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Bestechung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Bestechung
By Tuliv (145.253.2.238) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 00:35:

Also mich würde mal interessiern wie es aussieht, wenn ich z.B. nachdem ich geblitzt, gelasert oder gefilmt wurde, rausgewunken werde, und dann ganz zufällig nen Hunni im Fahrzeugschein hab. Können die mir da was? Wird das auch verstanden? Hab ich in Deutschland überhaupt ne Chance, dass da einer drauf eingeht? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht und kennt ähnliche Methoden?

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.167.77) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 02:45:

Glaube nicht das dies in Deutschland zieht, da ja meistens mehrere Kollegen nebenstehen und es eigentlich auch nicht nötig haben bestochen zu werden....

Bestechliche Polizisten gibt es sicherlich auch in Deutschland, aber da musst du schon sehr viel Glueck haben um an einen zu geraten.

By officer (213.187.67.33) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 08:28:

Wenn ich in den Dokumenten einen Geldschein feststelle, lasse ich ihn sofort entfernen, nicht, daß der Betroffene nach der prüfung sagt es war noch viel mehr drin.

Es kommt recht selten vor, daß versucht wird, einen zu bestechen, das kann ganz schön ins Auge gehen! Bei uns gabs mal einen Fall, da hat einer versucht die Provida-Besatzung zu bestechen, merkte aber nicht, daß die Kamera an war. Der hat ne saftige Strafe gekriegt!

Gut das die Polizeibeamten "Beamte" sind und so können sie ohne Ansehen der Person handeln.

By Polizist (217.4.94.59) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 09:23:

Und für nen Hunni fangen wir schon gar nicht an :-))
Nee, mal ernsthaft. Ich mache es so wie Officer und fordere den Fahrer auf, das Geld wieder zu entnehmen. Ihr müsst euch auch mal überlegen was es für den Polizisten für Konsequenzen hat, wenn er das Teil annimmt....Die Entlassung aus dem Dienst ist da so gut wie sicher! Mal abgesehen von der strafrechtlichen Konsequenz wegen Bestechlichkeit.
Ob der im Fahrzeugschein liegende Hunni schon ausreicht, um den Fahrer wegen versuchter Bestechung zu kriegen kann ich nicht sagen, da ich sowas noch nicht hatte.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alberto (212.185.252.138) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 11:03:

Na ja, wenn, dann muß man es schon schlauer machen....
1. Ein Hunni reicht nicht, sondern mindestens ein Tausender.
2. Das ist nur interessant, wenn man - nicht geblitzt wurde, sondern z.B. zwischen 0,8 und 1,1 Promille irgendwie angehalten wurde - ohne daß bis dahin irgendwelche Beweise erhoben wurden.

3. Bestechen darf man niemals. Aber - man kann sich dumm stellen und den Tausender hinhalten und sagen, man weiß, daß man etwas angestellt hat und man möchte seine "Strafe" gleich bezahlen.

Das kann einem nie als Bestechung ausgelegt werden - und, wenn man Glück hat - und die zwei Polizisten kennen sich gut, dann kann es funktionieren. Ich sagte : kann...
Muß aber nicht - denn tatsächlich sind viele Polizisten sehr korrekt.

Es ist eben eine kleine Chance - ... ich habe mal, allerdings im Ausland - so ähnlich gehandelt. Es hat geklappt. (Ist mehr als 10 Jahre her - wg. Verjährung!)

Wie gesagt - möglich ist auf dieser Welt alles.

By officer (213.187.66.7) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 14:07:

Im Ausland scheint das eh gängig zu sein, zumindest was man so vom hören sagen her kennt.

By Keiichi (212.185.215.152) on Sonntag, den 1. April, 2001 - 18:46:

also ALBERTO..........
ich weiss nich, bestechung kann wirklich ganz schön ins auge gehen. ich persönlich schätze dt. polizisten auch eher für sehr korrekt ein. außerdem wie schon angesprochen, sind polis in einer verkehrskontrolle eh immer ab 2 man aufwärts. (das iss ja dann unbezahlbar *g*)
wie es allerdings mit einem ordnungsamt fuzzi, der nasebohrend in seinem escort kombi lungert, aussieht kann ich nich sagen, ich denke der würde sich sogar über 10dm für mc donalds freun..
ich persönlich würde aber von bestechungsversuchen
eher abstand nehmen. (außerdem bin ich der arme teil dt :) )

By Mc Fly (53.122.34.112) on Montag, den 2. April, 2001 - 08:40:

Wie sieht das eigendlich aus was kann pssieren aus der warte des Bestechers aus?
Nach meinem empfinden ist das Angebot eingendlich nicht "Strafbar" nur die Annahme.
Laut Gesetztes Text sieht das doch bestimmt anderst aus oder??

By traffic (149.225.40.226) on Montag, den 2. April, 2001 - 12:32:

Jurist bin ich nicht, aber anscheinend gilt laut Strafgesetzbuch bei öffentlichen Amtsträgern nur das Verbot der Bestechungsannahme (im Gegensatz zum Wettbewerbsrecht):

§ 332
Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,

1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.

By Alberto (212.185.252.130) on Montag, den 2. April, 2001 - 19:44:

Nun wissen wir es ganz genau...
ich sagte ja bloß - daß der Versuch, etwas mit Geld zu erreichen - für beide im noch diskutablen Rahmen bleiben muß.
Also.. ich will meine Strafe gleich bezahlen... das kann nicht strafbar sein, obwohl ich natürlich weiß, daß so etwas eigentlich nicht geht (allerdings bei Ausländern geht es auch.)
Nun ist der Polizist dran... ist er dem Angebot gewogen - und er kann sich auf seinen Kollegen verlassen (er muß vermutlich teilen) - und diese von mir begangene Tat ist nicht schädigend gewesen... dann könnte, so, wie einer mal freiwillig "ein Auge zudrückt" dieses "Augezudrücken" dabei begünstigt werden...
Wenn man dann noch sagt, man brauche keine Quittung, weil man das ja sowieso von keiner Steuer absetzen kann (Geldstrafen - wohlgemerkt) - dann dürfte die "Brücke " gebaut sein. Geht er drüber - ist gut, geht er nicht - dann ist nichts passiert, denn nun muß er aufklären, daß man dann einen BuGeBe bekommt, und dann eben das geld überweisen muß... so könnte es manchmal klappen - aber - in Deutschland eher selten.

By M.P. (149.225.53.135) on Samstag, den 7. April, 2001 - 15:35:

@Keiichi:
"ich denke der würde sich sogar über 10dm für mc donalds freun.."

Es geht um bestechen, nicht um vergiften... ;-)


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