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Knöllchen durch Uniklinik ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Knöllchen durch Uniklinik ?
By Achim (62.54.38.84) on Freitag, den 16. März, 2001 - 12:24:

Hallo,
ich habe multiple Male auf einem frei zugänglichen Parkplatz der Uniklinik Freiburg mit Parkscheinautomat (Bargeld und Geldkarte)geparkt.
Ich habe öfters die bezahlte Zeit überschritten.
Jedes Mal bekam ich einen Zettel an die Windschutzscheibe, mit der Aufforderung den Betrag nachzuzahlen.
Oft hatte ich kein Bargeld dabei und der Parkscheinautomat teilte mir mit, dass Geldkartenzahlung "noch" nicht möglich sei, so dass ich nicht bezahlt habe.
Jetzt hageln bei mir zuhause die Bescheide über 20.- (ausgestellt von der Stadt Freiburg)auf mich ein.
3 Fragen:
1. Darf die Uniklinik überhaupt so was?
2. Dürfen Mitarbeiter der Uniklinik überhaupt einen aufschreiben?
3. Muss ich zahlen, auch wenn die Geldkartenfunktionalität nicht ging?
Vielen Dank
Achim

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 16. März, 2001 - 12:45:

1:vorausgesetzt, daß es sich bei der parkfäche um ein privatgrundstück handelte - dann kommt auf die gesetgebung deines jeweiligen bundeslandes an...
schau doch mal auf die bescheide, was für eine rechtsgrundlage dort angegeben ist, bzw. gegen welchen § welches gesetzes du verstoßen haben sollst.

2.anzeigen darf dich jeder - auch du darfst jedermann anzeigen, der sich nicht an die gesetzt hält.

3. wenn der parkscheinautomat defekt war, mußt du eine parkuhr anbringen.
geparkt werden darf dann bis zur maximalen höchstparkdauer.
allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies auch gilt, wenn nur eine von 2 möglichen zahlungsmöglichkeiten nicht finktioniert...

wenn du im öffentlichen verkehrsraum falsch geparkt hast und sich der verantwortliche fahrzeugführer nicht ermitteln läßt, werdem dem halter die kosten ves verfahrens (36,-) auferlegt.
handelt es sich um ein privatgrundstück, so ist gilt diese regel im allgemeinen nicht!

By Achim (62.54.50.4) on Freitag, den 16. März, 2001 - 14:17:

Als Begründung steht auf der Verwarnung:
"Sie parkten ein Fahrzeug unbefugt auf einem Stellplatz ausserhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen war, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist.
§12 Abs.1 Nr.1 LOWIG"
> Ist diese Formulierung jetzt gut :-)für mich,
> oder schlecht :-( ?
Danke fürs Antworten
Achim

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 16. März, 2001 - 14:44:

Glück gehabt - du wohnst in BaWü :-)

Das L(andes)O(rdnungs)WI(drigkeiten)G(esetz) besagt zwar, daß dies verboten ist, und du auch eine Strafe bezahlen mußt.

Allerdings kann man dem Fahrzeughalter keine Verwaltungs- oder Verfahrensgebühr in Rechnung stellen, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln läßt!

By Seppelschorsch (217.1.2.214) on Freitag, den 16. März, 2001 - 14:44:

Hallo Freiburger...

...ist leider rechtmässig. Denn:

§ 12
Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug
vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher
Verkehrsflächen

1. auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt
ist,

2. vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-buße geahndet werden, wenn die Handlung nicht
nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

P.S.: Parken/Autofahren in Freiburg ist eh nicht so das gelbe vom Ei - laufe hier meistens lieber, als auch nur zu versuchen per Auto ohne Strafzettel in die Stadt und wieder hinaus zu kommen...

http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/OWiG/1-3-1.pdf

By achim (62.54.50.12) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 10:14:

@ farendil und @seppelschorsch
Jetzt bin ich ganz verwirrt:

Ist es denn jetzt schlau, bei den ganzen Knöllchen zu antworten, dass ich nicht weiss wer gefahren ist, oder nicht?
Gruss
Achim

By farendil (217.0.226.236) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 11:53:

wieso wirst du daraus nicht schlau??

schreib einfach: "um naehere angaben zu verantwortlichen fahrzeugführer machen zu können, bitte ich um ein foto o.ä."

By Seppelschorsch (217.1.2.140) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 15:21:

Mmhhhh... ich bin mir nicht so sicher, ob das klappt - in Freiburg ist es wirklich recht vertrackt, was solche Owis angeht... Wenn es wirklich so einfach wäre, könnte ich ja munter alle Privatgrundstücke zuparken.

Aber poste doch mal, ob das geklappt hat...

By farendil (217.0.226.236) on Sonntag, den 18. März, 2001 - 15:50:

@seppelschorsch:
wir hatten vor einiger zeit im gleichen bundesland den gleichen fall.

da hat es genau so geklappt!

By achim (62.54.50.62) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 14:18:

Hallo,
ich habs jetzt mal so gemacht, einfach auf alle 8 Fragebögen draufgeschrieben:
"Um nähere Angaben zum verantwortlichen Fahrzeugführer machen zu können, bitte ich um ein Foto o.ä."
Mal schauen was passiert,...ich werde berichten.
Schon mal Danke für die Hilfe.
Gruss
Achim

By Alberto (212.185.252.130) on Montag, den 26. März, 2001 - 19:17:

Schon richtig, so - denn auch Privatleute müssen eine Person als Täter ausmachen - und diese können sie dann, wenn sie ihrer habhaft werden, zur Kasse bitten. Das wird schwer, wenn man nur ein Nr.-Schild hat.
Die Halterhaftung zählt eben meistens nur auf öffentlichen Flächen - nicht aber auf Privatgrund. Deshalb: "Uni - Verwalter - laßt euch was gutes einfallen - demnächst vielleicht auflauern und Fahrer fotografieren?
Aber - bitte nur beim Hinfahren, denn dereits der wegfahrende muß nicht der Falschparker gewesen sein. So ist nun mal unsewr Rechtsstaat - Gott sei dank.

By achim (62.54.47.98) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 13:55:

Hallo Ihr Lieben,
scheint geklappt zu haben, denn obwohl manche Knöllchen meiner Sammlung(5 Stück) aus der Zeit bis zum 22.2.01 stammen, habe ich nichts mehr von der Stadt, bzw. der Uni gehört. :-))))
Ich danke allen, vor allem farendil, für die Tips.
Sollte sich noch etwas ergeben, melde ich mich wieder.
Gruss
Achim

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 17:45:

danke für dein feedback!


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