Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Mietwagenfirmen und Rotlichtverstösse

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mietwagenfirmen und Rotlichtverstösse
By stefan (212.185.232.64) on Montag, den 26. März, 2001 - 11:59:

Hallo Leute,

weiss hier jemand wie es generell bei Geschwindigkeitüberschreitungen im Mietwagen aussieht. Müssen Mietwagenfirmen den Fahrer angeben? Was passiert denen, wenn sie es nicht , oder falsch machen. Ich frage deshalb, weil z.B. die Firma Europcap sofort bereitwillig den Fahrer nennt. Müssen die das?

Wenn das KFZ nun von einer Firma gemietet wurde ohnen einen bestimmten Fahrer vorher anzugeben, muss dann die entsprechende Firma Aussagen machen, wer gefahren ist und was kann passieren wenn diese keine Angaben machen?

Da diese Konstellation mutmasslich doch wohl auf sehr viele Geblitzte zutrifft, müssten die Behörden doch eine für sie geeignete Massnahme haben, diese Verkehrssuender nicht ungestraft davonkommen zu lassen.

By traffic (149.225.37.253) on Montag, den 26. März, 2001 - 12:20:

@stefan: Die Mietwagenfirmen wollen nur keinen Ärger mit den Behörden bekommen, daher geben sie die Angaben gleich heraus. Ihr könnt es in euerm Betrieb so handhaben, daß der anmietende Fahrer nicht der tatsächliche Fahrer ist. Ersterer gibt dann wahrheitsgemäß an, nachdem er den Anhörungsbogen erhalten hat, er habe das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren; mehr aber auch nicht. Eine Verpflichtung, den Fahrer zu benennen, besteht seitens des Betriebes und des Abholers nicht.

By stefan (212.185.232.64) on Montag, den 26. März, 2001 - 12:58:

@traffic: Du schreibst >Die Mietwagenfirmen wollen nur keinen Ärger mit den Behörden bekommen, daher geben sie die Angaben gleich heraus. <

Welchen Ärger könnten sie denn bekommen?

By traffic (149.225.41.30) on Montag, den 26. März, 2001 - 13:11:

Beispielsweise könnten die Behörden Anträge der Mietwagenfirmen pingeliger überprüfen, schleppend bearbeiten usw. Und die Mietwagenfirmen haben nun mal wesentlich mehr mit ihrer Zulassungsbehörde zu tun als ein normalsterblicher Autofahrer, und mal schnell wechseln können sie sie auch nicht.

By Alberto (212.185.252.130) on Montag, den 26. März, 2001 - 19:06:

Und die Behörden könnten bei diesen "Schwarzen Schafen" keine Mitwagen selbst mehr anmieten!
Darum, der Tipp von "Traffic ist der Beste - das machen wir schon seit vielen Jahren so.
Einen Mietwagen mietet immer ein anderer, als der Fahrer selbst, dann kann die EUROPCAR ihre Pflicht erfüllen und wir haben trotzdem unsere Ruhe vor diesen lästigen Ermittlern.

By andy2 (193.158.141.117) on Montag, den 26. März, 2001 - 22:10:

Also, Die meißten Firmen (z.B.AVIS) geben nur die "Rechnungsanschrift"weiter, den Fahrername und die Führerscheinnummer nicht. Eventuelle Kosten zur Verfahrenseinstellung trägt der im MV genannte Mieter (also die anmietende Firma), wenn der Führer des Fahrzeuges nicht ermittelt werden kann.
Es ist aus Versicherungstechnichen Gründen immer Ratsam, den/die tatsächlichen Fahrer anzugeben!
Die meißten Autovermietungen haben 15000.-DM SB!, die Mieter meißt 600-1000.-DM, gegen Aufpreis sogar 0.-DM SB!

By traffic (149.225.34.26) on Dienstag, den 27. März, 2001 - 11:04:

@andy2: Bei Europcar werden die Anträge jedenfalls komplett erfaßt (mit Fahrer und allem). Es wäre aufwendig, die Fahrerdaten manuell von den Firmendaten zu trennen und einzeln weiterzugeben; daher wird es wohl auch nicht gemacht. Welche Vermieter geben denn noch wie AVIS nur Firmendaten heraus? Verlassen würde ich mich darauf jedoch nicht.

By andy2 (193.158.141.122) on Dienstag, den 27. März, 2001 - 11:58:

Steht auf Euerer Rechnung der Fahrer mit drauf?
auf AVIS-Rechnungen nicht.
Da wird der Fahrer weiter unten im Vertrag aufgeführt.
Bei Fotos ist bis jetzt immer nur die Firma mit A-Bogen angeschrieben worden.

By traffic (149.225.40.10) on Dienstag, den 27. März, 2001 - 12:10:

@andy2: Wenn bei AVIS der Ablauf bei der Rechnungserstellung und beim Anhörungsverfahren gleich ist, ist das natürlich positiv, aber das machen offenbar nicht alle Vermieter so.

By stefan (217.5.83.106) on Dienstag, den 27. März, 2001 - 15:35:

Laut Auskunft unserer "regionalen" Autovermietung Carmax (Wiesbaden, Mainz, Leipzig) wurden für den Fall, dass diese die Angaben zum Fahrer nicht rausrücken, von Seiten der Behörden mit erheblichen Konsequenzen gedroht. Erste Androhung: Führen eines Fahrtenbuchs aller Fahrzeuge, 2tens Geldstrafen ür den Geschäftsführer. Ein Schriftwechsel mit den Behörden diesbezüglich liegt angeblich vor. Diesen darf ich die Tage einsehen und ich werde ihn dann auszugsweise posten.

Die Firma Carmax gibt aus diesem Grund Ihre Infos immer an die Behörde weiter und informiert uns netterweise davon. Ich glaube auch, dass wenn die Behörden keine Handhabe gegen die Autoverleiher hätten, würde ja wohl jeder der mit einem Leihwagen geblitzt wird ungeschoren davon kommen, oder?

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 09:46:

So wie Stefan es schildert, machen es auch die Grossen wie Europ Car, Sixt, Hertz, bei denen Kollegen und ich persönliche Kreditkarten haben -so meine Erfahrung. Die Handlungsweise kann ich aber auf Grund der Konsequenzen auch nachvollziehen.

By stefan (217.5.83.126) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 15:40:

@alfa: Auch ich könnte die Handlungsweise der Vermieter verstehen, doch wenn ich hier im Forum richtig gelesen habe, dürfte es doch für diese gar keine Konsequenzen geben. Belangt werden darf nur der Fahrer und weder die Autovermietung, noch die Firma, welchen den Wagen angemietet hat, muss Angaben machen, wer wirklich gefahren ist, oder?

Deshalb ja meine Frage ganz zu Anfang. Über weitere Aufklärungsversuche würde ich mich freuen.

By Alberto (62.158.210.1) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 17:16:

@Stefan
Das ergibt sich auch schon aus der Logik der Ermittlungen.
Das Auto wird geblitzt - die Mietwagenfirma wird angeschrieben und soll den Fahrer nennen.
Das kann aber nur die Person sein, die auch den Wagen angemietet hat (Dessen FS-Daten werden bekanntlich notiert)
Nun ermittelt die Polizei gegen diesen.
Nun hat aber dieser das Fahrzeug nur angemietet - nicht aber gefahren, was durchaus sein kann (Wir machen es immer so). Die Polizei trifft also den Falschen an - das Foto ist demnach auch nicht identisch.
Da er aber als Betroffener verhört wird, verweigert er natürlich die Aussage.
Wie wollen sie so an den wirklichen fahrer kommen??

Sie könnten versuchen, diesen "Anmieter" als Zeugen befragen zu wollen, weil dieser ja das Auto an den echten Fahrer vermutlich weitergegeben hat.
Dieser macht aber dennoch keine Aussage und notfalls weiß er es nicht, weil er den Wagen eigentlich nur als "Fahrer" für die Firma abholen sollte, aber nicht weiß, wer nun diesen Wagen, den er nur abgestellt hat, wirklich benutzt hat. das kann er auch nicht wissen.

das Foto braucht er sich nicht anzusehen.

kein mensch kann aussagen, ob ich z.B. einen Mietwagen auch nur mit nach hause genommen habe. dann aber z.B. meinen Schwager habe fahren lassen.
Es war schließlich keiner dabei.
Also - Fazit:
Mietwagen immer von jemand anders abholen lassen, als von dem wirklichen Fahrer, - dann gibt es nie Probleme.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page