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Verwahrnungsgeld, Bußgeld, Gerichtstermin ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verwahrnungsgeld, Bußgeld, Gerichtstermin ?
By Ingo (195.93.66.177) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 15:07:

Ich habe laut Polizei am 12.10.2000 eine Geschwindigkeitsübertretung begangen (Lichtschrankenmessung - 17 zuviel = 60DM ).
Auf den Anhörungsbogen mit Foto (der ging erst mal an meinen Arbeitgeber) habe ich nicht geantwortet.
Ende Dez.2000 hat sich dann ein Polizeibeamter (anderer Bezirk) der Sache angenommen. Er hat mich jedoch nie persönlich angetroffen, wir haben nur telefoniert.
Ein paar Tage später kam er dann unverhofft in die Firma, ließ sich von einer unserer Mitarbeiterinnen das Foto bestätigen, und ließ mich dann anrufen um sich die Personalien geben zu lassen. Die habe ich ihm auch gegeben. Das Foto habe ich jedoch nicht gesehen.
Ich bekam an meine Anschrift einen neuen Anhöhrungsbogen (jedoch ohne Foto !)und schickte diesen mit dem Vermerk zurück, daß man mir doch bitte Fotos, Eichurkunde und Meßprotokoll zuschicken möge. Hierauf erhielt ich keine Anwort.
Am 08.02.2001 erhielt ich von dem für mich zuständigen Polizeibezirk eine "Vorladung um den Fahrer zu ermitteln....Sie können den Fahrer auch telefonisch mitteilen." Da ich an diesem Tag nicht konnte, schrieb ich dem zuständigen Polizeibeamten sinngemäß, daß ich die Vorladung für überflüssig halte, da ich das Kfz sehr wahrscheinlich gefahren habe. Auch teilte ich mit,daß ich ja Foto usw. angefordert hätte.
Dann erhielt ich ohne jede Rückäußerung der Behörde einen Bußgeldbescheid verbunden mit der "Kostenbeteiligung" über 36DM. Ich legte Widerspruch ein, mit der Begründung, daß ich trotz mehrmaliger Anforderung nie Foto usw. erhelten habe. Wieder keine Reaktion aber:
Jetzt habe ich vom Amtsgericht eine Vorladung zur Hauptverhandlung erhalten.
WAS SOLL DAS ???
IST DAS SO KORREKT ???
Kommen weitere Kosten auf mich zu ???
Was könnte ich jetzt tun ???

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 15:24:

Nachdem die Tussi bei dir in der Firma dich identifiziert hat und nicht gesagt hat "kann ich nichts zu sagen", hat der Büttel wahrscheinlich einen positiven Identifikationsvermerk gemacht. Deine Fahrereigenschaft bestreiten vor Gericht könntest du daher nur noch , wenn du auf dem Bild heute ganz anders aussiehst als damals. Die Chancen wegen Messfehler dagegen vorzugehen, sind sehr gering, ausser du hast konkreten Anlass dafür anzunehmen "wer viel misst, misst Mist"(heute selten)
Da das Ganze noch nicht in den Punkterängen abläuft, fragt sich, ob jetzt noch ein Gerichtsverfahren ausser Kosten was bringt.
Wenn du die Geschichte beenden willst, teile der zuständigen Behörde mit, dass du den Widerspruch zurücknimmst und zahlst die paar Kröten. dann solltest du Ruhe haben. Jeder Bescheid hat noch ein Gebühren-Anhängsel.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 15:30:

Ach so.. den Widerspruch zurückziehen solltest du natürlich beim Amtsgericht und siicherheitshalber auch bei der BG- Behörde (gleichlautende Schreiben). Sorry, hatte überlesen, dass du von den Paragrafenreitern schon Post bekommen hast.
Zurückziehen kannst du noch ganz kurz vor dem Termin (Postlaufzeit beachten)

By traffic (149.225.93.240) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 15:40:

Wenn das Foto so schlecht war, daß man Dich nicht erkennt, kannst Du den Termin wahrnehmen. Anscheinend konnten (oder wollten?) sie Dich anhand dessen nicht identifizieren. Andererseits wurden im Vorfeld bereits einige Fehler auf Eurer Seite gemacht: Wieso hat die Mitarbeiterin Dich benannt? Sie hätte einfach gar nichts zu sagen brauchen oder, daß sie nicht weiß, wer auf dem Foto ist. Und Du hättest nicht anzugeben brauchen, daß Du das Fahrzeug wahrscheinlich gefahren bist (obwohl diese Aussage nicht viel wert sein dürfte). Und schließlich geht es bis zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung "nur" um 60 DM.

By ingo (195.93.66.177) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 16:38:

@ alfa

Gebe zu, bin vieleicht unnötig etwas weit gegangen - na ja. Hätte besser direkt die DM 60 bezahlt.
Aber -
Sind die Behörden nicht verpflichtet, mir auf meine Einsprüche zu antworten bzw. mir die Unterlagen zuzuschicken ?
Muß ich die DM 36 Kosten tragen ?
Die haben sich schließlich überhaupt nicht mehr gemeldet. Hätten sie's getan, hätte ich ja die DM 60 gezahlt.

Gruß
Ingo

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 18:51:

Genauso wie Du nicht verpflichtet bist, einen Einspruch zu begründen oder bei der Aufklärung zu helfen, braucht auch die Behörde auf Deine Schreiben nicht zu reagieren. Wenn Du den Einspruch zurücknimmst, mußt Du auch die 36 DM zahlen. Wenn Du rechtschutzversichert bist, kannst Du die Kosten von der Versicherung erstatten lassen (nicht die Buße!). Du kannst es aber auch darauf ankommen lassen und zur Hauptverhandlung gehen, um das Foto zu sehen. Wenn keine Zweifel an Deiner Indentität bestehen, kannst Du auch noch während der Verhandlung den Einspruch ohne Mehrkosten zurücknehmen, bevor ein Urteil gefällt wird.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 08:27:

@ingo
greatblackbird hat Recht. Die Behörde muss dir keine Beweismaterialien aushändigen, manche tuen es, viele nicht. Nur einem Anwalt müssen alle Uterlagen zum Vorgang ausgehändigt werden. Ob ein Foto verwertbar ist entscheidet ein Richter. Manche von denen behaupten auch in äusserst unscharfen Fotos an Hand von Merkmalen wie AUgenabstand, Schädelform, Brille, Haaransatz etc eindeutig den Fahrer erkennen zu können. Kommt also ganz drauf an.

By Ingo (195.93.66.167) on Freitag, den 20. April, 2001 - 18:24:

Was wäre den die richtige Vorgehensweise, wenn der Polizeibeamte in die Firma kommt und das Bild herumzeigt ?
Wie könnte ich die Sache beim nächsten Mal über die Verjährungsfrist bringen ?
Für Anweisungen und Gute Tips wäre ich dankbar.

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Freitag, den 20. April, 2001 - 19:13:

Wie man vorgehen kann, hat traffic weiter oben schon beschrieben. Du hast jetzt aber noch die Möglichkeit, beim Gericht zu beantragen, daß die Mitarbeiterin, die Dich erkannt haben will, als Zeugin zur Hauptverhandlung geladen wird und vor Gericht nochmals aussagt. Sie kann dann immer noch sagen, daß sie sich nun nicht mehr so sicher ist, daß Du das auf dem Foto bist. Dann muß allein der Richter entscheiden, ob das Foto verwertbar ist.


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