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Verjährung oder so

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verjährung oder so
By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 15:45:

Habe mal ne Frage zu den Fristen:

Wenn ich eine Leihwagen habe und die leihwagenfirma wird angeschrieben was ja logisch ist und dann schreibt die Leihwgenfirma meine Firma an und die muß auch erstmal das an mich weiterleiten. So nun vergehen wochen. Ich bekomme den Schrieb erst nach 3 Monaten. Ab wann zählt die Verjährung. Kann ich dann sagen das ist nicht mehr mein problem oder wird geschaut wann das Zur Leihwagenfirma geht

By Greatblackbird (217.49.111.252) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 17:43:

Es gilt der Zeitpunkt, an dem Du einen Anhörungsbogen erhältst. Liegen zwischen Ausstellungsdatum des A-Bogens und der Tatzeit mehr als 3 Monate, ist es für Dich verjährt.

By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 18:31:

Verstehe ich nicht ganz. Was schicken die denn als erstes zur Autovermietung. Kein Anhörungsbogen ? Ist mein erstes mal wenn überhaupt.
Verstehe ich das richtig das die erst was anderes zur Autovermietung schicken und die das dann weiterleiten und dann ? wie geht das was bekommt man zuerst ?

Bitte mal deutlicher erklären

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 23:02:

Der Autovermietung wird auch ein A-Bogen geschickt. Ebenso Deiner Firma, wenn die Adresse weitergegeben wird. Das alles hat für Dich als tatsächlichen Fahrer aber keine verjährungsunterbrechende Auswirkung. Dich betrifft es wirklich erst, wenn Du persönlich angeschrieben wurdest, also irgendjemand Deine Adresse innerhalb der 3-Monats-Frist weitergegeben hat. Verpflichtet ist dazu aber niemand, also solltest Du die entsprechenden Personen in der Firma vorab schonmal "impfen".

By Siemm (145.253.20.74) on Montag, den 9. April, 2001 - 21:02:

Ich dachte 3 Monate nach der tat ist vorbei.
Ist also nicht so ?

By Siemm (145.253.20.66) on Montag, den 9. April, 2001 - 21:12:

War am 15 Februar 2001

Wann bin ich aus dem Schneider

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 9. April, 2001 - 23:06:

Nicht, wenn Du innerhalb der 3 Monate ermittelt wurdest. Dann beginnt die Frist von neuem. Wenn ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen wird, verlängert sich die Frist auf 6 Monate und wird mit jedem Schreiben an und von der Behörde unterbrochen und beginnt von vorn. Aus dem Schneider bist Du, wenn nicht bis zum Ablauf des 14 Mai über einen Anhörungsbogen an Dich verfügt wird bzw. ein BG erlassen wird.

By Siemm (145.253.20.74) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 12:51:

Alos bin etwas schwer von Begriff bzw etwas verunsichert. Die eine schreiben das die ander das.

Wenn jetzt am 13.05.01 was verfasst wird von der Polizei(Oder wem auch immer) und ich es sagen wir mal am 25 Mai bekomme. Kann ich dann auch noch sagen oh zu spät ?.
Leider herschen hier unterschiedliche Meinungen

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 13:33:

Am 13.5.01 ? Glaube ich nicht, ist ein Sonntag :)

Aber mal im Ernst. Wenn noch innerhalb der Verjährungsfrist ein Anhörungsbogen an Dich ausgestellt wird, der aber erst nach der Verjährungsfrist abgeschickt wird, ist die Frist unterbrochen, unabhängig davon, ob er bei Dir ankommt oder nicht. Allerdings dürfen zwischen Ausstellungsdatum und Zustellungsdatum höchstens zwei Wochen liegen. Es ist aber sehr schwierig, einen Nachweis darüber zu erbringen, daß der A-Bogen zwei Wochen bis zur Zustellung gebraucht hat. Einfach zu sagen "habe nichts bekommen" bringt nichts, da das Ausstellungsdatum in der Ermittlungsakte vermerkt wird und allein dieser Vermerk unterbricht die Verjährungsfrist. Wenn Du also nach der Verjährungsfrist einen A-Bogen erhälts, ist es ratsam, einen Anwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen.

By Siemm (139.4.163.222) on Montag, den 23. April, 2001 - 11:52:

Bis jetzt habe ich nix gehört meint Ihr da kommt noch was oder ist Die Zeit eigentlich vorbei

By farendil (217.0.227.110) on Montag, den 23. April, 2001 - 12:55:

@siemm: hat sich greatblackbird so undeutlich ausgedrückt???

er hat eigentlich alles gesagt...

By Onkel_B (62.224.212.14) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 19:50:

siemm is immer so schwer von Begriff!!!!! :-)))

By Onkel_B (62.224.212.14) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 19:51:

war nur en Joke

By Siemm (145.253.136.35) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 15:26:

Also wir haben heute den 14.05.01(Tat 15.02.01) habe immer noch nix bekommen, Bin aber wohl noch nicht aus dem Schneider wie ich das so mitlesen konnte. Muß jetzt noch 2 Wochen warten oder ? Könnte ja schon bearbeitet sein aber noch nicht weggeschickt!?
Hier liest man vieles. Vielleicht sollte man mal einen Punkt "Wann was verjährt" usw. aufmachen

By Alberto (62.224.96.185) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 15:30:

Du siehst das richtig. Die "Anordnung zur Erlassung eines Anhörungsbogens" kann entscheidend sein.

Dennoch gibt es auch interne Verwaltungsvorschriften - nach denen ein Anhörungsbogen - also die Konfrontation mit der Tat - spätestens nach 4 Wochen verschickt sein muß.

Aus diesem Grunde ist es zu 98% wahrscheinlich, daß du "aus dem Schneider" bist.

By Siemm (145.253.137.208) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 18:34:

4 Wochen nach der Tat das ist ja schon wieder was neues was ich höre.
Habe mir bis jetzt so die meinung gebildet das 3 Monate nach dem ich keinen Anhörungsbogen persönlich auf meinen Namen erhalten habe die Verjährung vollzogen ist. Einziges Problem ist da dann noch das die sagen wir mal nach 2 Moneten und 29 tagen den Anhörungsbogen fertig machen und er zwar erst 3 Monate nach der Tat ankommt aber das Datum des fertigstellen zählt.
Aber nach 3 Monaten und 14 tagen bin ich dann entgültig aus dem Schneider.
So habe ich mir das aus den ganzen Meinungen rausinterpretiert.
Ist das jetzt so oder sehe ich das falsch.
Leider wiedersprechen sich hier einige Leute

By Siemm (139.4.163.222) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 12:23:

Keiner was dazu zu sagen ?

By traffic (217.48.44.55) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 12:58:

@Siemm: Bin kein Jurist, aber genau so (3 Monate und 14 Tage) habe ich es hier auch gelesen.

By Alberto (212.185.252.131) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 20:45:

Streng genommen ist das die letzte Möglichkeit: 3 Monate und ca. 14 Tage - korrekt.

Aber - ich sprach davon, daß die Wahrscheinlichkeit bei 98 % liegt, wenn nach ca. 4 Wochen kein Anhörungsbogen erlassen wurde, daß die Sache irgendwie "verlorenging".

By Greatblackbird (217.51.38.207) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 17:16:

@Siemm
Das mit der internen Regelung von 4 Wochen kenne ich auch nicht. Unabhängig von dieser Regelung könnte aber auch direkt ein Bußgeldbescheid innerhalb der 3 Monate erlassen werden, ohne einen A-Bogen zu verschicken. Das Recht auf Anhörung wird gewahrt, da man sich ja noch zu dem Bußgeldbescheid im Einspruchverfahren äußern kann.

@Alberto
Hast Du zu der internen Regelung noch mehr Details?

By farendil (217.80.147.107) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 18:39:

@gb: das ist die regel: wenn zwischen ausstellung und zustellung mehr als 14 tage liegen zählt das zustelldatum...

By Siemm (212.144.204.233) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 18:39:

Hi bis dato habe ich noch nix erhalten hoffe mal das da jetzt auch nix mehr kommt. Ist ja schon 3 Monate und 4 Tage her

By Siemm (212.144.204.233) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 18:49:

Habe heute mal mit der Leihwagenfirma gesprochen(Europcar), die geben sofort wenn sowas kommt den Namen des Fahrer an der die Kiste abgeholt hat.
Das war in dem Falle ich.(deswegen habe ich die Geschwindigkeitsüberschreitung angelastet bekommen die jemand anderes begangen hat)
Besser wäre es ja wenn sie die Firma angeben hat man nochmal 1 Woche rausgeschlagen.
Die Tante von Europcar sagte zu mir das die ca 680 Tickets pro Tag bekommen und 2 Leute dafür abgestellt sind um das einzuhacken.

By Siemm (212.144.204.233) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 18:55:

Wie sieht es eigentlich aus (habe ja einen Bescheid in anderer Sache bekommen). Austellungsdatum war der 07.05.01. Poststempel vom 16.05.01 drauf und bekommen am 17.05.01 .
der hat ja sage und schreibe 10 tage irgendwo rumgedümpelt.
Kann man dann als verjjährungszeitraum den 16.05.01 nehmen oder muß ich den 07.05.01 nehmen.

By farendil (217.80.147.107) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 19:05:

@siemm: du musst nicht immer 3 postings in 5 min abstetzen (kannst du aber *gg*)

wie ich eben in einem anderen thread geschrieben habe:
liegen mehr als 14. tage zwischen zustellung und ausstellung, zählt die zustellung, sonst die ausstellung...

By Siemm (212.144.204.233) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 19:09:

@farendil
Sorry viel mir alles immer so ein als ich das andere schon abgefeuert hatte

By farendil (217.80.147.107) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 19:19:

@siemm: ist nur lustig, wenn duimmer gleich 3 postings hintereinader stehen hast...

ps: für deine fragen hat das forum auch eine suchfunktion...

By Greatblackbird (145.253.158.83) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 20:58:

@farendil
die Regelung ist mir bekannt. Ich wollte mehr über die interne Verwaltungsvorschrift wissen, die Alberto angesprochen hat.

By farendil (217.80.147.107) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 22:14:

@gb: es gibt mehrere, verjährungsunterbrechende verwaltungsakte.

dies ist u.a. anordnung zur vernehmung, ausfindigmachen des wohnsitzes etc.

aber diese maßnahmen müssen begründet sein.
eine anodnung dieser art, ohne daß ensrechende bedingungen vorliegen, können (erfolgreich) angefochten werden.

By Siemm (212.144.204.201) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 22:15:

Ja leider findet man aber nix genaues.
Hier ist das erste Mal das es genau beschrieben wurde. Habe schon mehrere Sachen gelesen aber war alles etwas undurchsichtig

By Greatblackbird (145.253.158.85) on Samstag, den 19. Mai, 2001 - 15:18:

@farendil
meinst Du mit ausfindigmachen des Wohnsitzes eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt? Diese Anfrage unterbricht die Verjährung nicht!

Nochmal die Angabe von Alberto:
Dennoch gibt es auch interne Verwaltungsvorschriften - nach denen ein Anhörungsbogen - also die Konfrontation mit
der Tat - spätestens nach 4 Wochen verschickt sein muß.


Kennst Du diese Vorschrift? Ist das korrekt?

By farendil (217.80.147.86) on Samstag, den 19. Mai, 2001 - 16:10:

@gb: eine solche vorschrift kenne ich nicht.

selbst wenn es diese als interne verwaltungsvorschrif gibt (abgeshen davon, daß eine interne verwaltungsvorschrift IMHO dann mindestens von bundelsand zu bundesland verschieden wäre) ist die frage, wie es mit der einklagbarkeit derselben aussieht.

das aufstellen von meßgeräten im abstand zu geschwindigkeitsbrgrenzenden verkehrsschildern ist auch in verwaltungsvorschriften geregelt.
ein nichtbeachten der vorschrift führt jedoch nicht zur ungültigkeit der messung oder zu einem beweisverwertungsverbot.

By Siemm (192.54.47.66) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 13:50:

So heute haben wir den 29. MAi 2001 und ich habe nichts bekommen. Die 3 Monate und 2 Wochen sind nun rum und die können mir nix mehr !


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