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Fahrverbot ohne Urteil?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot ohne Urteil?
By Wolf (24.216.218.10) on Samstag, den 24. März, 2001 - 21:42:

Februar 1999: Speeding Ticket, Punkte und anschließende Gerichtsverhandlung (Februar 2000).
Die richterliche Erkenntnis war wohl stärker als meine Argumente und die meines Anwalts. Der hat Einspruch eingelegt.
Seit jetzt über 12 Monaten ist nichts gekommen - kein schriftliches Urteil, keine Begründung. Zero.
Mein Anwalt gibt mir keine klaren Informationen; er scheint selbst ratlos. Kann es sein, daß das Verfahren verjährt ist?

By farendil (217.0.226.227) on Samstag, den 24. März, 2001 - 22:58:

also mal klartext:
a:es wurde ein mündliches urteil zu deinen ungunsten gefällt. In dem enthalten war u.a. ein fahrverbot.

b:dein anwalt hat dagegen einspruch eingelegt, so daß eigentlich eine verhandlung in der nächsten instanz stattfinden sollte.

c: seit einem jahr ist keine reaktion gekommen..


also mein rat: einfach nichts machen - du weckst nur schlafende hunde!
wenn der einspruch beweisbar angekommen ist, dürfte die sache verjährt sein (hab grad keinen gesetzestext da).

selbst wenn nicht, dürfte das fahrverbot hinfällig sein, da dieses in einem zeitlichen zusammenhang zur tat stehen muß.

By Wolf (212.211.74.93) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 19:01:

Ich danke für die Information.

Tatsächlich entspricht der Sachverhalt genau dem "Klartext". Ich vergaß, bei der Gerichtsverhandlung das Fahrverbot zu erwähnen.

Ergänzung am Rande: Auf den Standpunkt mit den schlafenden Hunden war ich schon selbst gekommen. Dann aber hat mein Anwalt in eigener Regie das Amtsgericht kontaktiert. Wahrscheinlich kann er ohne abgeschlossenen Fall nicht mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen. Ich erfuhr davon durch Erhalt einer handschriftlichen Notiz der Geschäftsstelle des Amtsgerichts; sinngemäß wurde dort auf organisatorisches Chaos verwiesen.

Ob der Anwalt damit meinen Interessen gedient hat, steht auf einem anderen Blatt. Ich ziehe es aber vor, die Hunde weiter schlafen zu lassen, und nehme auch Abstand vom Verhalten des Anwalts.

Im übrigen wäre dieser Fall mein erster Eintrag in Flensburg, nach über 20 Jahren Autofahren in Deutschland. Ich nehme an, daß bei Verjährung und/oder ausbleibendem Fahrverbot auch keine Punkte fällig werden.

By farendil (217.0.226.208) on Montag, den 26. März, 2001 - 14:38:

@wolf: bei verjährung: keine punkte + kein fvb
bei zu langer zeit zwischen tat und strafe: kein fvb

By Wolf (212.103.33.76) on Montag, den 26. März, 2001 - 16:33:

Danke!


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