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Riskieren oder nicht??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Riskieren oder nicht??
By xxx (217.1.209.22) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 17:30:

Hallo,
kurz zum Fall:
Ich bin in der Probezeit, mit 21 km/h zuviel innerorts geblitzt worden, das ist jetzt schon fast drei Monate her.
Die Folgen für mich persönlich sind mir bekannt.
Nachschulung-500 DM-Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre !!
Vor kurzem kam eine Vorladung von der Polizei für meinen Vater (Fahrzeughalter), als Betroffener dort vorzusprechen. Mein Vater verschob den Termin zweimal und hat nächste Woche nun endgültig die letzte Chance. Er will dort dann nicht erscheinen. Das würde bedeuten, die Polizei würde bei uns daheim erscheinen, um meinen Vater zu identifizieren oder beim Einwohnermeldeamt nachforschen. Dann würden sie feststellen, das ers nicht ist. Und dann wär ich an der Reihe...

Jetzt die Frage:
Bis zum Termin der Verjährung sind es noch rund drei Wochen ab dem Vorladungstermin.
Lohnt es sich, den ganzen Stress mitzumachen oder werden die Polizisten mich in dieser Zeit sowieso irgendwie kriegen??

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 17:55:

im forum findest du alles, was duc brauchst.

in kurzform: wenn dein vater keine aussage macht, oder nicht erscheint, werden sie nachforschen, sprich passbildvergleich der an gleicher adresse gemeldeten personen bzw. in der nachbarschaft rumfragen.

irgendwie ist zum jetzigen zeitpunkt schon klar, daß dein vater nicht gefahren ist.
somit gibt es für dich nur noch die alberto-methode..

dein vater sollte also möglichst sich das bild nicht ansehen (er ruft z.b. bei den freunden an). ansonsten geht das nachfolgende nicht.

dein vater gibt eine person, die in etwa deinem scheinbaren alter und geschlecht entspricht, als fahrer an. - wenn diese person schon mal mit dem auto gefahren ist, so kann dies ein irrtum sein und der ist nicht strafbar.

diese person gibt auf dem anhörungsbogen den verstoß zu (keine rechtliche bedeutung) - muß dem bußgeldbescheid aber widersprchen (sonst ist der wirksam, egal ob gefahren oder nicht)
dieser widerspruch muß nicht begründet werden.
wenn die verjährung für dich durch ist, kann sich diese person daran erinnern, daß sie an dem tage wohl doch nicht mit dem auto gefahren ist.

wenn du noch frag hast, dann such mal im forum nach der alberto-methode...

By xxx (217.1.207.189) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 18:08:

Mit dieser Methode hab ich mich auch schon auseinandergesetzt. Hab mich aber dagegen entschieden, da ich keine dritte Person in die Sache einbeziehen wollte...

Die Frage ist jetzt nur:
Die Polizisten haben noch drei Wochen Zeit, um
1. meinen Vater zu identifizieren und
2. den eigentlichen Täter zu finden, also mich!

Kriegen die das zeitlich hin oder brauchen die dafür länger als drei Wochen??

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 18:24:

sie werden einfach anhand des fotos feststellen, daß dein vater nicht der fahrer war.

dann beginnen sie zu suchen. sie haben auch gute chancen dich innerhalb der 3 wochen zu kriegen.
oder glaubst du, daß keiner deiner nachbarn sagt: "das ist doch der xxx aus der dritten etage"?

wenn dein vater das verfahren nicht auf sich zeihen kann (im jetzigen stadium unwarscheinlich) stehen deine karten nicht gut.

By xxx (217.1.207.29) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 18:33:

Ich hab ja noch eine Lösung:
Mein Vater erscheint zum dritten Termin nicht. Sollte die Polizei dann bei uns daheim erscheinen, werden sie erkennen, das er nicht der Fahrer ist. Und mein Vater hat dann schon einen Verkehrsrechtsanwalt eingeschaltet und verweigert die Aussage. Dann muss sich die Polizei an den Anwalt wenden, dieser verlangt erstmal Einsicht in die Akten und dann dürfte die Zeit ja wohl rum sein, oder?
Kann man die Nachbarn warnen oder so??

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 18:47:

warnen kannst du die nachbarn...

wenn dein vater aber die aussage verweigert schränkt er den kreis der in frage kommenden personen drastisch ein.

außerdem werden sie dann einfach die bilder vom Einwohnermeldeamt anfordern und vergleichen - somit haben sie den täter in kürzester zeit...

By xxx (217.1.207.6) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 18:57:

Ist schon klar, das er den Kreis damit drastisch einschränkt. Aber wenn er der Polizei mitteilt, sie sollen sich doch bitte an den Anwalt wenden:
Werden sie das dann tun oder eher weiter auf Verdacht nach Fotos beim Meldeamt suchen, bis sie mich haben?

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 19:29:

na klar, die warten darauf, daß der anwalt sowieso nur sagt: "mein mandant verweigert die aussage"

mensch, halt die nicht für doofer, als sie sind!- klar werden die versuchen den täter herauszubekommen.

By Alberto (62.224.100.18) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 14:35:

Wieso gibt der Vater nicht einfach die Tat zu?
Das gewinnt Zeit - und hat keine Relevanz!
Auf dem BuGeBe erhebt er dann Einspruch. Das wars dann. verjährung für Dich ist eingetreten.


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