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Unfall in Einbahnstrasse. Wer hat Schuld?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Unfall in Einbahnstrasse. Wer hat Schuld?
By Manfred (217.80.175.184) on Montag, den 16. April, 2001 - 04:27:

Tatort:
Einbahnstrasse vor einer Videothek mit Parkboxen orthogonal zur Fahrbahn.


Tathergang:
Ich bin mit meinem Auto die Einbahnstrasse entlang gefahren und hab auf der rechten Seite einen Parkplatz gesucht. Ca. 20 Meter weiter hinten stand ein rotes Auto parallel zur Fahrtrichtung mit einer Hälfte auf dem Gehsteig und auf der Strasse, also nicht in einer Parkbox. Ich wollte dann rechts in die Parkbox einbiegen und sah, dass die Lücke nicht reichen würde und bremste. Ich legte den Rückwärtsgang ein und schaute in den Innenspiegel, sowie nach rechts und links aus dem Fenster um zu schauen ob evtl. Fussgänger hinter mir waren.
Ich fuhr los und plötzlich krachte es. Ich stieg aus und sah dass es der kleine rote Wagen war, der zuvor noch 20 Meter weiter hinten stand. Er muss also genau in dem Moment in dem ich rückwärts gefahren bin die Einbahnstrasse in falscher Richtung entlanggefahren sein. Ich fragte den Fahrer, ob er nicht gelernt hätte, dass man in Einbahnstrassen nur in eine Richtung fahren darf. Als Ausrede sagte er, dass er das Auto, vor dem er parkte, aus der Parkbox lassen wollte und deshalb rückwärts fuhr. Bei meinem Auto ist kein Schaden entstanden, aber seine Reisschüssel hat was am Kotflügel abbekommen :-)
Ich bin Teilkaskoversichert, er hat nur eine Haftpflichtversicherung und wir haben Adressen etc. ausgetauscht. Polizei haben wir nicht gerufen, da ja nur geringer Schaden enstanden ist. Er hatte einen Beifahrer, ich war allein.
Jetzt ist die Frage wer Schuld hat? Für mich ist der Fall klar, denn er hat die Einbahnstrasse in falscher Richtung befahren und so den Unfall verursacht. Mich würde interessieren was ihr dazu sagt.


mfg
Manfred

By farendil (217.0.226.229) on Montag, den 16. April, 2001 - 11:21:

Thema ist off - Topic.
Daher von "Allgemein" hierher verschoben...


zunächst mal verstehe ich nicht, von wo das rote fahrzeug kam.

von hinten sagst du? dann wäre er ja die einbahnstraße richtig entlang gefahren.

desweiteren kann sich der unfall m.E. nicht so abgespielt haben, wie du ihn beschreibst.
wenn du dich so gründlich umgeschaut hättest, dann wäre dir ja auch nicht entgangen, daß sich der rote pkw in bewegung gesetzt hat.

weiter wäre es noch hilfreich, wenn du sagen könntest an welcher stelle des jeweiligen pkw die fahrzeuge miteinander "geknutscht" haben.

By Seppelschorsch (217.1.2.48) on Montag, den 16. April, 2001 - 15:16:

Schön, dass es nicht nur mir so ging... Ich hatte mir das auch schon durchgelesen und ehrlich gesagt ebenfalls nicht verstanden...

Aber ich hatte hier bereits mal eine Frage bezüglich Sorgfaltspflicht beim Rückwährtsfahren getellt. Der Tenor ging damals in Richtung: Kommt auf den Einzelfall an...

http://www.radarforum.de/messages/3/1082.html?984724697

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 09:37:

Ich bekomme die Facts auch nicht auf die Reihe, aber irgendwie habe ich im Kopf, dassder der rückwärts fährt einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt und deher meist schuld ist. Das Risiko bei dieser Konstellation ist, dass der Andere zu Zweit war, also einen Zeugen hat, der irgendwelche Märchen bestätigen kann, unser Poster aber keinerlei Beweismittel wie Foto, Skizze von beiden unterschrieben, Zeugenadresse hat, die seine Aussage bestätigen. Denn entscheiden in dem Fall tut irgendein Versicherungssachbearbeiter letztendlich.


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