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Geblitzt auf der leeren Autobahn

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt auf der leeren Autobahn
By Mockenhaupt (62.54.54.175) on Montag, den 2. April, 2001 - 20:02:

Ich bin Gestern (ca. 22:50 Uhr) auf der A5 am Frankfurter Kreuz in einem Bereich mit Tempo 100 km/h Beschränkung mit ca. 140 km/h geblitzt worden. Ich war fast alleine auf der Strasse und finde die Geschwindigkeitsbeschränkung an dieser Stelle um diese Uhrzeit ungerechtfertigt. Hab ich eine Chance den Punkten zu entgehen ( wären meine ersten Punkte nach über 80'000 gefahrenen Kilometern auf deutschen Autobahnen [innerhalb eines Jahres] ), wenn ich Einspruch einlege.

By hoschi (195.30.20.162) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 07:29:

Nein.
Wo 100km/h ist musste hundert fahren. Wo 50km/h ist musst du fünfzig fahren, und wo 30km/h ist, dreißig.
Wenn du geblitzt wirst, dann hast du halt pech gehabt. Einen Einspruch, weil du die geschwindigkeitsbegrenzung für ungerechtfertigt hälst kannste ja mal versuchen!
melde dich, wenns geklappt hat, dann wird das in zukunft jeder so machen, und wir dürften alle so schnell fahren wie wir wollen :)

in diesem sinne
*hoschi

By garfield (129.143.4.34) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 08:09:

Man kann gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung Widerspruch einlegen, allerdings nur innerhalb einer gewissen Zeit (IMHO ein halbes Jahr) nach der ersten Kenntnisnahme.
Das ändert aber nichts daran, daß das Schild zu beachten ist, so lange es (noch) aufgestellt ist. Das gilt sogar, wenn das Schild offensichtlich unsinnig ist (Gerichtsurteil). Klartext: es wird verlangt, nicht nachzudenken, sondern zu gehorchen. Nachdenken und widersprechen darf man nachher.

Versuche also, die Beschränkung zu kippen, wenn sie Dir sinnlos erscheint. Auf den Autobahnen um Frankfurt herum sind die meisten Beschränkungen aber zu vielen Zeiten sinnvoll, da dort die Verkehrslage ständig wechselt und man auch nicht sagen kann, daß es nicht auch mal nachts um halb vier zu einem Stau kommen kann. Das einzige, was dort jederzeit der Verkehrslage angemessen sein könnte, ist ein Verkehrsbeeinflussungssystem mit variablen Beschränkungen. Daher dürfte ein Widerspruch wenig Sinn haben.

Wegen des Blitzens mußt Du Dir eine andere Möglichkeit einfallen lassen.

By traffic (149.225.37.85) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 11:22:

Daß die da nachts blitzen, habe ich auch noch nicht erlebt, aber das Limit gibt es schon seit ewigen Zeiten. Da dürfte nichts zu machen sein.

By alpak (217.80.73.159) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 13:28:

Dabei sind die Autobahn-Blitzer hier bei uns doch so leicht zu enttarnen... :)


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