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Knöllchen bezahlt, trotzdem Strafbescheid...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Knöllchen bezahlt, trotzdem Strafbescheid...
By Lutz (213.221.72.100) on Freitag, den 23. März, 2001 - 19:09:

Ein Kumpel von mir hat gestern ziemlich dumm aus der Wäsche geguckt. 30 Mark sollte er letztens wegen Falschparken bezahlen. Hat er auch gemacht, aber in drei Raten (fristgemäß) und nur 29,78 Mark. Gestern kam ein Briefchen vom Ordnungsamt, darin werden 66.- DM gefordert, abzüglich des bereits überwiesenen Betrages. Also noch 36.- Gebühren + 22 Pfennige Restschuld. Ist das rechtmäßig? Begründung war, dass Ratenzahlung nicht zulässig sei. Stimmt das?

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Freitag, den 23. März, 2001 - 20:33:

Das ist korrekt. Die Verwarnung gilt als nicht angenommen, wenn sie nur teilweise oder gar nicht innerhalb der einwöchigen Frist gezahlt wird. Dann kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen, da mit der "Anzahlung" der Verstoß im Prinzip zugegeben wurde. Diesen Bußgeldbescheid hätte man noch im Einspruchverfahren anfechten können. Das wurde wohl versäumt. Somit ist er rechtskräftig und vollstreckbar. Üblich wäre jedoch gewesen, daß der angezahlte Betrag zurücküberwiesen wird (ist keine Pflicht). Irgendwo im Kleingedruckten müßte stehen, daß die Zahlung nur anerkannt wird, wenn sie fristgerecht und in voller Höhe auf dem entsprechenden Konto eingeht (oder so ähnlich).

By Stefan-Minden (212.62.67.98) on Samstag, den 24. März, 2001 - 14:44:

@Lutz: Wenn jemand eine Strafe von 30,- in 3 Raten aufteilt klingt mir das ziemlich nach Verarsche? Warum nur 29,78???
Damit ist die Strafe nicht Fristgemäß bezahlt und der Bußgeldbescheid durchaus rechtmäßig.
Kannst Du mir mal den Sinn dieser Aktion erklären???

By Lutz (213.221.70.238) on Samstag, den 24. März, 2001 - 16:46:

@Stefan: Sinn der Aktion war wohl, dass die Bußgeldstelle nen höheren Verwaltungsaufwand mit der ganzen Sache haben sollte. Drei Raten zu buchen, macht wohl mehr Arbeit als der volle Betrag. Und weniger zu überweisen, in dem Fall die 22 Pfennige, machen ja viele, denn es ist ja glaub ich so, dass die Behörde bei Fehlbeträgen unter 5 Mark nicht mahnen soll. Über Sinn und Unsinn der Aktion lässt sich natürlich streiten, da haste recht.
Hätte es Erfolg, den Bußgeldbescheid anzufechten? Wie wäre der Sachverhalt, wenn die kompletten 30 Mark in drei Raten bezahlt worden wären, das wäre wohl rechtmäßig gewesen?

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Samstag, den 24. März, 2001 - 16:58:

Nein, Lutz! Wie sah denn der Schriftwechsel mit der Behörde aus? Es wurde sicherlich zuerst ein A-Bogen in Kombination mit einem Überweisungsauftrag über 30 DM zugesendet, richtig?
Dieser hätte in einem Betrag überwiesen werden können. Das ist nicht geschehen. Die Verwarnung wurde nicht anerkannt. Aufgrund der Ratenzahlung wurde ein Bußgeldbescheid erlassen (per Postzustellungsurkunde, 30DM Bußgeld + 25 DM Gebühren und 11 DM Auslagen). Wieder richtig? Dieser Bußgeldbescheid ist nach zwei Wochen rechtskräftig geworden, da kein Einspruch eingelegt wurde. Nochmal richtig? Da immer noch nicht gezahlt wurde, ist das Mahn-und Vollstreckungsverfahren eingeleitet worden. Wenn das alles so ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, um die Zahlung herumzukommen :( Kannst höchstens versuchen, 61,01 DM zu überweisen, die 4,99 DM werden wahrscheinlich nicht angemahnt.

By Lutz (217.3.52.156) on Samstag, den 24. März, 2001 - 18:54:

@Greatblackbird: Danke soweit, aber verstanden hab ich das immer noch nicht ganz. Warum kam denn der Bußgeldbescheid nun, wg. der Ratenzahlung oder wg. dem Fehlbetrag? Der Bescheid kam ja erst vorgestern, so dass noch Einspruch eingelegt werden könnte. Mit welcher Begründung?
Wenn man, wie du schreibst, jetzt 61,01 DM überweisen würde, könnten die dann wegen den 4,99 nicht wieder erneut einen Bescheid mit neuen Gebühren schicken, da dann wieder nur eine Anzahlung vorgenommen worden wäre?
Ich weiß, es gibt Wichtigeres auf der Welt, interessieren tut mich das aber trotzdem. Danke schonmal.

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Samstag, den 24. März, 2001 - 19:05:

Ist doch kein Problem. Der Bescheid wurde wegen dem Fehlbetrag erlassen. Lege einfach Einspruch ein. Begründen brauchst Du ihn nicht. Du könntest aber trotzdem schreiben (bzw.Dein Kumpel), daß er das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt nicht geführt hat. Mehr nicht! Das Verfahren wird dann eingestellt. Allerdings erhält der Halter einen Kostenbescheid über die Verfahrenskosten (36 DM). Den sollte er dann zahlen. Sind zwar 6 DM mehr als ursprünglich, aber immer noch besser als 66 DM

By farendil (217.0.226.227) on Samstag, den 24. März, 2001 - 20:00:

@gb: geht aber nur, wenn die einspruchsfrist nicht vorbei ist, sonst absolut richtig...

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Samstag, den 24. März, 2001 - 20:35:

@farendil
Wie Lutz schreibt, ist der Bescheid erst vorgestern angekommen. Einspruchsfrist sind zwei Wochen, müßte also passen....

By farendil (217.0.226.227) on Samstag, den 24. März, 2001 - 20:47:

@gb:du weißt doch daß ich ab und zu eine partielle sehschwäche habe, normalerweise tritt sie nur bei den weißen schildern mit den schwarzen zahlen und dem roten rand auf, aber manchmal schlägt sie halt auch hier durch.
:-))))

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 12:40:

@farendil
Das soll wohl passieren. Geht mir auch manchmal so. Schlecht sehen kann ich sehr gut, dafür klappt`s aber mit dem gut hören nicht so perfekt :)

By traffic (149.225.92.72) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 13:01:

@Lutz: Sag mal deinem Kumpel, daß er zukünfig ein paar Pfennig mehr überweisen soll als auf der Verwarnung steht. Dann hat die Verwaltung den gewünschten Mehraufwand, und die Pfennige mehr machen ja nichts aus.

By Stefan-Minden (212.62.67.202) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 17:14:

ich habe vor einiger Zeit selber noch im öffentlichen Dienst im Mahnwesen gearbeitet und ich kann Euch sagen - Die Geschichte mit dem Mehraufwand ist ein Märchen. So wild ist das absolut nicht. Ganz im Gegenteil.
Dazu kommt noch, daß die Geschichte mit dem "unter 5 Mark nicht mahnen" nur eine Empfehlung ist, für die durchaus Ausnahmen gemacht werden. Dieses hängt jedoch vom jeweils zuständigen Mitarbeiter ab. Für uns galt diese Anweisung damals auch und wir haben des öfteren auch kleinere Beträge angemahnt, wenn wir das Gefühl hatten, daß uns jemand verarschen wollte. Diese kleinen Beträge konnten sich dann durch Gebühren usw. so hochschaukeln, das es sich einmal sogar gelohnt hat zu vollstrecken. Man muß es nur lange genug durchziehen. Also Jungs - immer Vorsichtig mit solchen Ammenmärchen. Letztendlich sichert der (vermeindlich) höhere Verwaltungsaufwand Arbeitsplätze und schafft sie an manchen Stellen sogar.


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