nicht warst...


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