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Politessen (legal) ärgern...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Politessen (legal) ärgern...
By Elch19 (217.88.76.120) on Montag, den 2. April, 2001 - 19:20:

Hallo Leute,

ich bin mal wieder erwischt worden, und dass nun auch zu unrecht. 40 Mark, Parken in der Fahrgasse.. naja, mein Anwalt hat die Sache geregelt und die Stadt muss jetzt an den Anwalt mehr als das zehnfache zurückbezahlen :-)

Welche legalen Tricks gibts um unsere lieben Freunde ein bischen auf die Schippe zu nehmen?

also ich hab hier mal was gelesen mit der Münze in der Parkuhr, die aber nicht betätigt wurde,
dann den Parkschein auf der Rückbankablage...
?

Danke für Eure Tips im Voraus!

By alpak (217.80.73.159) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 13:23:

Ich suche immer noch vergebens noch der Parkscheibe, die sich per Knopfbatterie betrieben selbsttätig jede Stunde vorstellt... hat mir mal ein (nicht 100% zuverlässiger) Freund erzählt.

Habe es vor kurzem schonmal geschrieben: In Frankfurt gab (gibt?) es Parkscheinautomaten, die Solarbetrieben sind. Einfach ignorieren. Wenn was kommt: War halt schlechtes Wetter, Sonnenkollektor kaputt etc, evtl. mit der Zeugenaussage eines "Unbekannten". Dann kost's nichts. Hat vor zwei Jahren oder so mal bei meinem Vater geklappt. Aber vielleicht sind die ja mittlerweile technisch etwas weiter.

By roadrunner (137.250.33.11) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 13:35:

Wenn ich mich nicht täusche hab ich so`ne Scheibe mal in einem Katalog eines Versandhandel gesehen. Wenn ich den Katalog nur wieder finden würde...
Viellicht gibt`s die bei D&W :-)
Wichtig ist es, daß die Scheibe nicht (wie ne Uhr) weiterläuft, sondern auf die jeweils volle oder halbe Stunde weiterspringt!

By pumukl (195.179.94.21) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 13:42:

Das Ding gabs mal bei Völkner.

MfG
pumukl

By H. (217.2.78.22) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 19:27:

Ich weiß nicht, ob die im Halbestunden- oder Stundentakt vorrückt, aber bei Westfalia gibt's so ein Ding...

By Matthias (62.227.92.146) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 19:41:

Meines Wissens ist das Teil ja offiziell als Uhr gedacht (Man soll nur nicht vergessen, das Ding abzuschalten, wenn man parkt). Daher nehme ich an, es wird sich eben langsam aber gleichmäßig drehen. Ist auch besser so, denn keine Schreibkraft wird 10 Minuten vor deinem Auto stehen und die Bewegung von Parkscheiben beobachten. Wenn es jetzt 'springen' würde, zufällig in dem Moment wo jemand draufschaut ist es eher gefährlicher.

By traffic (149.225.40.161) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 10:22:

Allerdings darf man die Parkscheiben nur auf die nächste halbe Stunde genau einstellen. Keine Ahnung, ob was passiert, wenn man sich nicht dran hält.

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 10:39:

@traffic: wenn du die scheibe nicht auf die der ankunft folgende halbe stunde einstellst, bekommst du genau so ein knöllchen, als ob du keine parkscheibe eingelegt hättest.

(vielleicht drückt die eine oder andere politesse ein auge zu, aber das ist so schon vorgekommen)

By traffic (149.225.40.161) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 10:49:

@farendil: Da ich genau das befürchtete, habe ich es auch noch nicht gemacht.

By roadrunner (137.250.33.10) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 14:16:

Die Parkscheibe muß gar nicht weiterspringen, sie kann auch weiterlaufen. Ich hab mal im "Hentschel" nachgeschaut, da stand: "Wer auf einen Zwischenraum zwischen zwei Strichen einstellt, muß sich so behandeln lassen, als hätte er den nächstfolgenden Strich eingestellt."
Außerdem heißt es dort: "Einzustellen ist die Parkscheibe auf den Strich der halben Stunde, die dem Parkbeginn folgt, so daß volle Parkzeit zur Verfügung steht. Als Masseneinrichtung zur Parkraumrationierung wird diese Vorschrift formal zu handhaben sein: wer versehentlich den Strich der laufenden halben Stunde einstellt muß sich daran festhalten lassen; wer eine schon verstrichene halbe Stunde einstellt oder erst die übernächste, parkt unerlaubt.
Wer meint er könnte mehrere Scheiben ins Auto legen, dem kann auch geholfen werden: "Wer drei auf unterschiedliche Ankunftszeiten eingestellte Parkscheiben auslegt, verhindert wirksame Kontrolle und parkt unerlaubt." (alles § 13 StVO Rdnr.12)
"Die Parkscheibe ist im Fahrzeug so anzubringen, daß sie von außen einwandfrei ablesbar ist (II). Ist dies gewährleistet, so ist es gleichgültig, ob die Scheibe vorn oder hinten, auf der dem Gehweg oder der Fahrbahn zugewandten Seite ausgelegt ist. (§ 13 StVO Rdnr. 11a)
Zudem muß so eine Parkscheibe einer bestimmten Form und Farbe entsprechen, rechteckig (11x15 cm), keinen Werbeaufdruck auf der Vorderseite, usw.

By ein Radfahrer (139.30.70.82) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 14:35:

Wie ist das eigentlich im Ausland? Sicher haben andere Länder andere Parkscheibenformate, oder ist die Parkscheibe international genormt? Theoretisch müßte man ja erst an der Grenze eine landestypische Scheibe kaufen (gleiches gilt für ausl. Touristen in Deutschland), um legal parken zu können.

By Billy Bob (24.150.161.36) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 02:36:

Billy Bob Here!
Habe jetz mal eine Frage,Da ich dess oefteren in Germany Fahre,aber wenn ich mal Parke denn das Leihauto auf einen Bezahlten parkplatz oder Parkhaus abstelle,habe ich null ahnung ueber die PARKSCHEIBE,soll das heissen dass wenn ich an einer Strasse one Park oder Halteverbot Parke ich das Komische Blaue ding irgenwie benuetzen muss?
Und was muss man da einstellen,ankunft oder abfahrzeit?
Jede Auskunft wird dankend angenommen!
Billy Bob

By farendil (217.0.226.245) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 02:49:

@bb: nein, eine parkscheibe mußt du nur benutzen, wenn dies durch schilder vorgeschrieben ist.
auf den schildern ist auch die höchstparkdauer angegeben.

ein parkscheibenparkplatz ist immer kostenlos, aber nichtfür dauerparker gedacht. um dies zu kontrollieren wird die parkscheibe beutzt.

die parkscheibe ist auf die der ankunft folgende halbe stunde einzustellen.


aufgrund der parkraumbewirtschaftungspolitik gibt es kaum noch solche parkplätze, sondern immer mehr bezahl-parkplätze.


ausnahme: wenn eine parkuhr oder ein parkscheibenautomat nicht funktioniert, musst du die parkuhr verwenden und darfst bis zur auf dem automat angegeben höchstparkdauer parken.

alles klaro??

By Billy Bob (24.150.161.36) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 03:54:

Alles klaro
Thanks!

By Elch19 (217.88.77.17) on Freitag, den 13. April, 2001 - 15:28:

jetzt ist die Diskussion hier nur um die fortlaufende Parkscheibe gegangen... naja...

haat jemand noch andere Tricks & Tips? ;)


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