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Mehr Personen im PKW als erlaubt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Mehr Personen im PKW als erlaubt
By Kai (212.34.105.162) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 19:18:

Hi,

wie sehen eigentlich die (rechtlichen) Konsequenzen für den Fahrer und die Mitfahrenden aus, wenn man zu sechst in einem Wagen fährt, der nur auf fünf Personen zugelassen ist?

Gruß
Kai

By garfield (129.143.4.34) on Montag, den 26. März, 2001 - 07:52:

Es gibt zwei Kriterien, die besagen, wie viele Personen in einem Fahrzeug mitfahren dürfen:
- das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
- die Möglichkeit, die Personen zu sichern.
Dazu kommt noch die Tatsache, daß man nur bis zu acht Passagiere mitnehmen darf, wenn man nicht im Besitz von Führerschein Klasse D oder D1 (Personenbeförderungsschein) ist.

Hat das Fahrzeug z.B. fünf Sitzplätze, die fünf Personen sind aber allesamt so schwergewichtig, daß dann das zulässige Gesamtgewicht überschritten wäre, dann dürfen eben nicht alle fünf Sitzplätze besetzt werden. Andernfalls wird nach den normalen Sätzen für Überladung bestraft.

Ist das Fahrzeug trotz mehr als fünf Personen zwar nicht überladen, der sechste und die folgenden können sich aber nicht anschnallen, dann wird nach dem Satz für Fahren ohne Sicherheitsgurt vorgegangen.

Vorteile bieten hier Fahrzeuge, die vor 1979 zugelassen sind, denn die brauchen auf den Rücksitzen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Sind dann auch keine Gurte eingebaut, können problemlos mehr Personen (natürlich nur bis zur maximalen Zuladung) mitgenommen werden, wenn sie bei normalen Fahrmanövern genügend Halt finden. Mein Jugendrekord liegt bei sieben (damals noch sehr schlanken) Personen im VW-Käfer.

Vorsicht bei Kindern: Egal, wie viel die wiegen, sie müssen immer mit einer geeigneten Vorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert sein. Das ist auch sinnvoll, da hier der Fahrer die Verantwortung übernimmt, während erwachsene Mitfahrer selbst entscheiden können, ob sie noch in das überfüllte Auto einsteigen wollen.

By Wayko (212.80.58.150) on Montag, den 26. März, 2001 - 11:34:

"Ist das Fahrzeug trotz mehr als fünf Personen zwar nicht überladen, der sechste und die folgenden können sich aber nicht anschnallen, dann wird nach dem Satz für Fahren ohne Sicherheitsgurt vorgegangen."

Nicht ganz richtig. Alle VORHANDENEN Sicherheitseinrichtungen müssen benutzt werden. Der 6. darf also unangeschnallt bleiben. Der Fahrer darf aber durch das Volladen nicht (in seiner Sicht) behindert werden.

By farendil (217.0.226.208) on Montag, den 26. März, 2001 - 13:58:

@wayko: genau richtig!

Allerdings ist es so, daß die Versicherung bei dem Unangeschnallten evtl. einen Abzug des Schmerzensgeldes erwirken kann, da er sich bewußt einem erhöhten Risiko ausgesetzt hat.

By dyken (149.225.35.135) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 00:26:

Hmmm... Fahrzeuge vor 1979 ? Mein Polo ist Bj. 1984 und hat hinten auch keinen Gurt. Folglich braucht man sich dort also auch nicht anzuschnallen, oder muss ab 1979 nachgerüstet werden !?

By garfield (129.143.4.34) on Mittwoch, den 28. März, 2001 - 09:28:

Im Polo Bj. 84 sind hinten serienmäßig zwei Beckengurte eingebaut. Man kann recht problemlos auf Dreipunktgurte umrüsten, die Befestigungspunkte für die Umlenkstücke sind vorhanden. Nur für die Gurtrolle muß eine Verstärkungsplatte nachgerüstet werden. Dafür gibt es einen Nachrüstsatz bei VW.

Viele verstecken die Gurte aber unter der Sitzbank, besonders, wenn Sitzfelle eingebaut werden. Klapp mal die Sitzbank hoch und sieh nach.


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