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Fahrer nicht erkennbar

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrer nicht erkennbar
By korilu (62.104.212.68) on Sonntag, den 10. September, 2000 - 17:39:

Hallo,

ich bin auf der Autobahn mit heruntergeklappter
Sonnenblende geblitzt worden. Auf diesem Foto
ist mein Gesicht sicher nicht sichtbar. Wird bei
nicht erkennbarem Fahrer überhaupt ein Bussgeldverfahren eingeleitet ?
Hat hier schon mal jemand Erfahrungen gemacht ?
Danke und Gruß
Jürgen

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.156.21.253) on Sonntag, den 10. September, 2000 - 21:09:

Klar, einen Bescheid bekommst Du sicherlich. Du kannst aber die fahreigenschaft bestreiten, die können dir ja nicht nachweisen das du gefahren bist.

By alpak (62.104.212.68) on Montag, den 11. September, 2000 - 17:26:

@alle
Kleiner Tip, der bei einem Kollegen von mir (Rechtsanwalt!) funktioniert hat: Der ist innerorts geblitzt worden (65 statt 50) und hatte nen dicken Schal umgebunden und ne Mütze auf, weil seine Heizung kaputt war (echt glücklicher Zufall!). Das Photo wird ja nicht mehr mitgeschickt, aber nachdem er den Bescheid bekommen hat ist er auf Amt marschiert und hat gesagt, das der Kerl auf dem Photo sein arabischer Onkel sei und dieser einen satten Rechtssteit mit dem Ordnungsamtleiter führen wird, wenn ohne seine Erlaubnis ein Photo von ihm gemacht werden würde, das verbiete ihm seine Relion.
Hört sich nach nem Witz an, hat aber gewirkt! Das Ordnungsamt hat keinen Pfennig bekommen und seit dem auch keine Forderungen mehr gestellt!

By Freund_des_schnellen_fahrens (193.159.82.167) on Montag, den 11. September, 2000 - 20:45:

Also sowas bloedes habe ich wirklich zum ersten mal gehoert. Also so ein Ordnungsamt haette ich auch gerne in meiner Stadt......

Aber ich nehme mal an das dein Rechtsanwalt wegen seines Berufes bei den Beamten sowieso schon gut argumentieren konnte, das ist dann natuerlich auch ein großer Pluspunkt. ausserdem war die ueberschreitung ja ne verwarnung, und ich denke das die Beamten einfach keinen Stress mehr haben wollten ;-)

By alpak (62.104.212.87) on Montag, den 11. September, 2000 - 23:22:

@freund-und-so-weiter

Ja, in unserem Kaff ist ne gewisse Bekanntschaft echt zu erwarten. Und so ein paar treffsichere juristische Redewendungen lassen bestimmt so manchen unterbezahlten Beamten lieber mal ein Auge zudrücken!
Vielleicht sollte ich mal bei DEM ein Praktikum in der Kanzlei machen, Beamtendeutsch mit Zusatzfach Juristendeutsch.

By Alberto (212.185.252.131) on Montag, den 18. September, 2000 - 19:08:

Also nach meiner Erfahrung wird kein Bußgeldbescheid geschickt, wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist. (Bei mir jedenfalls, denn ich habe die CD´s auf der Sonnenblende, die stark reflektieren, - und da wissen sie schon, was los ist. Diese Blamage fangen sie sich nicht ein) Aber mit normaler Sonnenblende- da könnte es sein, daß sie es "auf gut Glück" probieren - aber nur den Anhörungsbogen. Da schreibt man dann zurück, daß man sehr gerne den Fahrer benennen möchte, da aber mehrere Personen in Betracht kommen, die man natürlich alle kennt und auch identifizieren könnte(da gibts auch dann kein Fahrtenbuch, wenn man das könnte)- möchte man gerne das Bild, was die Identifizierung sehr erleichtern würde. Dann hört man i.d.R. nichts mehr. (Haben wir in Waiblingen erst vor 6 Wochen wieder gemacht)


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