Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Knappes Urteil? Bitte um Hilfe...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Knappes Urteil? Bitte um Hilfe...
By Tempsuender2000 (217.86.4.193) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 14:21:

Hallo Kollegen,

leider habe ich nach 5 Jahren Führerschein das erste zu schnelle Fahren mit einem Foto büßen müssen :(

Folgende Situation:

Am 19.2.00 war ich auf dem nach Hause Weg. Bei einer Spurverengung und Autobahnende (A60) dachte ich mir noch einen Kleinwagen (der recht langsam fuhr) zu überholen --> und Pech --> 60 KM/H waren erlaubt und in dem Moment wo es blitzte hatte ich 114 KM/H auf dem Tacho.

Wie nun bereits beschrieben verjährt das ganze in 3 Monaten und am 15.03.01 schicken die mir doch tatsächlich 4 Tage vor der Verjährung einen Anhörungsbogen zu.

Zuvor hatte die Halterin des Wagens angegeben das Sie nicht gefahren seie und Sie mich eventuell als Hauptnutzer des Wagens "verdächtige".

WAS KANN ICH TUN ???

Da ich Consultant bei einem IT-Unternehmen bin und wirklich NICHT auf mein Auto verzichten kann und noch in der Probezeit bin (bei meinem Arbeitgeber) weiß ich keinen Rat mehr.

Ich danke schon einmal im voraus für ein paar eurer Tipps.

Gruß Temposünder 2000 :)

By Yoda (62.224.161.185) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 14:38:

Erstmal eine Frage zu den Daten: Du sagst, Du wärest am 19.02.2000 geblitzt worden und hast am 15.03.2001 erhälst Du die erste Nachricht über das Verfahren gegen Dich? Somit läge ja über ein Jahr dazwischen und die Sache könntest Du vergessen. Oder war das Blitzen am 19.12.2000? Wenn ja, dann kannst Du mit Alberto(TM) nichts anfangen, da Du ja von der Halterin bereits verpfiffen wurdest. Aber Du kannst durchaus versuchen, eine Umwandlung des Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße zu erwirken. Wenn Du zweifellos beweisen kannst, daß Du auf das Auto angewiesen bist und keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst oder Urlaub nehmen kannst, dann müßte das schon klappen.

By Temposuender2000 (217.86.4.193) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 14:57:

Sorry, natürlich war das am >>> 19.12.2000 <<<

Da hat die "1" gefehlt :) :) :)

By Yoda (62.224.157.101) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 20:41:

Okay.

Wie gesagt hilft in dem Fall wohl nur noch ein ausgiebiger Briefwechsel mit der Bußgeldstelle. Normalerweise dürften die Deine Aussagen bezüglich des Berufes akzeptieren und wenden sich nicht an Deinen Arbeitgeber. Allerdings darfst Du denen dann haarklein erzählen, wann Du arbeitest und wann Du Urlaub hast bzw. nehmen kannst etc.

By Alberto (62.224.96.156) on Montag, den 19. März, 2001 - 16:18:

Leider richtig, was Yoda da sagt.
Wenn doch die Leute nicht immer so mitteilungsbedürftig wären!! Hätte die Freundin einfach "keine Aussage" gemacht, dann wären sie nie auch dich gekommen.

Nun könnte man noch trickreich versuchen, das Bild anzuschauen und dabei "sein Äußeres" so verändern, daß die Polizisten selbst sagen, daß man es nicht gewesen sein kann.

Dann könnte man mutmaßen, daß die Freundin vielleicht "zweigleisig" gefahren sei, und nun wohl aus Verzweiflung heraus - oder aus Unachtsamkeit "den Falschen" beschuldigt haben könnte, weil man nun selbst ja wohl nicht auf dem Foto sei - und den anderen nicht erkenne.

Wenn die Polizisten das auch so sehen, daß der auf dem Foto nicht mit dir identisch ist, dann wäre es erledigt, denn sie brächten wegen der Verjährung nicht weiter nach einem anderen Täter suchen.

Ansonsten hilft wirklich nur der Tipp mit dem verhandeln: Führerschein gegen höhere Buße.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page