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Abschleppen von PKW

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Abschleppen von PKW
By schlepper (212.114.202.12) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 11:55:

Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlaß eine Frage : Ist es zulässig einen PKW der nicht zugelassen oder versichert ist
abzuschleppen ( gebraucht gekauftes Fahrzeug, aber eben nicht zugelassen ) ?

vielen Dank für Antworten

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 12:42:

Nein.

"Abschleppen" bedeutet: Das Überführen eines nicht betriebsbereiten, aber zugelassenen Fahrzeugs (Pannenfahrzeug) zur nächsten geeigneten Reparaturmöglichkeit. Dabei braucht der Fahrer des Zugfahrzeugs den Führerschein, der für das Zugfahrzeug nötig ist und der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs keinen Führerschein, muß aber mit dem Umgang mit dem Fahrzeug vertraut sein.

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu überführen, fällt unter den Begriff "Schleppen". Dafür braucht man im allgemeinen eine Sondergenehmigung, da es nicht zulässig ist, ein Kraftfahrzeug als Anhänger zu verwenden. In diesem Fall gilt das geschleppte Fahrzeug aber als zweiachsiger Anhänger, so daß der Fahrer des Zugfahrzeugs den Führerschein Klasse 2 (CE), der Fahrer des geschleppten Fahrzeugs aber trotzdem den Führerschein, der für dieses Fahrzeug vorgesehen ist, benötigt.

Schleppen wird im allgemeinen überhaupt nicht gerne gesehen, da es sich dabei um eine besonders gefährliche Betriebsart und auch noch um ein recht unnötiges Verkehrshindernis handelt. Deshalb wird es mit so ziemlich allen Möglichkeiten zu verhindern versucht, und sollte dabei etwas nicht vorschriftsmäßig sein, bekommt man gewaltig eins aufs Dach. Deshalb auch mein Hinweis auf die nötigen Führerscheinklassen. Solltet ihr über die nötigen Führerscheine und ausreichend Abschlepperfahrung verfügen, könnt ihr es versuchen und euch möglichst nicht erwischen lassen (habe ich auch schon gemacht), müßt aber dabei bewußt sein, daß es illegal ist. Natürlich sollte nichts passieren, denn dann ist der Riesenärger vorprogrammiert.

Besser ist es auf jeden Fall, einen Transportanhänger zu mieten und das Fahrzeug so zu überführen.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 15:08:

@garfield
Würde da nicht auch der C1E reichen, denn der umfasst LKW mit Anhänger bis 12 t Zug-Gesamtgewicht. Von limitierter Anzahl Achsen steht da nichts mehr, meine ich, wie bei dem alten FS III, der dafür bis 17 t bei 3 Achsen ging.
Ansonsten sehe ich das geanau so.

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 15:27:

Weiß ich nicht, da habe ich mich nicht so genau informiert, weil ich den "kompletten" alten Klasse 2 habe.

By schlepper (212.114.202.12) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 16:29:

vielen Dank für die Antworten.
Zusammenfassend ist das also wieder typisch deutscher Beamtensch... :
Ein Pannenfahrzeug, bei dem vieleicht die Beleuchtung, die Bremsen und allerlei andere Dinge nicht mehr funktionieren darf ich kilometerweit abschleppen. Der im kaputten Auto sitzt braucht keinen Führerschein ( wozu auch, das Auto fährt ja eh` nicht . . .)
Aber ein Fahrzeug das technisch in Ordung ist, dessen Fahrer einen Führerschein hat, das geht natürlich nicht, das währ zu gefährlich . . .

Wer soll das verstehen ?

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 20. März, 2001 - 17:10:

Wer so wie ich öfter mal ein nicht betriebsbereites Fahrzeug abschleppt, sollte sich einen Lichtbalken besorgen. Den gibt es fertig zu kaufen, man kann ihn aber auch leicht selbst basteln: Ein etwa 1,3m langes Metallrohr (starke Zeltstange) wird auf zwei Glasheber (starke Saugnäpfe) geschraubt. An den Enden des Rohrs bringt man zwei Anhänger-Rücklichter an (darauf achten, daß keine dreieckigen Rückstrahler integriert sind). Diese schließt man an ein mindestens 10m langes Anhängerkabel an, am anderen Ende ein Anhängerstecker. Wenn man dann ein Auto abschleppt, saugt man den Balken an der Heckscheibe des geschleppten Fahrzeugs fest und steckt ihn an der Hängerkupplung des Schleppfahrzeugs ein. Fertig und verkehrssicher :-)


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