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Nochmal der Euro - hier: Verwarnungs-/Bußgelder

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Nochmal der Euro - hier: Verwarnungs-/Bußgelder
By michael (62.227.7.111) on Montag, den 9. April, 2001 - 12:25:

Wie sieht es denn eigentlich ab 01.01.2002 aus mit der Höhe der Verwarnungs-/Bußgelder?
Werden die dann "richtig" berechnet, also der bisherige DM-Betrag durch 1,95583 dividiert oder werden die Euro-Beträge dann auf einen "optisch schönen" Wert gerundet?

Beispiel: 30 DM Verwarnungsgeld entsprechen ja 15,34 Euro. Wird das dann auf 15 Euro abgerundet oder gleich auf 16 oder gar ("damit's schöner aussieht") auf 20 Euro aufgerundet? Oder bleibt es bei den "krummen" Euro-Beträgen?

Ich habe leider weder in den Medien noch von offizieller Seite diesbezüglich was gehört, aber vielleicht hat der eine oder andere von euch in dieser Richtung ja was mitbekommen?!

By Matthias (193.159.35.118) on Montag, den 9. April, 2001 - 13:35:

Vielleicht machen die es sich ja auch ganz einfach und ersetzen die DM durch das Euro-Zeichen. Dann muß sich nämlich niemand andere Zahlen merken und die Kasse freut sich :-(

By officer (213.187.66.74) on Montag, den 9. April, 2001 - 18:54:

Da gibt es noch gar nichts genaues. Mal abwarten. Runde Preise sind natürlich am günstigsten, wegen des Wechselgeldes. Wer soll den auf 15 euro rausgeben, das ist jetzt schon belastend mit 75,-DM. Wer hat schon einen ganzen Sack 5-Mark-Stücke bei sich. ;-)

By farendil (217.0.227.84) on Montag, den 9. April, 2001 - 23:46:

@officer: dann verhängt doch statt 75,- einfach 50,- strafe...

das haben viel mehr passend und den anderen kannst du leichter rausgeben... *g*

By officer (213.187.67.31) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 09:02:

Wäre schon, aber ich denke wir sollten uns doch an den Tatbestandskatalog halten. sonst verhängt dann ein anderer bei 20,-DM auch gleich mal 50,-DM, weil er kein Wechselgeld hat und gesehen hat daß der Betroffene nen Fuffi in der Tasche hat. ;-)

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 09:09:

@officer
du scheinst die Verhältnisse in Österrreich gut zu kennen! (Es gibt da keinen festen Katalog für die Organstrafverfügungen) Genau so reagieren die Grauen, wenn sie ein deutsches Auto aus Langweile hochnehmen! ;-)

By michael (62.227.7.23) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 10:37:

@officer:

Eine Überlegungs- bzw. Zahlungsfrist von einer Woche kann sich der Betroffene erbitten, wenn er nicht sofort zahlen kann oder wenn das Verwarnungsgeld höher als 20,- DM liegt.

Einfachste Lösung: Dem Betroffenen ein "Ticket" mit Überweisungsformular in die Hand drücken, kein Bargeld mehr annehmen.

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 11:02:

@Michael

Wo steht das mit der einwöchigen Überlegungs- und Zahlungsfrist bei Verwarnungsgeldangeboten? Was gilt als Zahlungsdatum bei Überweisungen, die Gutschrift auf dem Behördenkonto, oder gibt es da noch eine Toleranzfrist zur Berücksichtigung der Überweisungslaufzeit? Gilt bei Zusendung eines V-Schecks der Tag des Scheckeingangs bei der Behörde als Zahlungseingang?

Danke im voraus.

By michael (213.21.14.83) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 14:52:

@N.N.:

Das mit der einwöchigen Zahlungsfrist steht in § 56 Abs. 2 Satz 2 OWiG.

By dyken (62.180.200.133) on Dienstag, den 10. April, 2001 - 18:53:

Oh. Ich habe oft viel weniger in der Tasche, vor allem wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Was passiert, wenn ich gerade 6.52 DM zusammenkriege ?? Beschlagnahmung des Fahrzeugs ??? ;-) (ist übrigens weniger wert !)

By farendil (217.80.147.103) on Mittwoch, den 11. April, 2001 - 09:49:

@dyken: zahlen kann oder wenn

da kleine wörtchen "oder"..... :-)


@officer: bei uns werden einem keine tickest von der polizei in die hand gedrückt.
entweder man bezahlt und bekokkt vom "abreißblock" einen entsprechenden teil als quittung oder man bekommt einen a-bogen/bg-bescheid zugeschickt. (je nach dem, on verstoss zugegeben wurde oder nicht, weiß aber nicht, ob immer ein a-bogen kommt, wenn man nicht zugibt oder die aussage verweigert)


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