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88KMH zu schnell auf A99 bei LKW-Kontrolle

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 88KMH zu schnell auf A99 bei LKW-Kontrolle
By Michael B. (195.180.235.243) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 01:03:

Dringend. 88KMH zu schnell auf Autobahn wo sonst keine begrenzung. 3-Spurige Autobahn, geringe Verkehrsdichte, trockene Straße und Vollmond. um 23:59 . Geschwindigkeitsbegrenzung wegen LKW-Kontrolle. Irgend eine möglichkeit?
Entfernung letzte reduzierung bis Messung?
Danke!

By Alberto (62.224.100.5) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 11:03:

Schöne Sch....
Das sind diese "gemeinen" Fallen, die eigentlich ein Fahrverbot von 3 Monaten und 850 DM geldbuße kosten.

Hier würde ich auf alle Fälle die Verjährung versuchen. Such mal nach (ich mag das Wort nicht so) "Alberto-Methode.
Viel Glück! Und... Du mußt dich korrekt daran halten, sonst geht es schief.

By Hemmi (195.75.98.161) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 14:59:

Hallo Michael B.
just heute habe ich mein Urteil vom Amtsgericht
München zugestellt bekommen. Der Tatbestand
meiner Sache gleicht Deinem wie ein Ei dem
anderen. Bei mir waren es allerdings nur 82 km/h
zuviel. Auch ich habe den
Geschwindigkeitstrichter, der, wie mehrere
Polizeibeamte während der Verhandlung ausgesagt
haben, korrekt und deutlich sichtbar eingerichtet
war, nicht gesehen. Dagegen kommt man einfach
nicht an. Trotzdem bin ich nach wie vor der
Überzeugung, dass die Beschilderung dieser
Geschwindigkeitsbeschränkung während der
Lkw-Kontrollen absolut nicht ausreichend ist. Die
Vielzahl der gleich lautenden Beiträge in diesem
Forum bestätigen mich in meiner Annahme, dass an
genau dieser Stelle etwas faul ist. Ich kenne
außerdem zwei weitere Opfer persönlich, denen das
selbe wie Dir und mir passiert ist. Diese Leute
sind absolut glaubwürdig. Aus den Akten in meinem
Fall geht hervor, dass an dem betreffenden Abend,
10. August 2000, über 300 Autofahrer geblitzt
worden sind. Ja sind wir denn alle blind?? Selbst
wenn die Schilder geöffnet waren, was ich immer
noch in Frage stelle, sollte man die Beschränkung
früher und vor allem deutlicher ankündigen. Ich
denke da an das Muster, nach dem jede auch noch
so kleine Baustelle erst 2 Kilometer, dann 800
Meter vorher angekündigt wird. Hier auf der A 99
werden dem Autofahrer aber insgesamt, von der
ersten Ankündigung bis zur Mess-Stelle, nur 450
Meter zugestanden, um von unbegrenztem Tempo auf
60 bzw. 80 km/h abzubremsen. Zwar steht die
Lichtschranke auf Höhe eines 60er Schildes, aber
die Polizisten sind immerhin so freundlich, dass
sie 80 km/h an dieser Stelle als zulässige
Höchstgeschwindigkeit annehmen. Das von der
Polizei angeführte Argument des Eigenschutzes der
herauswinkenden Beamten ist meiner Meinung nach
nur vorgeschoben. Denn wenn das wirklich der
Grund für die Tempo-Kontrolle wäre, dann sollte
sie auch alles tun, damit eben nicht 300
Autofahrer pro Abend die Schilder übersehen. So
sollten zusätzlich gelbe Blinklichter vor der
Gefahrenstelle und der erheblichen
Geschwindigkeitsbeschränkung warnen. Andernorts
wird das auch gemacht. Beispielsweise auf der B
14 zwischen Stuttgart und Winnenden oder auf der
A 8 Stuttgart - Ulm. Warum nicht hier?? Außerdem
sollten an Stelle der lediglich reflektierenden
Schilder selbst leuchtende aufgestellt werden.
Aber dann bestünde ja die Gefahr, dass zu viele
Autofahrer die Schilder tatsächlich sehen und
auch beachten könnten - mit entsprechenden
finanziellen Einbußen für die blitzende Gemeinde.
Wir sollten dieses Forum nutzen, um so viele
Betroffene wie möglich zu finden, damit wir
unsere Aktivitäten gegen diesen
Schildbürgerstreich bündeln können. Bei der
Vielzahl der geblitzten Autofahrer an dieser
Stelle könnte das nämlich dann ein Thema für die
Medien werden.

By EinBetroffener (216.104.228.155) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 15:06:

Hallo Hemmi,

was stand denn in Deinem Urteil?

By Hemmi (195.75.98.161) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 17:43:

Hallo Betroffener,
im Namen des Volkes soll ich drei Monate zu Fuß
gehen, 1000 Märker bezahlen (normal 750, aber
Aufschlag wg. Voreintragung) und vier Punkte
kassieren. Wie ist der Stand der Dinge bei Deiner
Sache? Hast Du die Schilder auch nicht wahrnehmen
können?

By officer (213.187.67.178) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 19:11:

Ich weis gar nicht was Ihr nun wieder habt. Auch ich habe schon an solchen Kontrollstellen gelastert. Bei uns auf der A4 Geht der Geschwindigkeitstrichter von den erlaubten 130 km/h bis auf 40 km/h im Anhaltebereich runter. Der ganze Trichter müßte so um 1 km lang sein. Die Schilder sind retroreflektierend und besonders groß. Auch wir haben und auf Verstoße über 20 km/h beschränkt. Zum einen käme man mit den Verwarnungen eh nicht hinterher, zum anderen muß ich sagen, was soll das mit der 40? Wenn ich in der Stadt Verkehrskontrollen durchführe, hab ich auch keinen Geschwindigkeitstrichter und die Fahrzeuge fahren mit 50 - 60 km/h an mir vorbei. Unverständlich finde ich es aber, wenn ich dann Fahrzeuge mit über 150 km/h messen muß. Wenn dann noch die Aussage kommt, ich habe die Schilder nicht gesehen, nur vorn die blauen Blitzlampen (die stellt der ZOLL bei ZOLL-kontrollen immer auf)und dachte, es wäre "nur" ein Unfall, was soll ich dann noch dazu sagen. Nicht mal ein Unfall hällt diesen Fahrer offensichtlich vom rasen ab. Der Einspruch vor dem Amtsgericht, hat dann halt auch nichts gebracht.
Als Anhalteposten ist sich jeder der gefährlichen Aufgabe bewußt, aber jeder "hofft" auch das sich die Fahrer einigermaßen daran halten. Wie gesagt, wir haben erst bei mindestens 60 km/h angefangen zu messen, glaubt aber nicht, daß wie da welche erwischt haben. Fast alle fuhren über 80 und mehr!

By farendil (217.80.147.103) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 20:29:

@Officer: du weißt ganz genau, was 40!! auf der autobahn bedeuten. - wenn du vorher 200 gefahren bist, denkst du einfach nur, daß du schon rückwärts fährst... *g*

andererseits: spielende kinder vor schulen etc. werden mit 30 km/h geschützt, wenn du dann 40 als limit auf der BAB nimmst, kommst du dir auf deutsch gesagt vera... vor.

das mit den 20 km/h finde ich zwar nicht schlecht, habe aber trotzdem 2 kritikpunkte.
zum einen ist die geschwindigkeit, auf die es einen aufschlag gibt (40), zu gering.

zum anderen wird ein fahrer, der +21 fährt, mit punkten bestraft. - wenn derjenige, der mit +21 gemessen wird, wie einer, der mit +1 zu schell wäre (höhere übertretungen analog) gäbe es weniger probleme.

wohl gemerkt: ich meine die 20 km/h "toleranz" nur in diesem speziellen fall.


noch was:
ich finde lkw-kontollen - insbesondere die, die der sicherheit dienen (technische sicherheit sowie gravierdende fahrzeitüberschreitungen - absolut notwendig.
allerdings dadurch eine solche gefahrenquelle auf der bab herzustellen (und das nicht nur für die beteiligten beamten) halte ich für unverantwortlich!
es gibt auch andere möglichkeiten lkw von der bab zur kontrollstelle zu bringen und trotzdem zu gewährleisten, daß schwarze schafe nicht so einfach entkommen können.

By andy2 (193.158.141.121) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 22:39:

@ Officer: Laß mich raten, Du hast auf der A4, Richtung Thüringen, Parkplatz "Rabenstein" gelasert?! Da werden oft Zoll-Kontrollen (auch PKW!) gemacht! Manchmal auch nur BAG.
ABER: Warum lasert Ihr dort? Das ist doch 1. viel zu gefährich (Unfall mit Verkehrsteilnehmer) und 2. uneffektiv! Oder hatten Deine Kollegen von der Autobahnpolizei gerade Urlaub? Die eso hätte doch viel mehr Geld auf`s Konto vom Regierungsprädidium
gebracht! Selbst wenn die eso`s alle schon woanders standen hättet Ihr ja auch die Multanovas aus dem roten Golf oder dem grün/weißen Passat nehmen können! Ist ungefährliger und macht mehr Gewinn! und ich hätte das Gerät auf 44 km/h eingestellt, da kann man ab 1 km/h Überschreitung schon kassieren und nicht erst im Punktebereich! Obwohl, bei der Masse von Überschreitungen sind die Akku`s zu schnell lehr und der Film zu schnell voll. Außerdem: Lohnt sich den 20.-DM VG im Gegensatz zum Aufwand? (Film,Entwicklung,Porto,Personal...)
:-)

By Michael B. (212.162.51.34) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 12:12:

Bin echt entsetzt. Das Argument zum Schutze der Polizei die Geschwindigkeit zu reduzieren könnte ich bei einer zweispurigen Straße akzeptieren, jedoch nich bei einer dreispurigen Autobahn wo sogar noch eine seperate spur für das rauswinken der LKW's vorhanden ist. (Kontrolle erfolgt dann an einem speziell dafür eingerichteten Parkplatz mit Wage.) Diese Maßnahme grenz fast an SCHWEREN EINGRIFF IN DEN STRASSENVERKEHR. Die einzige Gefahr die von dieser Situation ausging war die Polizei selber. Wenn ich als zivilist einen anderen Autofahrer dazu zwinge (ohne ersichtlichen grund ) von 160 kmh auf 80 kmh runterzubremsen, dann kommt das fast einer Vollbremsung gleich. Und das ist widerum eine Straftat.

By officer (213.187.67.160) on Freitag, den 13. April, 2001 - 10:37:

@MichaelB. voll daneben / keine Ahnung

@ farendil

Du hast Recht, man muß den Geschwindigkeitstrichter nicht unbedingt bis auf 40 km/h herabsetzen, aber das wurde nun mal so durch das RP festgesetzt. Wer weis, was die da für Vorgaben haben. Ich halte 60 km/h auch für ausreichend. Deshalb haben wir ja auch 20 km/h zugegeben. Mir steht es dann aber nicht zu, von 60 km/h auszugehen. Wenn dann doch einer zu schnell ist, haben wir Ihm zwar schon 20 km/h eingeräumt, wo nichts geschehen wäre, aber zulässig sind nun mal die 40 km/h.

Wenn keine Großkontrollen angesetzt sind, haben wir zusammen mit unserer LKW-Gruppe auch schon kontrollen durchgeführt. Zwei Kradfahrer lotsen dann die LKW´s auf den PP und so geht es auch ganz ohne Geschwindigkeitstrichter und der Übrige Fahrverkehr kann rollen. Mehr wie ein oder zwei LKW kann man eh nicht auf ein Mal kontrollieren.

@andy2

Du hast recht, ich haben den PP Totenstein gemeint. Das lasern ist eigendlich nicht gefährlicher als sonst auch. Es gibt weniger "Gefahrenbremsungen" weil das Lasermeßgerät kaum wahrgenommen wird. Sicher wäre es möglich die ESO-aufzubauen. Mann könnte dann viel mehr Geld in die Kasse fließen lassen, aber genau daß wollen wir ja nicht! Uns geht es dort um die direkte Wirkung vor Ort, die Leute sollen sehen, warum das Tempo so runtergesetzt war. Mit Multanova wird in Sachsen nicht auf der BAB gemessen.

"ich hätte das Gerät auf 44 km/h eingestellt, da kann man ab 1 km/h Überschreitung schon kassieren und nicht erst im Punktebereich!"

Da wärst du ja ein richtiger Abzocker! Außerdem besagt der sächs. VÜ-Erlaß, daß Übertretungen bis 5 km/h nicht geahntet werden sollen!

Eine ESO-Messung ohne Anhaltestelle wäre zudem unpraktikabel gewesen, weil ein Großteil der Übertretungen durch ausländische Fahrzeugführer begangen wurden und so konnten die nicht unerheblichen Sicherheitsleistungen gleich vor Ort erhoben werden.

By andy2 (193.158.141.122) on Freitag, den 13. April, 2001 - 11:08:

@ officer : Danke, wieder 2 Dinge dazugelernt!

Ich persönlich halte Tempo 40 auf der BAB auch für übertrieben. Die meißten Kontrollen in der Stadt finden ja bei Tempo 50 oder 70 (Laser-Südring) statt. Auf der B174 Lasern Deine Kollegen sogar in Tempo 100 - Zonen. Ein LKW ist je eh meißt auf 85 begrenzt (Wettbewerbsverzerrung, weil nur Deutsche LKW, ich bin mal einem spanischen Sattelzug mit fast 120 nachgefahren!).
Also, da das sich wieder einer im Büro audgedacht hat, kann man da wohl nichts machen!
Das ihr Kontrollen durch "lotsen" macht, finde ich super!Habe ich auch schon beim Zoll,Rastst.Auerswalde beobachtet.
Trotzdem: Tempo 60 ist da schon eher realistisch!
Aber: Auch Ausländische Fahrzeugführer müssen ihre Geldstrafe erhalten (in Deinem Fall best. meißt Polen), weil im Ausland werden wir ja auch gern "Abgezockt".

By officer (213.187.67.159) on Freitag, den 13. April, 2001 - 13:57:

@ andy

ja Du hast recht, bei Messungen oder kontrollen auf dem Südring oder der B 174 am Ende der Ausbaustrecke, fahren die Fahrzeuge auch schneller und ich kann sie gefahrlos anhalten. Dort ist das auch ohne weiteres zulässig. Auf der BAB darf ich aber nicht einfach mit der Kelle in der Hand losmarschieren, wenn dann was passieren würde, gäbs argen Ärger!!!

Ja, bei den Messungen am PP Totenstein waren die meisten ausländischen Fahrzeugführer aus Polen. Und keine Angst, die haben alle genug Geld dabei!

By Gerhard (194.123.184.2) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 08:39:

Mich hat es an der gleichen Stelle am 8. Februar
um 23:20 Uhr (zwischen Ottobrunn und Haar)erwischt. Ich bin mir mittlerweile
fast 100% sicher das zu diesem Zeitpunkt irgend-
etwas faul war. Ich vermute fast das die vorge-
schriebenen Schilder (Geschwindigkeitstrichter)
nicht ordnungsgemäß aufgebaut waren.
In 25 Jahren Fahrprxis hatte ich bisher noch nie
einen Geschwindigkeitsverstoß und ich halte mich
immer an die Vorgaben. Ich will mich jetzt hier
garnicht über den Sinn oder Unsinn dieser
Geschwindigkeitskontrolleinrichtung an dieser
Stelle auslassen, aber ich werde mit allen Mitteln
dagegen angehen und alle rechtlichen Möglich-
keiten ausschöpfen. Falls es tatsächlich
so viele Autofahrer an dieser Stelle erwischt
hat, wäre es sehr hilfreich wenn ihr mir nähere
Angeben geben könntet.

By Horschtl (217.6.134.34) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 11:23:

Hallo Gerhard,
dich hat es am 8. Februar erwischt !
Hast du schon etwas bekommen !? Wenn ja wann !
Danke für ne Rück-Info !
Horschtl

By Michael B. (212.162.51.34) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 12:22:

Hallo Gerhard, ich wurde am selben Tag erwischt.
Gehe auch rechtlich dagegen vor. Suche bereits noch andere betroffene. Forum beobachten, da kommt noch mehr!

By Gerhard (194.123.184.2) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 13:46:

Hallo Michael, hallo Horschtl,

habe meinen Anhörungsbogen Mitte März bekommen.
Mich würde wirklich sehr interessieren wieviele
es dort erwischt hat, besonders an diesem Tag.
Entweder war ich an diesem Abend total blind, oder
es wurden die Schilder nicht korrekt aufgebaut.
Vielleicht können wir uns ja mal per Email
kurzschließen ??

By Horschtl (217.6.134.34) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 19:04:

Hallo Gerhard,
bin am selben Tag so gegen 22.00 Uhr in besagliche Radarkontrolle gefahren ! Hatte offenbar das Glück, daß neben mir ein anderes Fahrzeug war und deshalb die Messung ungültig war ! Bin mir aber nicht sicher, da die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Habe mir sagen lassen, daß selbst am letzten Tag noch was kommen kann ! Ich habe übrigens für einen anderen Betroffenen vor Gericht wegen dieser Sache als Zeuge ausgesagt ! (Geschwindigkeitstrichter vermutlich nicht korrekt aufgebaut, etc.) Hatte keine Wirkung ! Die Richterin hat den Betroffenen voll in die Verantwortung genommen !
Ich hoffe du findest eine Möglichkeit deinen Eindruck zu beweisen, ansonsten sehe ich eher schwarz !
Gruss Horschtl

By geblitzter (217.0.222.47) on Freitag, den 20. April, 2001 - 22:53:

Für die Zukunft:
Würde es helfen die Strecke nochmal abzufahren und evtl. mit Kamera zu filmen. Könnte sowas vor Gericht die Strafe mildern, wenn man auf dem Film erkennt, dass die Schilder doch nicht richtig aufgestellt wurden?
Oder hat das sowieso keinen Sinn!?

By farendil (217.0.226.215) on Samstag, den 21. April, 2001 - 10:20:

@geblitzter: helfen KANN es freilich, wenn die schilder nicht korrekt aufgestellt wurden...

By Michael B. (212.162.51.34) on Samstag, den 21. April, 2001 - 13:30:

Habe die Strecke nochmals abgefahren. Bräuchte nun die angaben ab wann dort geblizt werden darf. Zwischen der ersten und der zweiten geschwindigkeitsreduz. sind es 200m +/- 5m.
Zwischen zweiter und dritter auch ca. 200m. Und dann zum Messpunkt nur noch ca 150m. Korrekt?

By farendil (217.0.226.215) on Samstag, den 21. April, 2001 - 14:03:

falsch!
nach einer geschwindigkeitsbeschränkung soll nicht EHER als xxx meter (je nach bundesland unterschiedlich, schau mal auf der homepage unter recht) geblitzt werden.
(ausnahme: gefahrenstelle)

bei einem sog. geschwindigkeitstrichter (schrittweise reduzierung) darf ab dem 2. schild direkt hinter dem schild geblitzt werden.


PS: könntest du dich bitte für EINEN nicknamen entscheiden??


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