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Hallo officer, laveg nachteinsatz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Hallo officer, laveg nachteinsatz
By horst (62.224.175.164) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 08:57:

hallo officer,

du wolltest mir mal ein paar details über die grundlagen für eine einzelfallentscheidung über die nachttauglichkeit zukommen lassen.
ich bin nachts in 250 m entfernung bei strassenbeleuchtung gelasert worden. ich habe an der selben stelle nachts autos in dieser entfernung beobachtet und festgestellt, dass es unmöglich ist durch das scheinwerferlicht details des fahrzeugs zu erkennen. in 1 woche habe ich das gerichtsverfahren.

thanks
horst

By officer (213.187.67.178) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 18:45:

Ich bring die Sachen morgen von Arbeit mit und meld mich noch mal.

By horst (62.157.67.246) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 12:07:

hallo officer,

freitag morgen termin ! 4 stunden fahrzeit. wenn du noch ein paar gedanken hast teile sie mir bitte mit.
die story: nachts bei strassenbeleuchtung in 250 m entfernung mit laveg gemessen worden. ich bezweifle das eine einfache fadenkreuz zieleinrichtung bei eingeschalteten scheinwerfern und begrenzter strassenbeleuchtung details erkennen lässt.
wie gehe ich nun vor gericht vor. die polizei hat sich bei nachfragen auf die unfehlbarkeit dieses gerätes herrausgeredet (wenn der messwert nicht stimmt gibt es eine fehlermeldung...)die richterin riet mir den einspruch zurückzunehmen.

thanks horst

By officer (213.187.66.203) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 22:07:

Sorry, jhab so viel um die Ohren, habs schon wieder vergessen. Sorry.

Leitsatz:
Die Geschwindigkeitsmessung mit einer "Laserpistole", die mit einem Leuchtpunktvisier versehen ist, liefert grundsätzlich zuverlässige Ergebnisse, wenn die Gebrauchsanweisung des Geräts und die allgemeinen Einsatzgrundsätze beachtet werden. Dunkelheit, Witterungsverhältnisse sowie eine große Entfernungund die Tatsache der fehlenden fotografischen Dokumentation können Zuordnungsprobleme aufwerfen, die die generelle Geieignetheit des Meßverfahrens indes nicht infrage stellen.

BayObLG, 2 Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 29.08.1996, AZ.: 2 ObOWi 645/96

Das nur kurz der Leitsatz, das ganze Urteil geht über zwei A4 Seiten, mit dem Konsenz, daß es bei Meßgeräten mit Leuchtpunkt keine Probleme mit der Zuordnung gibt und bei Meßgeräten ohne Leuchtpunkt, sehr genau geprüft werden muß wie die Meßbedingungen waren.

Die Meßergebnisse als solches werden in keinster Weise beeinträchtigt. Wenn Du also als einzelnes Fahrzeug gefahren bist oder so große Abstädne zwischen den Fahrzeugen waren, daß der Meßbamte dein fahrzeug eundeutig zuordnen kann, wirst du wohl zahlen müssen.

Wenn Du schreibst, daß Straßenbeleuchtung da war, sieht es schon wieder besser mit der Zuordnung aus.


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