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Gebühren und Auslagen eines Bußgeldbescheides bezahlen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Gebühren und Auslagen eines Bußgeldbescheides bezahlen?
By gundk (193.174.70.110) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 15:57:

Guten Tag ,

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Eine mir am 22.01.2001 übersendete schriftliche Verwarnung in Höhe von DM 50,00 wurde am 29.01.2001 per Überweisung an die Kreiskasse fristgemäß bezahlt. Bedauerlicherweise wurde das Aktenzeichen durch einen Übertragungsfehler am Ende von mir verfälscht angegeben.

Dies führte dazu, daß der Betrag nicht zugeordnet werden konnten und die Bußgeldstelle daraufhin einen Bußgeldbescheid am 8.3.2001 in Höhe von DM 86,00 gegen mich erließ.

Nach einem Telefonat konnten der Sachverhalt aufgeklärt werden und die fristgemäß bezahlten DM 50,00 wurden richtig zugeordnet.

Demnach ist das Bußgeld doch ordnungsgemäß bezahlt worden und der folgende Bußgeldbescheid in Höhe von DM 86,00 m.E. nichtig, da seitens der Kreiskasse bis zum 08.03.2001 (!) auch keine Rücküberweisung des Betrages stattfand, anhand dessen ein solcher Irrtum auffallen würde. Eine Zuordnung der Zahlung anhand des Namens, wie sonst durchaus üblich, war anscheinend nicht möglich.

Nun fordert die Bußgeldstelle die "restlichen" 36, 00 DM für Auslagen und Gebühren (bemerkenswerterweise ohne Fristsetzung).

Meine Frage : Ist diese Restforderung über 36,00 DM rechtlich zulässig?

Für Ihre Antwort und Hinweis bedanke ich mich im voraus.

By kirk (217.49.206.59) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 16:15:

Ist denn gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt worden?
Falls nein, ist der wohl bestandskräftig geworden.
Einen Nichtigkeitsgrund sehe ich erstmal nicht.

By gundk (193.174.70.122) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 16:24:

Nein Einspruch wurde zumindest nicht schriftlich eingelegt worden. Jedoch telefonisch mit dem Sachbearbeiter grrr..

By gundk (193.174.70.96) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 11:45:

Wann verjähren den die Forderungen für Auslagen und Gebühren?

By Greatblackbird (217.49.111.233) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 11:51:

Die Verjährunhgsfrist ist sehr lang, ich glaube 2 Jahre. Bis dahin wird natürlich alles versucht, das Geld einzutreiben, alles mit Mehrkosten zu Deinen Lasten verbunden. Der Aufwand würde nicht lohnen. Leider hast Du die Einspruchsfrist versäumt und der Bescheid ist rechtskräftig und vollstreckbar.

By gundk (193.174.70.104) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 12:43:

Vielen Dank erst mal für die Hinweise.
Tatsache ist doch aber , und das ist anhand der Zahlung auch nachvollziehbar, das der Bussgeldbescheid unrechtmäßig ist. Wenn die Trantunten von der Kreiskasse zu unqualifiziert sind, ein nicht 100% korrektes Aktenzeichen zu buchen und auch anhand des Namens keine Identifizierung durchführen können, kann dies doch nicht zu meinen Lasten gehen oder? Hier geht es mal wieder ums Prinzip , daß man sich nicht ALLES gefallen lassen darf.
Wenn die Telekom oder ein anderes Unternehmen ihre Zahlungen so buchen würde, (Och, finde ich nicht... lass ich erst mal stehen - Wofür die 50DM sind interessiert mich nicht) und daraufhin sofort Mahnungen schicken würde , hätten sie wohl viele Kunden weniger. Diese Gleichgültigkeit der Kreiskasse regt mich unglaublich auf. Der Sachbearbeiter der Bussgeldstelle hat aufgrund der Ihm vorliegenden Infos korrekt gehandelt. Kein Zahlungseingang - daher Bussgeldbescheid. Trotzdem treten sie als eine Behörde auf und mir als Kunde sollte es egal sein können wer von den beiden Instanzen seine Arbeit nicht richtig macht. Und ich glaube nicht, daß ein Zahlendreher im Aktenzeichen bei der Flut von Zahlungen einmalig ist. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

By farendil (217.0.227.68) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 13:06:

@grundk: du hast ja sachlich recht, aber der fakt ist, daß du keinen einspruch eingelegt hast.

wenn du einen bußgeldbescheid bekommst, daß du zu schnell gefahren bist (obwohl du an dem tag gar nicht gefahren bist), und du antwortest nicht darauf, dann wird auch dieser rechtskräftig und du mußt die konsequenzen tragen (fahrverbot, punkte, geldstrafe etc.)

aus diesem grund: wenn ein bußgeldbescheid ungerechtfertigt erscheint erst mal einspruch einlegen und sich beraten lassen.
kommt bei der beratung heraus, daß es günstiger ist, wenn du einfach bezahlst, kannst du den einspruch jederzeit wieder zurücknehmen.

umgekehrt ist es nicht möglich. das ist zwar sehr ärgerlich für dich, aber du bist in gewisser weise selbst schuld...

By traffic (149.225.93.184) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 13:10:

Mit den Behörden muß man leider oft so umgehen wie diese selbst: Gemäß Dienstweg...

By gundk (193.174.70.109) on Samstag, den 7. April, 2001 - 11:09:

Mal sehen - werde der Behörde mal schreiben und Euch über den weiteren Verlauf informieren. Falls jemand noch Tips hat -bitte melden.
Danke und gute Fahrt


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