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BRAUCHE DRINGEND HILFE!!! IST SEHR WICHTIG!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!! IST SEHR WICHTIG!
By Jens (217.1.80.105) on Freitag, den 30. März, 2001 - 08:50:

Hallo,

folgendes Szenario:
Ich wurde am 21.12.00 geblitzt! Wir haben mein Auto mit roten kennzeichen abgeholt! Deswegen hat der Kennzeichenbesitzer einen Anhörungsbogen bekommen! Wir haben es so gemacht das er geschrieben hat das mein Kumpel (ist Beifahrer auf dem Foto) die Kennzeichen von Ihm bekommen hat! Darauf hat mein Kumpel einen Anhörungsbogen bekommen indem er geschrieben hat das er nicht der Fahrer ist! Die Bussgeldstelle hat trotz dessen einen Bußgeldbescheid erlassen obwohl sie selbst gesagt hat das Sie sich nicht wirklich sicher sind das mein Kumpel gefahren ist! Darauf hat mein Kumpel einspruch eingelegt und wieder betont das er nicht der fahrer sei und man das ja am Foto erkenne! Nach vielem hin und her hat die Behörde gesagt seine letzte Chance die Sie Ihm geben wäre sich bei den Bullizisten in unserer Stadt vorzustellen! Er hat somit eine Vorladung der Polizei bekommen und ist auf dieser natürlich auch erschienen um zu beweisen das er unschuldig ist! Die Polizei hat auch gleich gesagt das er das nicht ist sondern das er der Beifahrer ist! Dann haben Sie meinen Kumpel in die mangel genommen so auf der Art: "sie müssen doch wissen mit wem sie da runter gefahren sind" Da das Originalfoto so dermaßen gut war (das Foto auf dem Anhörungsbogen war extrem schlecht) hat mein Kumpel gesagt das er mit mir da unten war! Er hat aber gesagt das es sein kann das ich das auf dem Foto bin, er hat nicht gesagt das ich das bin!!!

So jetzt folgendes Problem! Der Bullizist hat gesagt das er mir eine Vorladung schickt und hat noch zu meinem Kumpel gesagt na hoffentlich erscheint er da auch, und hat wohl dabei so komisch gegrinzt! Ich weiss das ich einer Einladung der Polizei nicht folge leisten muss! Aber ich denke es wäre doch besser für mich und meinen Kumpel wenn ich da hingehe oder? Wenn ich da bin sehen Sie zwar das ich das bin aber die sache ist SEIT dem 21.03.01 für mich verjährt da mein name bis heute (30.03.01) noch nie im Spiel war! Das Verfahren gegen meinen Kumpel wird ja jetzt bestimmt eingestellt da er es ja laut Aussage der Polizei nicht war!

ABER WAS SOLL ICH JETZT MACHEN? Theoretisch könnte ich doch jetzt sagen ja ich war es aber die Sache ist ja verjährt und deswegen können die mich mal oder wie? Wie soll ich mich bei der Polizei verhalten, und welche Schritte können die Bullizisten noch gegen mich einleiten?

Ich danke Euch im vorraus!
Gruß Jens!

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 30. März, 2001 - 09:16:

Ist doch ganz einfach: WANN hat Dein Kumpel Dich identifiziert? Wenn das nach dem 21.03.01 war, ist die Sache für Dich verjährt. Ansonsten hast Du ein Problem.

Da der Polizist bereits gesagt hat, daß es Dein Kumpel nicht gewesen sein kann, und Dein Kumpel außerdem keine Falschaussage gemacht, sondern Dich wahrheitsgemäß identifiziert hat, ist für ihn die Sache gefressen. Er kann nicht mehr belangt werden. Falls also das "Inteview" nach dem 21.03. stattgefunden hat, ist es ein praktischer Beleg für das Funktionieren der Alberto-Methode.

By Jens (217.1.80.105) on Freitag, den 30. März, 2001 - 12:10:

Das Interview von meinem Kumpel mit der Polizei war heute am 30.03.01! :-) Damit dürfte wohl alles klar sein! Nur weiss einer von Euch wie ich mich verhalten bzw. was ich bei den Bullizisten sagen soll bzw. muss?

mfg Jens

By Alberto (62.224.96.172) on Freitag, den 30. März, 2001 - 12:22:

Ja, jetzt schreibst Du - oder sagst du aus (persönlich), daß du dich daran nicht merh erinnern kannst - es ist zu lange her!

Wenn er dann böse wird, erklärst du ihm, daß es deswegen ja genau die "Verfolgungsverjährung" gibt, die deswegen auf 3 Monate beschränkt ist, weil es einem Autofahrer nicht zumutbar ist, nach 3 Monaten mit einer Tat konfrontiert zu werden, an die er sich nun mal nicht mehr erinnern kann.
Damit isat ihm aber das Recht auf Verteidigung genommen, deswegen gibt es eben die Verjährung.
Und die machst du nun unmißverständlich geltend!

Niemals etwas anderes sagen oder zugeben - auch nicht das Foto anschauen. das interessiert dich nicht mehr - nach 3 Monaten!

By Jens (172.177.62.92) on Freitag, den 30. März, 2001 - 15:31:

Hey Alberto,

das heisst ich gehe da hin und sage natürlich das ich nicht weiss worum es geht (wenn ich sage ich weiss worum es geht verrate ich mich ja selber)! So dann gehe ich auch gar nicht auf den Tathergang ein sondern Frage gleich wann der Tattag war!? Dann rechne ich ihm vor das dieser Fall mich ja gar nichts mehr angeht weil dieser ja schon drei Monate her ist! IST DAS SO IN ETWA RICHTIG? Kann ich dann auch zu dem Polizisten sagen das ich mehr nicht mehr sagen will und die Aussage verweigere! Weil er hat meinen Kumpel auch ganz schön in die Ecke geredet! Ich will ja vermeiden das er mir dutzende Fragen stellt und ich mich irgendwie verstricke! Und er wird mir dutzende Fragen stellen! Deswegen frage ich ja wegen dem Aussageverweigerungsrecht, ob das geht und ob das gut wäre?

Und auch niemals das Foto anschauen oder wie? Ich könnte ja sagen das dieser jemand auf dem Foto mir sehr ähnlich sieht und er im entferntesten Sinne mir ähnlich sieht! Aber das ist wohl scheisse! Was ist wenn er sagt "Schauen Sie sich bitte das Foto an"!

Mfg Jens
(Sorry für meine ständige Hinterfragung aber es steht sehr viel auf dem Spiel bei mir)!

By Alberto (212.185.252.130) on Freitag, den 30. März, 2001 - 16:36:

Genauso ist es. Du kannst dich nur stur auf das "Aussageverweigerungsrecht" berufen - und im Prinzip gar nichts sagen.
Und, - wenn Du etwas sagst, dann bitte nur:

meine Herren, - das ist jetzt mehr als 3 Monate her.
Daran kann und muß ich micht nicht mehr erinnern.
Deswegen fordere ich Sie auf, das Verfahren wg. verjährung einzustellen.
So - und nun sage ich nichts mehr!

Außer ... natürlich die Personalien mußt du angeben - und möglicherweise auch den Führerschein vorzeigen.
Aber, - keine Angst. Das ist Routine - mehr passiert nicht.

By Jens (172.177.62.92) on Freitag, den 30. März, 2001 - 16:59:

ne ne also Angst vor den Bullizisten habe ich net! naja aber das mit dem Verfahren einstellen kann ich ja nicht sagen, weil gegen mich läuft ja gar kein Verfahren sondern nur gegen meinen Kumpel und davon weiss ich ja nichts! :-)! Also der Bullizist wird mich auf jeden Fall eindeutig als Fahrer identifizieren! Aber ich sage halt das ich mich an nichts mehr erinnere und selbst wenn ich der Fahrer wäre, das für mich schon Verjährt ist! Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen! Können Sie mir trotzdem was auch wenn Sie mich als Fahrer eindeutig identifizieren! (und das werden Sie)!

SO IST DAS DOCH KORREKT UND SIE KÖNNEN MIR NIX! ODER?

Mfg der nervende Jens! :-)

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 30. März, 2001 - 17:49:

Nö, sie können Dir nix mehr. Selbst wenn sie es noch versuchen und einen Anhörungsbogen oder gar einen Bußgeldbescheid schicken, schickst Du den einfach mit dem Vermerk zurück, daß die Sache verjährt ist. Fertig :-P


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