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Ende Januar geblitzt, bis jetzt noch nichts da

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Ende Januar geblitzt, bis jetzt noch nichts da
By Stefan (62.224.61.96) on Montag, den 9. April, 2001 - 01:18:

Hi Leute,

wurde ja Ende Januar mit 170 statt 100 auf der Autobahn geblitzt. Bis dato ist allerdings noch nichts angekommen. Darüber bin ich auch nicht gerade unglücklich. Ist das normal, oder besteht noch eine hohe Warscheinlichkeit das da noch was kommt?
In drei Wochen sind drei Monate um.

cu

Stefan

By piranha (194.95.176.28) on Montag, den 9. April, 2001 - 08:17:

Hallo Stefan,

...nach meinen Erfahrungen in verschiedenen Foren kann ich sagen, daß es wohl durchaus üblich ist, daß Bußgeldbescheide "auf den letzten Drücker" abgesandt werden. Grund: Überlastung bei den Verfolgungsbehörden. Sofern keine Vernehmung oder Anhörung des Betroffenen durch die Behörden erfolgte und keine anderen die Verjährungsfrist unterbrechenden Maßnahmen erfolgten (vgl. § 33 OWiG), verlassen die Bescheide oftmals nur Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist die "Amtsstuben". Da das Erlaßdatum der Bußgeldbescheide für die Einhaltung der Verjährungsfrist maßgebend ist, ergeben sich oftmals lange Gesichter bei den Betroffenen. Diese hatten sich schon oftmals über den vermeintlichen Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist (bei Geschwindigkeitsverstößen i.d.R. 3 Monate) gefreut.

Also nochmal zum mitschreiben: Der Bußgeldbescheid kann auch durchaus nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist zugestellt werden, es zählt allein das Ausstelldatum (Erlaßdatum) der Behörde. Nach OWiG wird die Verjährungsfrist u.a. unterbrochen durch "[...] Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung".

Was kann der Betroffene in solch einer Situation machen?? - NUR WARTEN! Sonst nichts...

<include pastor.txt>
...hier steht jetzt das, worüber in diesem Forum in der Vergangenheit schon heftig diskutiert wurde. Für 70 km/h über Limit fehlt mir einfach das Verständnis...

By farendil (217.0.227.84) on Montag, den 9. April, 2001 - 10:27:

@piranha: ich hab es schon so oft geschrieben: wenn zwischen ausstellung des bußgeldbescheides und deren ankunft mehr als 14 tage liegen zählt nicht mehr das datum der ausstellung sondern das der zustellung.

By piranha (194.95.176.28) on Montag, den 9. April, 2001 - 13:40:

@farendil: Bitte nicht gleich verzweifeln :-]

Hab' mich nur etwas "faul" ausgedrückt, der Verweis auf OWiG § 33 "[...] Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung" sollte genau dies klarstellen. Trotzdem Dank!

P.S. Tätärätä - das erste Mal aktiv im Forum und gleich was auf die Mütze...

By farendil (217.0.227.84) on Montag, den 9. April, 2001 - 23:56:

@piranha: war nicht böse gemeint.... - nur weil das immer wieder kommt (ich kanns bald in der zwischenablage lassen *ggg*)


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