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Unscharfes Foto und trotzdem Beschuldigung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Unscharfes Foto und trotzdem Beschuldigung
By geblitzter (217.80.138.98) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 18:32:

Hi,

wurde am 12. Januar innerort geblitzt mit PKW, welcher auf meiner Mutter zugelassen wurde.

Es kam zuerst Anhörungsbogen an Mutter. Dieser wurde einfach zurückgeschickt ohne Aussage zu machen. Dann bekam mein Bruder einen Anhörungsbogen. Diese forderte nun Foto, da er EVTL. zu diesem Zeitpunkt Führer war, er aber ganz sicher gehen möchte. Foto (unscharf) kam. Daraufhin wurde Frage gestellt, ob es evtl. besseres Foto gibt. Anwort der Behörden nein mit Einladung sich am 16.04. das Foto vorort anzuschauen. Am 12.04. war für mich nun erstmal alles verjährt.

Doch nun:
Heute hat sich mein Bruder dem Foto-Vergleich "gestellt" um den Behörden klar zu machen, dass er nicht auf dem Foto ist. Diese meinen nun aber ganz frech er ist der Fahrzeugführer!!! Ausserdem wollen die nun das ganze ans Gericht weiter geben und meinten weiterhin, dass der Richter das sicher genauso sehen wird, mit der Begründung: unscharfes Foto lässt es ja zu, dass mein Bruder es war.

Das klingt ja so, als muss man selbst seine Unschuld beweisen. Ich dachte eigentlich man muss 100% für schuldig befunden werden, was ja anhand eines unscharfen Fotos nicht geht.

Reicht es nun aus, wenn ich zugebe, am 12. Januar gefahren zu sein, oder was kann noch so alles passieren?

By farendil (217.0.226.233) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 18:50:

cool! unsere behörden mal wieder!

dein bruder soll nun einfach hinschreiben daß er es nicht war. (ist zwar rechtlich nicht nötig).
von nun an, über jeden schritt, jede briefmarke buch führen.
das verfahren muß eingestellt werden und ihr bekommt alle kosten (fahrtkosten, zeit etc.) -auch wenn ihr euch z.b. einen anwalt nehmen wollt-wieder.

eigentlich ist es nicht nötig, daß du überhaupt als fahrer benannt wirst, aber bei unseren behörden...

By alfa (213.196.94.14) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 22:00:

Das Problem könnte sich so stellen, dass der Richter aus einem unscharfen Foto den Bruder als Fahrer identifiziert, weil die Merkmale wie Kopfform etc so ungefähr stimmen (Brüder) Das sollte der Nicht-Fahrer-Bruder ein Alibi zur Hand haben.

By geblitzter (217.0.222.47) on Freitag, den 20. April, 2001 - 22:34:

Und was ist, wenn ich auf dem Foto besser zu erkennen bin als mein Bruder. Ich kann mich ja nun als Fahrer ohne Probleme identifizieren, da für mich ja alles verjährt ist. Vor Gericht verneint mein Bruder alles und ich gebe ja alles zu.

Was könnte hier nun noch schiefgehen? Ich denke mal nichts.

Zwecks Alibi:
Es gibt zwar kein 100%iges für die Unschuld meines Bruders, aber es gibt Zeugen, welche zu 100% bestätigen, dass ich zu diesem Zeitpunkt gefahren bin.

Prinzipiell kann der Richter doch nicht jemanden verurteilen, wenn jemand anders sich für schuldig ausgibt. Oder sieht das so aus, als würde man nun den anderen schützen wollen.
Kann ein Richter überhaupt anhand eines unscharfen Fotos jemanden verurteilen, wenn dieser nie seine Schuld zugibt und der echte Schuldige dem Richter vorliegt?

By traffic (149.225.40.214) on Samstag, den 21. April, 2001 - 12:42:

@geblitzer: Nein, die müssen die Schuld deines Bruders beweisen. Er soll sich einen guten Anwalt mit Erfahrungen im Verkehrsrecht nehmen, vor Gericht prozessieren und sich die Kosten, wie farendil schreibt, rückerstatten lassen. Da sehe ich kein Problem.

By farendil (217.0.227.59) on Samstag, den 21. April, 2001 - 17:14:

zur not kann sich der beschuldigte auch einen gutachter nehmen, der das photo genau analysiert.

diese kosten (können locker mehrere tausden dm werden) darf dann vater staat auch bezahlen...


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