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An Alberto

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: An Alberto
By Pit Cock (195.93.64.171) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 10:27:

Hallo Alberto,
ich verfolge mit großem Interesse euer Forum und du scheinst ne echt saubere Methode entwickelt zu haben.
Trotzdem habe ich zu der Methode noch eine Frage, und ich hoffe das du, oder jemand anderes hier mir diese beantworten kannst.
In den vorangegangenen Ausfürungen zu der Alberto Methode wurde immer davon ausgegangen das es entweder Papas Wagen war, oder mal der Firmenwagen, auf jeden Fall was ich bis jetzt gesehen habe nie der eigene, mit dem man geblitzt wurde. In diesen Fällen ist ja auch klar das mit der Versendung des Anhörungsbogens an den Halter nur die Verjährung zum Halter unterbrochen wird.(§ 33 OWIG)
Somit ist für den tatsächlichen Fahrer die Sache bei entsprechender Verzögerung nach drei Monaten verjährt. So weit, so gut!!!
Was ist aber , wenn man mit seinem eigenen Wagen geblitzt wird, man ist also selber der Halter.
Man bekommt also den Anhörungsbogen, läßt ihn von seiner Freundin mit der man zusammenlebt gemäß deiner Methode ausfüllen und unterschreiben ( ein Freund ist am betreffenden Tag mit dem betreffenden Wagen gefahren, dieser männliche jemand spielt auch mit, anerkennt alles, Aufschub, Rechtsanwalt, usw, usw....).
Da ich natürlich selber gefahren bin, aber auch noch der Halter bin,ist doch mit versendung des Anhörungsbogens an mich nun die Verjährung gegen mich erstmal unterbrochen, oder sehe ich das falsch. Demzufolge dürfte deine Methode bei Fällen wo man selber der Halter des geblitzten Wagens ist, nicht so ohne weiteres anwendbar sein, da die Verjährung gegen den Halter meineswissens erst nach 6 Monaten greift und man selber als Halter also nicht nach drei Monaten sauber ist!!!!!!!
ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Antworten!

By Alberto (62.224.100.62) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 10:43:

Hallo Pit Cock, die Verjährung beträgt auch gegen den Halter 3 Monate - so lange, bis ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, dann verlängert es sich gegen d i e s e n Betroffenen, der im BuGeBe steht, auf 6 Monate.

Prinzipiell könnte Deine Freundin Postvollmacht haben und Dir nichts von dem Anhörungsbogen erzählt haben und möglicherweise heimlich einen Bekannten von ihr selbst fahren lassen haben. Das ist ihr natürlich peinlich, sie verschweigt den Anhörungsbogen - Dir gegenüber - und schreibt heimlich gleich den bekannten hinein.

Wenn alles gut geht, bekommt dieser erneut einen Anhörungsbogen, gibt dann zunächst alles zu usw....

Problematisch ist aber diese Sache schon.
Ich würde mal damit rechnen, daß sicher die Verjährung erst - gegen Dich abgelaufen ist - exakt 3 Monate - nach Ausstelldatum dieses ersten Anhörungsbogens.

Das jedoch reicht wahrscheinlich immer noch, wenn dann der bekannte das verfahren eben sehr lange hinschleppt.

Frohe Ostern - und - mach dir keine großen Sorgen, es wird schon klappen.

By Pit Cock (195.93.65.164) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 16:59:

Servus Alberto,
vielen Dank für die prompte Antwort.
Ich werde das mal so an meinen Kollegen, für den ich mich hier schlaumache weitergeben, wär geil wenn's hinhaut, ich halt euch auf'm laufenden.

Frohe Ostern


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