Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Auszug aus NZV, H.1/2001

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Auszug aus NZV, H.1/2001
By Markus (134.176.84.79) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 10:39:

Hi nochmal,

ich will euch diesen Spitzenartikel nicht vorenthalten. Hier ein paar Auszüge:


Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Heft 1 / 2001 - Seite 11 ff.

Ltd. Polizeidirektor Jürgen Karl, Schweinfurt
Strategien und Massnahmen gegen Temposünder

[1.]Verwarnungsgelder und Geldbußen werden meist aus der "Portokasse" gezahlt und haben nicht die erwartete erzieherische Auswirkung. Punktekonto in Flensburg, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis sind für den Großteil der Raser die einzigen Mittel, um dort Verhaltensänderungen herbeizuführen. Deshalb ist mit Nachdruck ein sofortiges Wiederfahrverbot bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen zu fordern. Besser noch wäre eine im StVG festgeschriebene zeitlich begrenzte Einziehung der Fahrerlaubnis, deren Sicherung die Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei vor Ort dienen könnte, ähnlich dem Verfahren im Strafrecht. Die Minimalforderung sollte die Verlängerung der Höchstdauer des Fahrverbotes auf sechs Monate sein.

...

[2.]Die von den Anwälten häufig entgegengehaltene Möglichkeit der Fahrtenbuchauflage hat sich nicht als besonders wirkungsvoll erwiesen. Deshalb sollte man dieses Instrument der heutigen Technik anpassen und anstelle der Fahrtenbuchauflage den Einbau eines Datenschreibers gerichtlich anordnen. Im Gegensatz zum Unfalldatenschreiber, der auch im Forderungskatalog für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit aufgeführt ist, würde der Datenschreiber alle Daten für einen gerichtlich angeordneten Zeitraum festhalten.

...

[3.]Das Bundesfernstraßennetz ist nur begrenzt ausbaubar. Mit Kommunikations-, Leit- und Informationstechnik (Telematik) kann auf dem Gebiet der Straßenverkehrstechnik noch ein Mehr ein Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden.

...

[4.]Ein Umdenkungsprozess muss aber in der Auswahl der Messörtlichkeiten erfolgen. Bisher waren die Unfallhäufungspunkte und -strecken an der Spitze der Prioritätenliste. Dies war in Anbetracht der knappen Ressourcen sicher erforderlich und berechtigt. Der Raser von heute muss aber überall und zu jeder Zeit mit Geschwindigkeitsmessungen rechnen. Auch dort, wo es nicht so häufig zu einem Unfall kommt. Es kann nicht sein, dass die Polizei in der Auswahl ihrer Kontrollorte berechenbar wird. Die Hinweise aus den Radiosendern "reichen" hierfür bereits. Die Praxis belegt ja immer wieder eindeutig, dass die bekannten Messstellen langsam angefahren werden, und der Autofahrer nach Passiern der Messanlage voll aufs Gas steigt.


ciao
Markus

By traffic (149.225.39.188) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 12:47:

Echt spitze! Man könnte glatt glauben, da seien Sesselfurzer und Abzocker am Werk! Ich sehe in dem Artikel keinen Grund, wieso an der heutigen Bußgeldregelung etwas zu ändern wäre. Oder soll man etwa bei 20 km/h zuviel schon den Lappen abgeben und zum Gentest antreten?:-((

By farendil (217.0.226.245) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 13:37:

eigentlich ist es ja so, daß man nur bis zur grenze seiner eigenen unfähigkeit in der beförderungsleiter emporklettert.

aber bei diesem herren scheinen da wohl einigs sprossen übersprungen worden sein. (so in etwa alle vom polizeimeister an :-) )

By Alberto (62.224.97.171) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 14:04:

Wenn sie das mit uns machen. müssen wir auswandern!
Mir stinkt diese deutsche "Bevormundungs-Mentalität"
Die wollen doch nur "Wählerstimmen fangen, weil die Mehrheit der Wähler gar nicht autofährt oder aber sehr langsam fährt.
Dazu kommt die Überalterung unseres Volkes.
Die sollten für die alten Leute mal lieber das "Kleingedruckte" in ihren Formularen ein bißchen vergrößern, damit die auch eine Chance haben, es zu lesen, als uns, die wir das Geld für alle Rentner verdienen müssen, noch mit Gewalt daren zu hindern und unsere Fahrtewege permanent einzubremsen.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 14:13:

Das Gute daran ist nur, dass dieser Traumtänzer zur Executive gehört, d.h. der hat zu vollziehen was ihm vorgegeben wird und nicht zur Legislative, die Rechtsnormen schafft. Im Chor bei einer Anhörung der betroffenen Kreise bei einem Änderungsvorhaben fällt das Piepsstimmchen bestimmt nicht so auf.

By officer (213.187.67.201) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 18:38:

Also, jetzt könnt ihr meckern wie Ihr wollt, aber so schlecht sind doch manche Gedanken gar nicht.

Das viele Fahrzeugführer ein VG von 75,-DM mit einkalkulieren und gerade so fahren, daß es keine Punkte gibt, ist doch bekannt. Da gibt es zwei Möglichkeiten die dagegen wirken könnten. Zum einen könnte man das Entdeckungsrisiko drastisch erhöhen, indem man viel mehr Streifenwagen losschickt, am besten mit Mouving-Radar ala USA ( nicht nur alte Schrottstreifenwagen zur Abschreckung aufstellen)was auf Grund der Haushaltslage nicht zu erwarten ist, oder man Registriert auch kleinere Verstöße. Es wäre doch nicht schlecht, einen Fahrer bei einem geringen Verstoß nur mündlich ohne VG zu verwarnen, wenn die Maßnahme auch Wirkung hätte. Bei uns hier kann man das doch glatt vergessen. Das geht höchstens auf einer kleineren Gmeinde, wo der Beamte jeden kennt und sich auch merken kann, wen er schon mal mündlich verwarnt hat. In einer Großstadt wars das damit auch schon. In den USA gibts das sogenannte "Warning"-Verfahren. Der COP hat die Möglichkeit beim ersten mal und bei z. B. geringer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit einer Verwarnung auszustellen. Ein Verwarngeld wird dabei nicht erhoben. Innerhalb kürzester Zeit ist der Fahrer im Computer vermerkt und sollte er wiederholt anfallen, wirds teuer. Gern angewendet wird dieses Verfahren in Urlaubsregionen um die Urlauber nicht gleich zu vergraulen.

Auch die Sache mit den Festlegungen zu den Geschwindigkeitsmeßstellen finde ich nicht übertrieben. Generell ist die Geschwindigkeit überall einzuhalten und kann daher auch überall Überwacht werden. Damit muß halt jeder rechnen. Mir selbst ist es passiert, daß mich eine gemessene Fahrzeugführerin fragte, ob ich an dieser Stelle überhaupt messen dürfe, im Radio sei die Stelle nicht genannt worden. Das ist doch ein Witz!? ;-)

By HarryB (203.198.23.23) on Freitag, den 16. März, 2001 - 02:43:

@officer:
Dem kann ich mich nur anschliessen!

By Scanner (193.159.77.222) on Freitag, den 16. März, 2001 - 04:57:

Die Ansichten des Ltd. Polizeidirektors Jürgen Karl aus Schweinfurt sind schon interessant.

zu1 Im Grunde sicher OK, wenn es um schwerwiegende Verkehrsverstöße geht. Bis auf die Beschlagnahme vor Ort, weil damit ist der Polizeiwillkür Tür und Tor geöffnet ist, die leider erst später gerichtlich überprüfbar ist. (d.h. habe ich im Zweifelsfall nur eine Kopie des Führerscheines dabei, da kommt er also nicht weit). Übrigens ist auch für mich ein Verwarnungsgeld ein Geschwindigkeitszugschlag, der wie bei der Bahn zu bezahlen ist. Die Kosten für einen Radarwarner sind wie eine Jahreskarte im Vergleich der Aufrechnung zur Bahn. Daher schmerzt es auch nicht so sehr, wenn er mir mal abgenommen wird. Ist es doch die Gelegenheit, wieder einmal das neuste Model anzuschaffen und zu testen.

zu2 Mit dem Stand der Technik hat er Recht. Weigern sich doch die Behörden oft, ein elektronisches Fahrtenbuch anzuerkennen. Der Einbau eines Datenschreibers ist doch eine sehr interessante Sache, natürlich aus eigenen Motiven und nicht auf Anordnung eines Gerichtes. Die gewonnenen Daten werden mich im Zweifel mehr entlasten als sie mich beschuldigen könnten.
Kann mir jemand in dem Zusammenhang sagen, wo es so etwas wie einen UDS für Can-Bus zu kaufen gibt den man auch selbst auslesen kann und was er kostet? (notfalls sogar aus alten Dienstfahrzeugen)

zu3 Verkehrstelematik ist auf jeden Fall sehr zu Begrüßen, solange sie nicht der Überwachung des Einzelnen dient. (Datenschutz)

zu4 typisches Polizeidenken, er könne heimlich etwas kontrollieren. Auch dank radarfalle.de und anderer Dinge werden solche Aktionen immer beobachtet. Sie müssen nur ausreichend publiziert werden.

Was dem Mann in der Argumentation noch fehlt: eine Videoanlage. So etwas baue ich mir gerade ein. Die dürfte mir vor Gericht möglicherweise sehr hilfreich sein. Hält sie doch fest, was ich sehen konnte, und nicht, was ich (nach Auffassung der Behörden) hätte sehen müssen.

Mit all dieser Technik wird jede Aktion der Polizei gerichtlich überprüfbar ohne „Big Brother“, denn die Daten gehören mir und werden nur von mir nach sorgfältiger Auswahl zu meinem Schutz weitergegeben.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 16. März, 2001 - 09:00:

@Scanner

Du sprichst einen sehr wesentlichen Punkt an - die Sicherung objektiver Beweismittel durch den Autofahrer. Bei vielen Beschuldigungen liegen keine objektiven Beweise der Schuld des Autofahrers vor, vielmehr ist dieser mit den Aussagen von Polizeizeugen konfrontiert. Wenn nach Ansicht eines Polizisten jemand bei Rot eine Ampel passiert hat, es nach Meinung des Fahrers aber noch Gelb war - wie soll er dies beweisen? Gleiches gilt für Geschwindigkeitsübertretungen, bei denen das Tempo durch Nachfahren in einem Auto ohne Videodokumentation, also durch Ablesen des Tachos oder Weg-Zeit-Messung, festgestellt wurde. Polizeizeugen wird vor Gericht oft unkritisch geglaubt. De facto muß der Beschuldigte damit den Beweis seiner Unschuld erbringen, das "im Zweifel für den Angeklagten" wird auf den Kopf gestellt. Hier können objektive Beweismittel wie von Dir angesprochen von großem Nutzen sein.

Eine Art elektronischen Datenschreiber gibt es schon, ich finde aber derzeit die Webseite nicht mehr. Die Daten sind manipulationssicher, das Gerät hat allerdings eine Löschtaste. Dies entspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz, daß sich niemand selbst zu belasten braucht. Die Entscheidung des Kraftfahrers heißt dann: Auswertung der Daten oder Verzicht auf diese. Ich frage mich allerdings, wie eine einwandfreie Zuordnung der Geschwindigkeitsdaten zu einer bestimmten Zeit oder Verkehrssituation zu realisieren ist - vor allem, wenn der Vorfall schon länger zurückliegt.

Das Mitlaufen einer Kamera könnte ebenfalls zur Klärung solcher Verkehrssituationen sehr nützlich sein. Hier hat jemand vor längerer Zeit geschildert, daß er in unklaren Situationen oft einen Camcorder habe mitlaufen lassen und das Video im Bedarfsfall bei Gericht vorgeführt habe. In einem Fall habe dies dazu geführt, daß ein Polizeizeuge einer eidlichen Falschaussage überführt worden sei. Dies ist sehr interessant, aber vermutlich technisch aufwendig und teuer.

Mich würden technische Einzelheiten sehr interessieren.

By Alberto (62.224.97.9) on Freitag, den 16. März, 2001 - 10:13:

Lieber Polizist, wie wäre es denn, wenn man uns endlich zuerst mal entgegen käme und mindestens 70 % aller Geschwindigkeitsbeschränkungen abbauen würde?
Es ist doch ein Witz, daß man auf der A81 S - HN nur 120 kmh fahren darf, obwohl sie neu und 3-spurig ist.
Hört doch mal endlich auf mit dem angeblichen "Unfallschwerpunkt".
Die Autos sind neuer, die Straßen sind neuer. Man müßte wieder mal von "0" anfangen.

Wenn dan wirklich eine Beschränkung nur noch vereinzelt an den wirklichen "Gefahrenstellen" steht, dann wird sie von allen - und sogar auch von mir (+ 19 kmh für meine große Fahrpraxis) eingehalten.

Man bräuchte keine Kontrollen mehr, denn sie würden kaum noch "Überschreiter" erfassen. Geld gäbe es allerdings dann auch keines.

Und dann, wenn sich mal wieder ein neuer Unfallschwerpunkt herausstellt, sollte man zunächst mal ermitteln, ob die Unfälle auf höheres Tempo oder aber auf ganz etwas anderes zurückzuführen sind. Vielleicht blendet ja dort jeden Morgen die Sonne so stark, daß man nichts mehr sieht? Oder die Straße ist vom belag her - bei Nässe - sehr glatt??

Jedenfalls akzeptiert kein Bürger mehr diese vielen Beschränkungen.

Er hält sie nur noch widerwillig ein, weil er Angst vor den drastischen Strafen hat.

Überzeugen sollte man die Leute, - nicht bevormunden!!

By Matthias (62.158.24.152) on Freitag, den 16. März, 2001 - 11:33:

@Alberto:
Es geht ja noch besser, z.B. auf der A6 um das Weinsberger Kreuz. Tempo 100 und wirklich immer wird dort von der BAB-Pol. Weinsberg geblitzt. Neulich sogar Sonntag morgens um 8 Uhr. Dabei sind an den täglichen Unfällen auf dieser Strecke fast immer Lkws beteiligt. An einen Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit kann ich mich in den letzten Jahren nicht erinnern, obwohl ich beruflich häufig mehrmals pro Woche auf diesen Streckenabschnitt zu Unfällen fahre.
Das wirklich einzige Problem sind die Lkw-Fahrer die denken, daß 5m Abstand zum Vordermann ausreichen. Wenn zufällig mal ein Pkw dazwischen ist - Pech für den...
Aber genau hier liegt die Gefahr, nur wird sie leider nicht von der eso-Lichtschranke erkannt. Die erwischt nur Pkws, die sich vielleicht einmal über zufällig 500m freie Bahn auf der Strecke freuen.
Vor ein oder zwei Tagen hab ich den Jahresbericht der BAB-Pol. Sinsheim, also das nächstbenachbarte Revier in Richtung Mannheim gelesen: 9 von 13 Toten bei Unfällen mit Lkw-Beteiligung. Die Zahlen sprechen für sich...

By michael (172.176.107.148) on Freitag, den 16. März, 2001 - 13:37:

Hersteller des UDS ist die Firma VDO Kienzle.
Detaillierte Infos, was das Gerät alles kann, gibt es auf der Homepage der Unfallanalyse Berlin.

By Scanner (62.156.34.172) on Freitag, den 16. März, 2001 - 17:19:

@N.N
Zur Datenaufzeichnung ist ein UDS wegen der Aufzeichnung auf „nichtwechselbares“ Speichermedium bzw. der von dir richtig beschriebenen Löschfunktion sicher nicht optimal geeignet, aber ein Anfang. (danke auch Michael)Optimal währe eine Auslesung der Daten über den CAN-Bus (in meinem Fahrzeug vorhandenen) und Aufzeichnung auf Memoryflashcards.

Eine Videoanlage ist sicher nicht ganz billig. Ist aber schon unter 10% des Fahrzeugpreises zu bekommen.
Hat das Auto schon eine Navigation mit Monitor und TV-Tuner und AV-Eingang (bei mir der Fall), braucht es nur noch einen Videoumschalter (Clarion RCA-223 ca.150DM); zwei Kameras (s/w Clarion CC325E je ca.600 DM oder Farbe Clarion CC970E je ca. 900DM). Alternativ gibt es bei den Kameras billigere Fremdmodelle die ich gerade sondiere. Dann braucht es natürlich noch einen Videorecorder (zB. Philips VR20D ca.2500DM+Spannungsversorgung) besser und billiger zur Zeit einen Camcorder den ich ja schon habe.
In der Navi/Monitoreinheit (zB. Blaupunkt) kann es noch erforderlich sein, die Sperre für den Fahrbetrieb aufzuheben. (Nebenbei ist das System auch als Einparkhilfe verwendbar.)

Hat das Auto keine entsprechende Ausstattung, empfehle ich von Clarion die Radio/Monitor Hauptsteuereinheit VRX6570Rz im DIN Schacht (ca.2500 DM) die auch noch mit einer Navigation ergänzt werden kann, die weitverbreitete Teleatlas CD kompatibel ist. Es geht aber auch billiger(Clarion CJ721E ca.600 DM), ist dann aber nicht so chic (motorisch ausfahrbar).
Clarion ist nur ein Beispiel, es gibt auch gute Systeme von Alpine (zB. IVA-M700R) oder Pioneer (AVX-7000) mit ähnlichen Leistungsmerkmalen.

Im Fahrzeug selbst ist von den Einbauten nichts zusehen, so das eine Beschlagnahme der Daten vor Ort sehr unwahrscheinlich ist. Ich brauche nur den Speicher und die Videokassette rechtzeitig zu entnehmen und habe alle Daten dabei für die heimische Auswertung.

Nach den Erfahrungen mehrerer Gerichtsfälle glaube ich, das sich für mich eine solche Investition lohnt. Bis jetzt konnte ich zwar auch so schon fast alle Prozesse gewinnen, aber es ist sicher billiger und vor allem schneller, mit solchen Daten dort zu erscheinen als teure Gutachten erstellen zu lassen. (ev. gibt es bei der Beweislage erst gar kein Strafbefehl?)

sorry für die Menge trockenen Stoff

By Michl (213.21.16.229) on Freitag, den 16. März, 2001 - 17:56:

Nun ja, das ist ja alles schön recht und gut.

Allerdings bin ich der Meinung, dass ein elektronisches Fahrtenbuch das Fass sprengt. Man muss bedenken dass ein Fahrtenbuch schon bereits bei zwei geringen OWis angeordnet werden kann, oder eben bei erheblichen. Also über 75,-- DM.
Jetzt stellt man die Verwaltungskosten, 150 DM eines Fahrtenbuchs und dann eben der Einbau eines elektronischen Fahrtenbuchs, welches wohl auch einige paar Mark kosten wird, dem Bußgeld gegenüber, so ist es doch viel lukrativer, dieses zu bezahlen, also eine Art von Rechtsbeugung.

Zum anderen sollte man viel entschiedener gegen das sog. willkürliche "Blitzen" entgegenstehen. Denn es kann ja wohl nicht sein, dass ohne eine besondere Gefahrenstelle im Sinne der dezentralen Recourcenverantwortung und Budgetierung der Kommunen deren Einnahmeseite aufgebessert wird.

Auch sollte nicht jeder in gleicher Weise mit einem Bußgeld belastet werden. Wenn der Geschäftsmann die Geldbuse aus der Portokasse zahlen kann, dann kann es für den anderen, überspitzt, der finanzielle Ruin sein.

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 16. März, 2001 - 18:32:

@michel: ähh, ich glaube du hast da was mißverstanden.

es ging hier nicht darum, ein fahrtenbuch mit videodoku zu entwickeln, sondern eine absicherung gegen von einigen zeitgenossen immer wieder gern gemachte anzeigen und eine rekonstruktionsmöglichkeit für eventuelle unfälle zu entwickeln..

By Scanner (193.159.80.22) on Freitag, den 16. März, 2001 - 19:50:

Ein elektronische Fahrtenbuch kann schon das einfache "führen" mit einem Palmtop sein, wie ich es täglich mache. Das geht sehr schnell und ist keine große Belastung. Am Monatsende übertrage ich die Daten über Infarot an den PC und habe sofort ein ausgefülltes Arbeitsblatt in Excel. Der Wahrheitsgehalt der Daten ist nicht höher als ein handschriftliches Fahrtenbuch (manipulieren kanst du eben alles)aber es geht schnell. So etwas wird aber nicht zugelassen.
Herr Karl schreit hier nach Fortschritt, und will tatsächlich per Gericht die totale Überwachung anordnen lassen, steht aber mit seinen jetzigen Vorschriften in der Steinzeit.

By traffic (149.225.41.151) on Samstag, den 17. März, 2001 - 12:23:

Vor allem halte ich es für skandalös, wenn bei Straßenschäden, Rutschgefahr usw. statt einer Beseitigung der Ursache einfach ein Tempolimit angeordnet wird und dieses dann bis auf den Sanktnimmerleinstag bestehen bleibt. Genauso bei kleinen Einmündungen: da wird man auf bis zu 50 abgebremst, anstatt daß z.B. durch Verkehrsspiegel dem (vielleicht zweimal am Tag) Ausfahrenden eine Möglichkeit gegeben wird, die Strecke weithin einzusehen und eine ausreichend große Lücke abwarten zu können. Von den Kosten her dürften die Alternativen gleichwertig sein, von der Wirkung auch. Nur die Verkehrsbeeinträchtigung unterscheidet sich. Und gerade an solchen Stellen stehen die Abkassierer gerne.

@Scanner: Das gilt nicht generell: Für das Finanzamt bekommst Du die Zulassung, wenn das Fahrtenbuch den Anforderungen an ein manuelles Fahrtenbuch entspricht. Wie es im Verkehrsrecht damit aussieht, weiß ich leider nicht.

By Scanner (193.159.77.209) on Samstag, den 17. März, 2001 - 20:28:

@Traffic
Was das Finanzamt betrifft hast du Recht, deshalb mache ich das ja sowieso, wie du dir denken kannst.
Gericht und Polizei erkennen, glaube ich, nur die handschriftliche Ausführung an.


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