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Abschleppgebühren bezahlt, aber kein Bußgeld

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abschleppgebühren bezahlt, aber kein Bußgeld
By Wolf (212.211.68.61) on Samstag, den 24. März, 2001 - 20:55:

Vor über 3 Monaten wurde mein Fahrzeug abgeschleppt. Gebühren: über 300 DM.
Der Anhörungsbogen kam prompt. Ich habe schriftlich und mündlich mit kurzen, aber heftigen Worten protestiert. Seitdem ist Stille.

Ich nehme an, daß ich ein Bußgeld nicht mehr zu erwarten habe. Was aber ist mit den Abschleppgebühren? Kann ich die zurückfordern?

By farendil (217.0.226.227) on Samstag, den 24. März, 2001 - 23:29:

sag mal, kann es sein, daß du ein kleines probelem mit unserer exekutive hast??
:-)

oder warum antwortet dir niemand?


auf jeden fall ist die sache schwierig.
wenn die das verfahren offiziell eingestellt hätten, dann wäre die sache mit der abschlepprechnung kein problem.
eingestellt wird, wenn deine schuld nicht erwiesen ist (warum auch immer, außer halterhaftung) - dann kannst du natürlich auch nicht abgeschleppt werden ... - und wenn doch, dann mußt du zumindest nix bezahlen.

so aber hat die behörde einfach "vergessen" sich mit deinem fall zu beschäftigen.
es ist also nicht über deine schuld entschieden worden (warum, das werde ich jetzt mal nicht mutmaßen).

somit steht erst mal im raum, daß die verwaltungsmaßnahme (in dem fall das abschleppen) rechtmäßig war.
um dein geld wiederzubekommen, mußt du also klagen...

By Wolf (212.211.74.93) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 20:08:

Ich werde bestimmt nicht klagen. Ich habe Grund zur Annahme, daß Gerichte nicht besonders effizient sind.

Ein paar weitere Details: Ich begleitete Kunden abends zu ihrem Hotel. Geparkt haben wir in der Nähe des Hotels, auf einem öffentlichen Parkplatz, der ab 19.00 h für Taxis reserviert war. Nach einer letzten Besprechung im Hotel war ich um 19.15 h ohne Fahrzeug. Anruf bei Polizei. Deren Antwort: "Wir wissen von nichts." Nach 10 Minuten erneuter Versuch, gleiche Antwort. Es war kalt, unter 0°C. Nach weiteren 10 Minuten gleiche Frage, gleiche Antwort, mit der Ergänzung: "Sie haben schon erfahren, was Sache ist. Halten Sie jetzt die Leitung frei. Ich beende das Gespräch."

Da hatte ich genug. Es kann ja nicht sein, daß die vermutete Abschleppung nirgendwo registriert wird. Außerdem - wofür haben Abschleppfahrzeuge Funk?

Erneuter Anruf bei der Polizei, Frage nach dem Chef vom Dienst. Dem lagen vermutlich schon Hinweise auf den "Störenfried" vor. Seine Reaktion: Ich solle vorsichtig sein, Gespräch wird aufgenommen. Meine Antwort: Auch ich habe die Gespräche protokolliert. Ich nehme zur Kenntnis, daß in dieser Stadt das Eigentum nicht geschützt ist. Daraus wird ein schöner Presseartikel, der sich nachhaltig in eine Serie unerfreulicher Meldungen über Ereignisse in anderen Städten einreihen wird.

Bei den wartenden Taxifahrern fiel mir einer auf, der ständig zu mir blickte. Ich bat ihn, mich zur nächsten Polizeistation zu fahren. Er war Pakistani, er wußte, zu welcher Polizeistation er fahren mußte. Während der Fahrt bekam ich den Eindruck, daß er mitbekommen hat, wie seine Kollegen mein Fahrzeug abschleppen ließen.

Auf der Polizeistation bekam ich sofort Auskunft über den Standort des Fahrzeugs.

Um 22.00 h war ich beim Abschleppdienst. Dort machten sich 4 Männer über meinen Ärger lustig. Ich verbat mir die Ironie, worauf sie mit Gewalt drohten (mit Holzknüppeln und Schäferhund).

Wenig später kam der Anhörungsbogen, allerdings mit ungenauer Ortsbezeichnung und unzutreffender Zeit.

Meine Reaktion: schriftliche Mitteilung an die Behörde, daß die Angaben nicht stimmen, daß ich eine genaue Prüfung der beteiligten Personen und Geräte verlange und zumindest eine Entschuldigung erwarte. Am nächsten Tag, dem Sachbearbeiter lag meine Antwort gerade vor, habe ich ihn telefonisch ebenfalls auf meine Absicht mit der Presse hingewiesen. Seit jetzt über 3 Monaten ist nichts geschehen.

Ich glaube nicht, daß der Abschleppvorgang und das Verhalten der Polizei einwandfrei waren.

Wenn allerdings keine Reaktion der Behörde kommt und Verjährung eintritt, dürfte ich Anspruch auf Rückforderung haben. Oder?

By garfield (129.143.4.34) on Montag, den 26. März, 2001 - 08:29:

Du bist ohne Auto dagestanden und vermutest sofort, daß das Auto abgeschleppt wurde. Da brauchst Du Dich nicht über die patzige Reaktion am Telefon wundern. Warum erstattest Du nicht erst mal eine Anzeige, daß das Auto gestohlen wurde? Da würde der Revierbulle dann schon schneller aufwachen und nachsehen, was wirklich mit dem Auto passiert ist.

Zum Abholen des Autos sollte man auch grundsätzlich einen Zeugen mitnehmen und bei so einer Drohung ohne weiteres eine Anzeige erstatten. Auch wenn die Anzeige niedergeschlagen wird (da eine Krähe einer anderen bekanntlich kein Auge auskratzt), hat der Abschlepprowdy immerhin einen Warnschuß vor den Bug bekommen und wird sich nicht immer wieder wie die Axt im Wald aufführen, da sich auf Dauer nicht alle Anzeigen unter den Tisch kehren lassen.

By Wolf (212.103.33.76) on Montag, den 26. März, 2001 - 16:32:

Das Auto war korrekt geparkt. Ab 19.00 war der Parkplatz für Taxis reserviert. Einige Taxifahrer standen auch da, haben hämisch gegrinst und Achseln gezuckt. Insofern war für mich die Situation eindeutig.

Der Polizei habe ich gesagt, daß das Fahrzeug entweder entwendet oder abgeschleppt wurde. Ich erwarte darauf eine korrekte Information und nicht ein Verhalten, wie es die Polizei gezeigt hat.

Wie soll ich wissen, daß ich bei dem Abschleppdienst auf Rowdys treffe?

Ich bezweifele, daß der Abschleppdienst sich durch einen Schuß vor den Bug beeindrucken läßt. Die bereitstehenden Holzknüppel und der agressive Hund lassen erkennen, daß die Rowdys geübt waren. Also hilft kein Schuß vor den Bug, sondern direkt in die Kommandobrücke.

Ich werde demnächst nur noch mit Bodyguard durch die Gegend fahren.


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