Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geschwindigkeitstrichter

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Geschwindigkeitstrichter
By andy2 (193.158.141.121) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 23:11:

Nachdem in mehreren Themengebieten das Thema Geschwindigkeitstrichter angesprochen wurde, hier einige Fragen und Meinungen meinerseits zu diesem Thema.
Wann muß es einen Geschwindigkeitstrichter Geben?
Unbegrenzt - 130 -(100)-(80)-(60)
Unbegrenzt - 120 - " " "
Unbegrenzt - 100 - " " ?

In Thüringen z.B. gibt es Stellen, da wird von Unbegrenzt sofort auf 100 begrenzt, dann gleich Blitzer! Bremst mal von 250 auf 100 in wenigen metern - no chance!

Deshalb: Ein rechtzeitige Ankündigung von Tempolimits (z.B.Tempo 100 in 800m), wie es das in einigen Ländern gibt, wäre auch in D empfehlenswert! Dann ist man vorbereitet und mach keine "Notbremsungen", wenn man das Schild und kurz dahinter den "Blitzer" sieht! Baustellen werden ja auch angekündigt!

By traffic (149.225.41.216) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 23:27:

In Rheinland Pfalz wird in der Regel 100 - 80 - 80/60 (nur für LKW) ausgeschildert. Die Abstände sind zum Abbremsen ausreichend, meistens bleiben die Schilder fest aufgestellt und werden nur wärend der Kontrolle in Fahrrichtung gedreht. Einen Blitzer habe ich dabei noch nicht beobachtet, was darauf hindeutet, daß der Trichter tatsächlich dem Schutz und nicht dem Kassemachen dienen soll.

By farendil (217.0.226.204) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 00:50:

zunächst einmal:
der unterschied zwischen zwei limits darf mit oder ohne trichter nicht mehr als 30 km/h (20 km/h innerorts) betragen.

Es ist als in der Stadt z.b. unzulässig, (wenn vorher 50 erlaubt waren) eine Beschränkung kleiner als 30 aufzustellen.
solle eine geringere geschwindigkeit vorgeschrieben werden, MUSS eseinen sog. Geschwindigkeitstrichter geben.

Eine Beschilderung, wie von dir auf der BAB mit "100" beginnend, ist IMHO unzulässig.

zum blitzen: der normalerweise erforderliche abstand vom Beschränkungsschild muß im Trichter (wenn die messung nicht hinter dem ersten schild steht) nicht eingehalten werden.

By m3 (217.2.190.131) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 01:26:

@andy2: unbegrenzt, 100 und dann Blitzer? M. E. sind Blitzer auf BAB doppelt abgesichert, damit nicht eine Einspruchslawine wegen Augenblickversagens/leicht fahrlässigem Übersehen ausgelöst wird...
Viele Trichter sind aber echt nicht für 250+ ausgelegt...

By Seppelschorsch (217.1.2.123) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 10:32:

@ m3: "Viele Trichter sind aber echt nicht für 250+ ausgelegt... "
Müssen sie ja auch nach aktueller Gerichtsentscheidungslage nicht. Und nach dem Majoritätsprinzip finde ich das auch gerechtfertigt. Bei der begrenzten Zahl an Fahrzeugen, die 250+ fahren können sowieso. Es kommt ja nicht von irgendher, dass die Hersteller ihre Fahrzeuge bei 250 abregeln.

Es könnte ja anstelle eines Geschwindigkeitstrichters ebensogut ein Stauende auftreten, welches einen gar zwänge auf 0 KmH abzubremsen. Von dem her halte ich die Aussererachtlassung einiger weniger 250+'ler durchaus gerechtfertigt...

By traffic (149.225.41.89) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 10:49:

@farendil: In Rheinland-Pfalz kannst Du davon ausgehen, daß gewöhnlich ein Limit von 130 km/h ausgeschildert ist, sodaß eine Einleitung des Trichters mit 130 entfällt. Ich nehme an, daß die Einleitung an den verbleibenden Stellen mit 130 km/h erfolgt.

By traffic (149.225.41.89) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 10:49:

@farendil: In Rheinland-Pfalz kannst Du davon ausgehen, daß gewöhnlich ein Limit von 130 km/h ausgeschildert ist, sodaß eine Einleitung des Trichters mit 130 entfällt. Ich nehme an, daß die Einleitung an den verbleibenden Stellen mit 130 km/h erfolgt.

By officer (213.187.67.160) on Freitag, den 13. April, 2001 - 10:53:

Ich denke auch, daß auf freien Strecke der Trichter mit 130 km/h beginnen sollte. Sicherlich geht man da von der Richtgeschwindigkeits-VO aus. Wer schneller fährt und mit 250 km/h daher kommt, hat halt Pech. Bei einem Unfall ist es doch nicht anders. Du hast zwar Freie Fahrt, aber wenn ein Unfall passiert, erinnert man sich schnell an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Geblitzt werden sollte unabhängig davon aber erst an der wirklichen Gefahrenstelle!

By traffic (149.225.36.92) on Samstag, den 14. April, 2001 - 13:06:

@officer: "Geblitzt werden sollte unabhängig davon aber erst an der wirklichen Gefahrenstelle!": Ganz genau! Dann wären auch die ständigen Einwände der Abzockerei vom Tisch. Könnt Íhr in diese Richtung nicht mal auf Eure Vorgesetzten einwirken?

By officer (213.187.66.126) on Sonntag, den 15. April, 2001 - 10:52:

Hier scheint es um regionale Unterschiede zu gehen. Wie gesagt, ich kenn es nur so, daß erst im letzten Bereich, direkt an der Gefahrenstelle geblitzt wird. Offensichtlich ist das aber wo anders nicht so.

By leser (193.159.83.229) on Sonntag, den 29. April, 2001 - 10:54:

Bei uns im Ort ist zur Zeit eine Baustelle. Es ist ein kleiner Ort und nur sehr sehr selten ein Blitzer da, aber da wird ohne vorankündigung einer Baustelle von 100km/h auf 30km/h heruntergesetzt. das baustellenschild ist erst über dem 30-schild. die baustelle stellt eine engstelle dar. das 30 schild steht kurz vor der engstelle, wenn man da mit 100 ankommt und es ist einer in der engstelle.......

By indy (195.93.64.173) on Sonntag, den 29. April, 2001 - 13:42:

Ist die Baustelle ausserorts oder innerorts?

By farendil (217.0.227.1) on Sonntag, den 29. April, 2001 - 20:42:

innerorts müssen geschwindigkeitsreduzierungen um mehr als 20 km/h per geschwindigkeitstrichter ausgeschildert sein. (außerorts 30 km/h)

By indy (195.93.64.178) on Montag, den 30. April, 2001 - 01:23:

Sagt mal, wie ist das denn, wenn ein Ortsschild auf eine 100er Landstrasse folgt?

By farendil (217.0.226.229) on Montag, den 30. April, 2001 - 09:18:

@indy: das ist erlaubt....

By indy (195.93.65.158) on Montag, den 30. April, 2001 - 12:46:

Paradox! Trotzdem danke, farendil!

By leser (62.227.33.95) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 16:42:

das ist nicht so einfach. die beschränkung ist ausserhalb , dann kommt das ortsschild und dann die baustelle, aber die baustelle ist eigentlich auch schon etwas vor dem ortsschild, die zieht sich halt über den ortseingang.

By farendil (217.0.227.60) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 17:39:

@leser:
ähem, also die reihenfolge sieht, wenn ich in den ort reinfahre so aus:

-30+baustelle schild
-baustellenbeginn
-ortsschild
-ende baustelle

mh - also dann darfst du außerorts vomm 100 auf 30 abbremsen (ist so nicht erlaubt, muß wie gesagt ein geschwindigkeitstrichter sein) und darfst dann sofort wieder auf 50 beschleunigen, da das ortsschild nach dem 30 schild steht...

ohh gott - das kommt davon, wenn jeder dumme baubudenrülps ein verkehrschild aufstellen darf (und zu besoffen ist den aufstellungsplan zu lesen)

By leser (62.227.33.34) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 13:40:

ja genau so ist die reihenfolge :) eigentlich hat da das baustellenschild seine wirkung verfehlt. denn die tatsächliche gefahrenstelle ist ja da, wo ich wieder 50 fahren darf, vor dem ortsschild stehen nur ein paar anhänger rum, da ist mehr platz. aber zum glück ist da kein platz zum ne radarfalle aufzustellen. ging nur mal ums prinzip.
und noch zum aufstellen solcher schilder. es sollte wirklich nicht jedem erlaubt werden. es kommt nämlich ziemlich oft vor, dass keine baustelle existiert aber nur schilder dastehen.


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