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In 10 km/h Zone geblitzt, Tacho erst ab 20 km/h

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: In 10 km/h Zone geblitzt, Tacho erst ab 20 km/h
By Tossi-3 (212.185.251.36) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 22:20:

Ich bin in einer 10 km/h Zone mit 27 km/h (30-3)geblitzt worden und habe jetzt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 75 DM bekommen. Mein Tacho am Passat beginnt aber erst ab 20 km/h anzuzeigen. Lohnt sich hier ein Einspruch, denn ich kann doch nicht jede Sekunde auf mein Tacho schauen ob die Nadel schon anfängt zu wackeln... ?!

By HarryB (203.198.23.23) on Donnerstag, den 29. März, 2001 - 02:34:

Lohnt sich hier ein Einspruch, denn ich kann doch nicht jede Sekunde auf mein Tacho schauen ob die Nadel schon anfängt zu wackeln... ?!

Offensichtlich lohnt sich hier ein Einspruch, und zwar gegen das Ausstellen Deines Fuehrerscheines! Wenn Du nicht in der Lage bist, so langsam zu fahren wie es in dieser Zone (und fuer diese Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es mit Sicherheit einen triftigen Grund) ohne staendig auf den Tacho schauen zu muessen, bist Du am Lenkrad eines Autos fehl am Platze. Ich enpfewhle Dir dringend, auf das Fahrrad und oeffentliche Verkehrsmittel umzusteigen!
SCNR

By alpak (62.226.177.82) on Donnerstag, den 29. März, 2001 - 09:27:

Nö, lonht sich erstens nicht und hat zweitens wohl kaum Aussichten auf Erfolg.
Ansonsten argumentiert die Behörde (im schlimmsten Falle der Staatsanwalt) damit, daß man in der Fahrschule gelernt haben sollte, Schrittgeschwindigkeit (bzw. in Deinem Fall etwas drüber) zu fahren, auch ohne den Tacho konsultieren zu müssen. Auch kann man jede Sekunde zu diesem Zweck auf den Tacho schauen, insbesondere bei einer solchen "Gefahrenzone". (Ist mir auch klar, daß das kaum jemand so macht - aber so ist's halt)

Ändert nichts dran das es ärgerlich ist. Kann jedem mal passieren, war ja auch nicht soo schlimm. Freu Dich lieber, daß es nicht mehr als 20+ waren!

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 30. März, 2001 - 11:23:

Ich habe es doch schon mal gepostet, wie man sich einprägen kann, was "Schrittgeschwindigkeit" ist (bitte nicht ernst nehmen oder gar ausprobieren):

1.) Im verkehrsberuhigten Bereich herumheizen, bis ein Fußgänger sich ernsthaft aufregt.

2.) Anhalten und Fenster öffnen, daß der Fußgänger sich beschweren kann.

3.) Wenn der Fußgänger "handgreifliche" Argumente anbringen will, schnell das Fenster hochfahren, wenn er den Arm ins Auto streckt, so daß der Fußgänger festsitzt.

4.) Gemütlich anfahren und dabei den Fußgänger beobachten. Kann er noch nebenherlaufen, ist es "Schrittgeschwindigkeit". Wird er geschleift, ist es zu schnell.

5.) Diese Übung etwa fünf mal den beruhigten Bereich hinauf und wieder hinunter durchführen. Danach hat man sich eingeprägt, wie schnell "Schrittgeschwindigkeit" ist und kann es auch ohne festgeklemmten Fußgänger wiederholen.

Wie bereits gesagt: Bitte nicht ausprobieren. Der Fußgänger könnte danach ernsthaft stinkig sein, was sich im allgemeinen trotz der löblichen Absicht schlecht auf den Führerschein des lernwilligen Autofahrers auswirken kann.

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 30. März, 2001 - 11:26:

Nachtrag: Wirklich gute 100-Meter-Läufer liegen bei etwa 10 Sekunden für die 100m. Das bedeutet eine "Schrittgeschwindigkeit" von etwa 10m/s, was umgerechnet 36km/h sind. Warum regen sich die Bullen denn schon bei 30km/h dann so künstlich auf? ;-)

By Matthias (62.227.93.220) on Freitag, den 30. März, 2001 - 12:39:

Hast Du echt schön erklärt, Garfield. Ich höre schon die Elche im Unterholz rascheln, die haben bestimmt schon Futter gerochen und tauchen bald auf :-)


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