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Geschwindigkeitsübertretung ohne Messung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsübertretung ohne Messung?
By barflies001 (217.3.44.15) on Montag, den 9. April, 2001 - 14:44:

Hi Leute,

lest mal:

Ich bin mit meinem LKW(über 7,5t) auf einer 4spurigen Bundesstrasse gefahren. Mit der erlaubten Geschwindigkeit 80 Km/h. Die Strasse ist an dieser Stelle als Schnellstrasse ausgeschrieben, für PKW Tempo 130, also für mich als Brummifahrer Tempo 80. Nun hat mich ein Streifenwagen der Polizei angehalten, und anhand nur!!! des Fahrtenschreibers eine Geschwindigkeitsübertretung von eben 14 km/h (inkl. Toleranz) aufgebrummt. Auch weil angeblich die Schnellstrasse zu Ende war, und mein Richttempo also 60 km/h gewesen wären.

Nun meine Frage, können mich die lieben Beamten Aufgrund der Aufzeichnugen des Fahrtenschreibers bestrafen?

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 9. April, 2001 - 23:15:

Ich kenne es so, daß genau nachweisen muß, in welchem Streckenabschnitt der Verstoß begangen wurde. Es ist z.B. kein Tatbestand, wenn anhand des Fahrtenschreibers zu schnelles fahren festgestellt wird, jedoch nicht gesagt werden kann, wo genau das gewesen ist.

By Matthias (217.1.18.35) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 05:29:

Der Ort kann ja auch bestimmt werden. Indem die Polizei einfach aussagt, daß er eben 2 Minuten vor Entnahme der Fahrtenscheibe an dieser Stelle gefahren sei.


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