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zu schnell...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: zu schnell...
By alex (195.30.20.162) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 15:35:

hi ihrz!

brauche mal tips von euch.
bin in ner 30er zone 27 drüber gewesen. auto auf mich zugelassen > Anhörungsbogen an mich gesendet.
ich hab noch probezeit.
hab auf AB geschrieben Fahrer wäre meine Mutter. heute war de bullerei bei uns. haben meiner mutter gesagt, dass das auf dem foto eindeutig keine frau ist. gefragt ob ich´s bin. sie verneinte. dann wollten sie noch adresse von meinem zweitwohnsitz. hat sie net gegeben. sie hat denen nur meine handynummer gegeben. was werden die jetz als nächstes einleiten?was soll ich sagen, wenn die anrufen? könn die mich orten wennsch handy bei mir hab?
bitte helft mir!!

danke! alex

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 17:25:

Sie können Dich orten, werden das aber bei einem Verstoß dieser geringen Größenordnung nicht machen (viel zu hoher Aufwand). Vermutlich werden sie Dich anrufen oder Deine Adresse irgendwie herausbekommen und Dich "besuchen". Geh nicht an die Tür, wenn es läutet und laß Dir was einfallen, wie Du sie im Ernstfall an der Sprechanlage abwimmeln kannst (evtl. Dusche oder so). Wenn etwas schriftliches kommt, wendest Du am besten die -->Alberto-Methode an.


*begin predigt.txt*

Ansonsten gilt grundsätzlich: in der Probezeit nie mehr als 20km/h mehr als erlaubt. Damit erspart man sich viel Ärger wie die Nachschulung. Außerdem haben die wenigsten ihr Auto in den ersten zwei Jahren schon so gut im Griff, daß sie bei einer plötzlich auftauchenden Gefahr richtig reagieren werden. Falls die Tips von radarfalle.de Dir helfen, daß Du das Bußgeld sparen kannst, investierst Du es am besten in einem Sicherheitstraining, das bringt im Gegensatz zu einer Nachschulung wirklich etwas.

*end.*

By alex (195.30.20.162) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 07:27:

ok...
also ich bin wirklich fertig...
wie vermutet hat mich gestern abend de bullerei angerufen. der wollte wissen wo ich jetzt wohnhaft bin. hab ihm gesagt, dass ich bei ner freundin wohne, und ihm die adresse net sagen kann, weil die sonst ärger kriegt. dann wollt er wissen, wann ich wieder in der nähe meines erstwohnsitzes bin. so genau konnt ich ihm das auch nicht sagen.
da hat er mir seine dienstnummer gegeben, ich solle ihn doch mal heut abend zurückrufen, und sagen, wann ich wieder beim erstwohnsitz bin,zwecks fahreridentifizierung anhand blitzerfoto. ansonsten schickt er mir ne vorladung hat er gemeint. und dann hat er noch gesagt, dass "ehemalige bekannte" mich schon erkannt hätten. aber das war wahrscheinlich blos taktik.
was mach ichn jetzt? bin echt fertig... hab schon alpträume deswegen. das problem is ja, ich hatte schon ne nachschulung, wegen nem unfall bei glatteis. und deshalb käme es jetz nicht gut, wenn die mich als fahrer erkennen.
hilfe!!!

By garfield (129.143.4.35) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 08:31:

Na, dann war meine Predigt wohl nicht ganz unberechtigt.

Du brauchst ihm bei der Identifizierung nicht zu helfen. Egal, was er Dir dann schickt, egal wie amtlich es aussieht, es ist jedenfalls keine Vorladung. Es ist höchstens eine Einladung. Zwingend vorladen kann nur die Staatsanwaltschaft, allen anderen "Vorladungen" braucht man nicht Folge zu leisten.

Andererseits scheint er sich schon ziemlich auf Dich eingeschossen zu haben, hier wird es schwierig, noch unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Vielleicht kannst Du noch etwas machen, wenn Du Dich "kooperativ" zeigst und fragst, ob er Dir das Bild zuschicken kann, da Du nicht die Möglickeit hast, beim Revier vorbeizukommen. Geht er darauf ein, "identifizierst" Du einen Kumpel, der natürlich eingeweiht sein muß. Der Rest ist Alberto-Methode. Leider hast Du die Sache falsch angepackt, als Du am Anfang gesagt hast, es sei Deine Mutter gewesen. Wird wirklich schwer, vielleicht hat sonst noch jemand einen Tip?

By alex (195.30.20.162) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 08:56:

okay.

also wegen bild zuschicken, da hab ich den schon gefragt. hat er gemeint, das macht er nicht. er verschickt das bild nicht. was ich noch vergessen hab: das ganze läuft zur zeit über amtshilfe. also der schnittlauch von gestern ist der von meinem erstwohnsitz (also der wo ich gemeldet bin). post bekomm ich immer von der stelle, die mich eigentlich geblitzt hat(ganz anderer Landkreis).

der bulle will auf jeden fall, dass ich vorbeikomm. was sag ichn dem heute? ich soll den heute anrufen, und sagen, wann ich zu hause bin. ziemlich beschissen gelaufen das ganze...

By alex (195.30.20.162) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 09:01:

mal was anderes. geblitzt wurde ich am 22. Februar. für mich gilt doch jetzt verjährungsfrist von 6 monaten, da ich schon angeschrieben wurde, oder? aber für "dritte" gelten ja immer noch 3 monat. das heißt, wenn ich nach dem 22. mai nen kumpel als fahrzeugführer angebe, isses ja für den verjährt für den.
(müsste die alberto-methode sein)
geben die dann ruhe, oder tun die dann immer noch nachforschen?

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 10:41:

Ich könnte mir denken, der geht parallel zu dem Kontakt zu dir ins Einwohnermeldeamt und vergleicht das Bild mit dem dort hinterlegten Pass- oder Personalausweisbild. Dann schreibt er eine positive Identifizierung wenn du noch so ungefähr aussiehst.

By alex (195.30.20.162) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 11:04:

hmm...

hab ich mir auch schon gedacht, also meine mutter hat ja das foto gesehen, und meinte(zu mir), dass sie mich zwar erkennt, aber es durchaus auch jemand anders sein könnte.
zudem ist mein foto auf dem EWA mit 15 gemacht worden.

aber was sag ichn nu dem polizisten heute? oder soll ich den gar nich anrufen?

gruß alex

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 11:41:

@alex
garnichts sagen, Versteck spielen, es macht jemand Anderes bei Euch die Tür auf.Irgendwann gibt der Schnittlauch auf; die Hoffnung hierbei ist, dass die das auf dem Revier irgendwo hinlegen und der vorgang in die Verjährung läuft. Denn es bearbeitet in der Regel nur ein und derselbe Schnittlauch während seiner Dienstzeit. Ob das aber von Erfog ist, weiss ich nicht. Wenn der BG Bescheid kommt und du Widerspruch einlegst (Fachanwalt empfohlen), wird spätestens der Richter das Bild einschätzen. Die sehen nach Merkmalen wie z.B. Kinnform, Schädelform, Haaransatz, weit oder eng zusammenstehende Augen etc. Wenn deine Mutter dich erkennt, vermute ich mal, dass der Richter das auch tun wird.

By Alex (195.30.20.162) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 13:10:

okay
also ich werde dem heut erstmal sagen, dass ich nicht so genau sagen kann, wann ich wieder zu hause bin. ist das ok? oder sollte ich das anders formulieren? oder vielleicht garnicht erst anrufen?

und dann warte ich halt ab was passiert. die werden das halt dann zurück an den zuständigen landkreis schicken, nehme ich mal an. und die werden dann je-nachdem, ob der schnittlauch mich identifiziert hat oder nicht mir nen neuen A-Bogen oder nen BG-Bescheid schicken. ist das so richtig? oder hat noch jemand ne idee, wie ich da rauskommen könnte?

läuft für mich jetzt eigentlich eine 3- oder eine 6- Monatsfrist?

danke Alex

By alex (195.30.20.162) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 22:16:

hmm...
also, ich hab heut den schnittauch angerufen, und er fing an, dass er den fall jetzt an das zuständige landratsamt weitergibt.
werde halt nun nen neuen a-bogen zugeschickt bekommen, mit foto.
wenn ich dann sag, dass es ein kumpel war, verfolgen die dann den? hab ich dann ruhe?
danke für antworten!
*alex

By farendil (217.80.147.10) on Mittwoch, den 21. März, 2001 - 22:35:

@alex:

wenn du einen a-bogen bekommst, beginnt die 3-monats frist für dich aufs neue.

wenn du einen kumpel angeben willst, dann geht das - wenn überhaupt noch - nur nach der alberto methode. such doch mal im forum...


wie gesgt deine mutter hat die sache versaut :-(

By Alberto (62.224.97.30) on Donnerstag, den 22. März, 2001 - 12:12:

Echt schon schwierig, die Situation.
Hier hilft eigentlich nur noch die "Flucht nach vorne"

Bart wachsen lassen - Brille aufsetzen, oder falls Brillenträger - Einweg-Kontaktlinsen einsetzen. Haare, falls sehr lang, abschneiden - umgekehrt=schwierig.
Dann hingehen, freundlich das Foto anschauen, und fragen: "Sagen Sie mal selbst, können Sie mit recht behaupten, daß ich das sein könnte?"

Möglicherweise hat er einen guten Tag und sagt, o.k. das Bild ist nicht geeignet, Dich zu identifizieren.
Dann kommt bestimmt noch die Frage, wer es denn sein könnte. Dannkannst Du wieder sagen, da müssen Sie schon meine Mutter fragen, denn die hatte ja damals, wie ausgesagt, das Auto.

Vielleicht klappts?

By Alex (195.30.20.162) on Freitag, den 23. März, 2001 - 07:50:

hmm...
also es klingt zwar ganz gut, aber da besteht immer noch das risiko, dass die mich erkennen, und dann einschüchtern...etc.
außerdem is das jetz ja eh wieder bei der eigentlichen behörde, in dem landkreis wo ich geblitzt wurde. ich nehme halt mal an, dass die mir jetz nen neuen A-Bogen zuschicken. mit der "identifizierung vor ort" isses ja nu nix geworden. aber neuer A-Bogen bedeutet ja neue frist. is eigentlich net gut.
was wär denn, wenn ich bei der erlassenden behörde anrufe und sage, dass ich weiß wer gefahren ist a´la alberto? oder soll ich das erst auf den neuen A-Bogen schreiben?
Gruß Alex

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 23. März, 2001 - 09:49:

@alex
wenn der Schnittlauch sagt, er sende die Anfrage wieder zurück an die bearbeitende Beöhrde, dann hat er einen Identifikationsvermerk gemacht. Entweder: Foto zur Fahndung nicht geeignet.
Oder: Fahrer identifiziert als AlexXYZ. (vom Foto beim Einwohnermeldeamt z.B.)
Wenn du bei denen anrufst und sagts, du wüstest..., dann könnte evtl sein, dass du wegen Falschaussage Probleme bekommst, denn der Büttel hat ja einen Vermerk gemacht wer es war.

By farendil (217.0.227.17) on Freitag, den 23. März, 2001 - 11:07:

@alfa: irren ist menschlich!
und da alex das bild ja nicht gesehen hat, kann er sich sehr wohl irren.

im übrigen: wegen falschaussage kann er nicht belangt werden, wenn er der beschuldigte ist.
allerdings wegen der falsche beschuldigung eines anderen.

doch dies fällt auch weg wegen irrtums, denn dafür ist vorsatz nötig.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 23. März, 2001 - 13:14:

@farendil
danke für die Klarstellung, ich meinte falsche Beschuldigung eines Anderen, war unsauber formuliert. Ob man den Vorsatz so von der Hand weisen kan weiss ich nicht (keine fundierte Ansicht dazu)

By Alberto (62.224.96.20) on Freitag, den 23. März, 2001 - 16:22:

Alex
Ich habe nicht geschrieben, daß Du sagen sollst, du wüßtest, wer gefahren sei. Das ist "Falsche Anschuldigung!"

Du sollst nur nicht wissen, wer es sein könnte, wenn Du z.B. - aufgrund deiner optischen Veränderung nicht eindeutig zu identifizieren bist.

Das aber soll der Polizist erkennen, nicht, daß du sagst, das seist du selbst nicht!!!!

Du fragst ihn, ob er da irgendetwas darauf erkennen kann, was ihm weiterhelfe....

Er wird schon wissen, daß er nun Dich identifizieren muß.

Wird das schwierig für ihn, hast du gewonnen - und es ist nix mit Verjährungsunterbrechung, denn nun scheidest du aus aus diesem Rennen.

Laß dich bloß nicht einschüchtern. Stell dich einfach hin und zuck mit den Schultern.....

Ich weiß, daß dies schwer fällt, aber verlieren kannst du dabei nichts, denn eigentlich haben sie dich schon ziemlich sicher am Haken.

By Alex (195.30.20.162) on Samstag, den 24. März, 2001 - 13:19:

ja, okay.

blos wie gesagt, ich hab den polizisten ja angerufen, und gesagt, ich kann nicht vorbei kommen. da hat er gemeint "okay, da schick ich das ganze wieder zurück, an die stadt X, und vermerke, die solln ihnen nen neuen A-Bogen mit foto schicken..."
also mit "flucht nach vorne" wird da nix mehr. weil die ham ja wie gesagt nur meine adresse vom hauptwohnsitz. dort konnte ich ja nun nicht identifiziert werden.
meine adresse in der stadt Y ham die nicht(bin da nicht gemeldet). so werden die mich nie persönlich sehen.
Mal angenommen ich bekomme nen neuen A-Bogen mit foto(was sehr wahrscheinlich ist), was mach ichn dann?
gruß alex

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 24. März, 2001 - 13:49:

Wenn da wirklich ein neuer Anhörungsbogen kommt, hast Du das große Los gezogen! Dir kann einfach nichts besseres passieren. Dann laufen zwar die drei Monate neu, aber die bekommst Du mit einem Kumpel und der Alberto-Methode problemlos herum.

Da hat der Polizist gemerkt, daß er auf Widerstand stößt und war zu faul, sich damit herumzuschlagen. Gut, daß es so etwas gibt und nicht jeder Polizist eine Bagatelle zu verbissen sieht.

By Alex (62.104.204.64) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 04:08:

habsch mir nämlich auch gedacht... aber der polizist war wirklich in ordnung.
mal angenommen, es kommt ein neuer A-Bogen,
wie erklär ich, dass ich erst meine mutter angegeben hab?
und außerdem wird da ein foto dranhängen... wird das mir zu undeutlich sein?
könnt ich da fahrtenbuchmäßig belangt werden?
Danke u. Gruß Alex

By rome19 (217.4.51.223) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 15:48:

Ziemlich verzwickt das ganze. Aber ich hätte auch mal etwas interessantes für dich: und zwar:

Ich wurde mal an der roten Ampel geblitzt. Als der Anhörungsbogen kam, hab ich einfach einen "Fahrer" identifiziert (anhand Foto, das ich angefordert habe), der leider leider in St.Petersburg in Russland wohnt und nur bei mir zu Besuch war :-). Seine Adresse+Name können lauten: Herr Sergej Kuminin, Bassejnaja Str. 15 Whg. 34, 196191 St.Petersburg (PLZ stimmt sogar). (Also, ich hab jemand anders angegeben, der seit 5 Jahren schon tot ist). Ich lach mich tot: die suchen ihn immer noch. Eins wissen die nicht: Was in Russland landet, ist VERLOREN!!!! Das ist nicht wie hier im übrigen Europa. Versuchs doch damit! Kannst mich auch per E-Mail erreichen: doyten@gmx.net - Ich schreibe das, weil ich auch Probezeit habe, und mir das ziemlich den Arsch gerettet hat!


Gruß

Roman

By rome19 (217.4.51.223) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 15:52:

Achso, noch eins: zum THema Mutter: sag einfach, deine Mutter fuhr in dieser Zeit oft mit deinem Auto rum-da hast du NATÜRLICH gleich gedacht, dass sie das war. Als du das Foto gesehen hast, hast du natürlich sofort erkannt, dass es dein guter Freund aus Russland war. Die Strasse, die ich oben geschrieben hab, gibt es wirklich (falls die im Straßenverzeichniss nachschauen), das Haus auch. Die PLZ ist auch richtig. Aber die Bullen dort suchen nie im Leben danach-höchstens in einigen Jahren. Also bei mir ist das an die 3 Jahre her-noch keine Rückmeldung!!


nochmals Gruß

Roman

By Alberto (62.224.97.9) on Montag, den 26. März, 2001 - 14:24:

Na,na, mal langsam....
Das ist eine bewußte Falschaussage, angesichts des eindeutigen Fotos. Das könnt ihr nur so machen, wenn es hätte möglich sein können (also ohne Foto), daß ein Freund von euch eben gefahren ist.

Hier geht das nicht mehr. Die Polizisten werden euch sofort anzeigen, wenn sie sehen, daß du auf dem Foto bist - dieses auch bekommen hast und aber einen anderen angegeben hast, der noch dazu gar nicht existiert, - also niemals hätte der Fahrer sein können.

Laß die Finger davon!
Keine Aussage ist immer noch besser, als eine bewußte Falschaussage!
Wenn du hingehst und dein Äußeres so verändert hast, daß die Identifikation Zweifel aufwirft, - dann wird der Polizist diese Zweifel auch haben und möglicherweise hineinschreiben, daß er dich nicht eindeutig identifizieren kann. Dann hast du gewonnen. Aber du darfst niemals - angesichts des Fotos - sagen, daß dies ein anderer war, dessen namen duch auch noch fälschlicherweise angibst.
Das ist eine Straftat!

By Alex (195.30.20.162) on Dienstag, den 27. März, 2001 - 09:04:

@rome19
danke für´n tip, aber alberto hat recht. mit ner bewußten falschaussage reit ich mich nur noch tiefer rein.

@alberto
okay... aber was mach ichn nu, wenn ein neuer A-Bogen kommt? mit foto? Pflichtangaben rein und sonst nix?
die können mich ja garnicht identifizieren, weil ich nie zu hause bin... oder schicken die das auch ein zweites mal an meinen heimatlandkreis?

By Alex (195.30.20.162) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 07:34:

hi!

also, hab gestern mit meiner mum telefoniert. sie fing an, dass heut ein abholschein bei uns im briefkasten war, an mich adressiert.
ich gehe mal davon aus, dass das nun der neue anhörungsbogen ist.
das mit dem abholschein machen die doch aber nur bei ner PZU. ist es denn üblich, nen A-Bogen mit PZU zu versenden?
und mit zustellung des abholscheines gilt ja auch der gesamte brief als zugestellt, richtig?

danke für antworten!
*alex

By farendil (217.0.227.35) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 09:58:

@alex: wird wohl kein a-bogen sondern ein BG-bescheid sein...

ja, der gilt komplett als zugestelt, auch wenn du ihn nicht von der post abholst.

By Alex (195.30.20.162) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 12:01:

mmpf...

mal angenommen es ist einer... hab ich dann noch ne chance? evtl. einspruch einlegen?

gruß alex

By Alberto (62.224.97.191) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 12:09:

Einspruch geht immer - innerhalb von 14 Tagen.
Also - hol das Ding schnell ab. Sonst bist Du rechtskräftig verurteilt.

By Alex (195.30.20.162) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 12:18:

ich weiß schon, aber nun stellt sich die frage, ob ein einspruch sinnvoll wäre...

mal angenommen ich mache einen (hab keine rechtschutz), hätte der überhaupt aussicht auf erfolg?

die werden ja nicht so ohne weiteres nen BG-Bescheid erlassen haben, oder?
aber identifiziert worden bin ich ja nicht. die ham mich nie gesehen, und das foto ausm EWA kann man glatt vergessen...

gruß, alex

By Kuddel (172.185.62.106) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 12:49:

Oh Kinners..habt Ihr Sorgen. Wie wäre es, einfach bei der Wahrheit zu bleiben oder demnächst mal langsamer zu fahren??? Schont Geldbeutel und die Nerven.

By Alex (195.30.20.162) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 13:00:

@kuddel
mach ich ja auch sonst immer, aber an diesem tag hatte ich halt nen wichtigen termin. und da es eine 30-zone war, mit ner straße, wo locker 4-5 autos nebeneinander hätten fahren können(mir ist schleierhaft, warum dort eine 30-beschränkung is) bin ich halt, wissentlich, aber unter besonderer aufmerksamkeit und gefahrenbereitschaft zu schnell gefahren.

wenn das aber jetz so durchgeht, dann hängt mehr dran, als nur ein bußgeld. mir wird dann ne mpu nahegelegt, und wenn dann noch was passieren sollte (probezeit um 2jahre verlängert) dann darf ich die fleppe neu machen...
und wie schnell ist man mal für nen moment unachtsam und übersieht ne geschwindigkeitsbegrenzung o.ä. ?!

@all
wäre ein einspruch sinnvoll?

gruß, alex

By Mc Fly (53.122.34.115) on Donnerstag, den 12. April, 2001 - 13:01:

BlaBlaBla!!! mehr sag ich nicht dazu.

By Alex (217.3.39.230) on Montag, den 16. April, 2001 - 18:16:

Hab den Brief jetzt geholt. Ist der Bußgeldbescheid. Was mach ichn jetzt? Denkt ihr der Polizist hat mich identifiziert? Oder schicken die auch nur pro forma nen BG-Bescheid raus? Gruß Alex

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 08:56:

Wenn der BG Bescheid gekommen ist, hat der Polizist dich positiv identifiziert, vermutlich vom Foto beim Einwohnermeldeamt. Da haben die fast immer Erfolg.

By Alex (195.30.20.162) on Dienstag, den 17. April, 2001 - 11:00:

hmm...

die runde hab ich wohl verloren. ich werde jetz wohl das bußgeld bezahlen.
...und das nächste mal stell ich mich schlauer an

ich danke euch für eure hilfe!

tschüß *Alex

By Alberto (62.224.97.170) on Montag, den 23. April, 2001 - 10:02:

Wieso gibst Du auf?
Du kannst jetzt noch Einspruch einlegen, und hoffen, daß der Richter dich eben nicht eindeutig identifiziert.
Dann gehst Du - ohne Anwalt vor Gericht und machst aber bitte "keine Aussage". Erst, wenn der Richter Dir erklärt, daß er Dich eindeutig identifiziert, dann ziehst Du - noch vor Gericht - Deinen Einspruch zurück. Erst dann hasdt Du verloren - vorher nicht.
das kostet doch nicht viel und einen Versuch ist es allemal wert.

By Alex (216.34.244.8) on Montag, den 23. April, 2001 - 13:10:

...stimmt schon, aber die werden mich sowieso erkennen, meine mum hat mich ja auch erkannt. und dann wäre das noch ziemlich aufwendig, weil das geht ja dann da wo ich geblitzt wurde vor gericht, und das is von hier 200 km weg.

außerdem habe ich mich erkundigt. also meine nachschulung steht noch an, und somit fällt dieser verstoß noch unter nachschulung, und noch nicht unter "nahelegung mpu" insofern hab ich ziemliches glück gehabt.

ansonsten hab ich draus gelernt und werd mich die zwei jahre jetz noch mehr oder weniger versuchen zusammenzureißen...

danke, vor allem dir alberto für tip´s etc.

viele grüße
alex

By farendil (217.0.227.110) on Montag, den 23. April, 2001 - 14:04:

@alex: probezeitverlängerung! (verlängert auf 4 jahre, wenn du zur nachschulung mußt)

By Alex (216.34.244.8) on Montag, den 23. April, 2001 - 14:46:

ich weiß, im august 01 wäre PZ zu ende gewesen. verlängert sich jetzt bis august 03.

mal was anderes:
hab im januar 3P für nen unfall bekommen und jetz eben noch die 3P. wann werden die "gestrichen"? hab schon suche-funktion probiert, finde aber nichts klar definiertes.

gruß
alex

By farendil (217.0.227.110) on Montag, den 23. April, 2001 - 17:55:

verjähren nach 2 jahren (außer straftaten und Alkohol)

kommen neue hinzu, so wird die verhjährung gehemmt, bis auch für die neuen punkte die 2 jahres - frist um ist...


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