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Spiegel abgefahrn

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Spiegel abgefahrn
By Tuliv (217.48.210.240) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 15:14:

Hallo zusammen,
wie sieht es aus wenn ich im vorbeifahren einem parkendem Fahrzeug den Spiegel abfahre, und dann Unfallflucht begehe, ich aber beobachtet, gemeldet und angezeigt wurde.
Was erwartet mich, ich bin Fahranfänger?

By Olli (172.177.68.120) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 16:53:

Welcher Spiegel ? Hast du was gemerkt ? Nein, oder ?

By farendil (217.0.226.193) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 22:42:

toll olli deine bemerkung!!!

ganz spitze, ich hoffe daß dir das passiert, der du ja andere leute anzeigen willst, di mit ihren reifen unbeabsichtigt einen stein hochschleudern der dir dann dummerweise gegen die windschutzscheibe fliegt!


@tuliv: eine solche kollision kann dann nicht unbemerkt bleiben, wenn du den spiegel nicht nur gestreift hast.
dies ist ja wohl nicht der fall, wenn er abgerissen wird.

das ist unfallflucht, was ganz klar eine straftat darstellt.
die nachschulung und probezeitverlängerung dürften nur dein geringstes problem darstellen, denn wenn du dafür verurteilt wirst, gibst du den lappen sowieso ne weile ab und zahlst richtig kräftig (entsprechend deinen finanziellen möglichkeiten).

was ich persönlich von unfallfluch halte, schreibe ich hier mal lieber nicht rein...

By H. (217.2.79.92) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 23:38:

Unfallflucht ist - schonend formuliert - eine Riesensauerei! Nur leider scheint die Hemmschwelle - oder der Kenntnisstand - bei vielen da äußerst gering zu sein ("Hab dem doch bloß 'ne Schramme an die Tür gemacht - das ist doch kein Unfall! Und gesehen hat's außerdem eh keiner...hähä!").

Letzte Woche hat mir irgendjemand, dem Anschein nach mit einem weißen Auto, eine schöne fette Schramme an die Heckstoßstange gezogen, und natürlich weder Telefonnummer, noch sonst irgendwas hinterlassen! So, und wer zahlt das jetzt? Ich natürlich! Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß man das nicht bemerkt haben soll!
Ich habe mal mit meinem Auto beim Wenden ein paar Zaunlatten touchiert; die waren aus altem, morschen Holz und trotzdem war das deutlich zu hören. Tja, und dann schön wegfahren und die alte Oma hat halt ein Loch im Zaun, Pech gehabt, Zeugen gab's auch keine... so geht das dann!

Ich habe die Zaunlatten natürlich ersetzt und die alte Frau war verdammt froh, daß ich das sofort gebeichtet habe; gehört hatte sie von dem Crash nämlich überhaupt nichts...

By Seppelschorsch (217.1.2.188) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 23:45:

Genau selbiges ist einem Studienkollegen passiert. Eingestiegen, laute Musik und beim Ausparken den Spiegel am Nebenfahrzeug abgefahren. Er hat es nicht bemerkt (und da glaube ich ihm...!) - hat alles nichts genutzt: Er wurde wegen Fahrerflucht belangt...

By Coolman (62.158.200.106) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 08:32:

@Seppel:

"Er hat es nicht bemerkt (und da glaube ich ihm...!) - hat alles nichts genutzt: Er wurde wegen Fahrerflucht belangt..."

Dann hat ihm der Richter wohl nicht geglaubt. Ich kenne einen Fall, wo ein LKW-Fahrer beim Einparken mit seiner Seitenwand einem geparkten VW-Bus den Spiegel abgebaut hat. Keine Fahrerflucht, man konnte ihm nicht nachweisen, daß er es bemerkt hat. Aber für den Schaden war er (= die Versicherung seines Chefs) natürlich verantwortlich.

By Polizist (217.4.95.231) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 10:45:

Es kristallisiert sich langsam aber sicher sehr deutlich heraus, dass olli eine, ich versuch es mal sachlich, sehr verquere Einstellung zum Autofahren hat. Bei 150 ohne Grund stark abbremsen, Unfallfluchten gut heißen. Olli, ich würde mich freuen wenn du dir ein anderes Forum suchst, wo du deine unqualifizierten Sprüche ablassen kannst. Diesem Forum würdest du damit einen großen Gefallen tun!

Zum eigentlichen Thema: Tuliv, ganz klar ne Unfallflucht. Rechne mal mit einem guten Monatslohn als Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für ein paar Monate. Ach ja, hättest du angehalten und den Unfall gemeldet, hätte es maximal 75 Mark gekostet. Ohne Nachschulung ohne alles.
Wenn ich im Dienst zu einem Vu gerufen werde, bei dem einer beim Ausparken oder auch sonstwie ein anderes Auto beschädigt hat, dieser Fahrer nicht vor Ort ist und der Verursacher den Fall der Polizei meldet, wird der Verursacher von mir mit einer 0 DM Verwarnung bedacht. Inzwischen ist nämlich solch ein Verhalten schon eher die Ausnahme und daher wird es von mir belohnt.


Viele Grüße,

ein Polizist

By Alberto (62.224.96.25) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 11:18:

Hallo Polizist, Du hast völlig recht. In diesem Forum wird das Jagdspiel Polizei - Verordnung gegen Autofahrer gespielt. Aber.... bei einer echten Straftat hört der Spaß auf.

Fährt jemand zu schnell, ist ja noch nichts passiert. Aber, wenn etwas passiert ist, dann gilt schon Recht und Gesetz, sonst hätten wir bald eine Anarchie.

By Matthias (217.1.12.213) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 12:00:

Wo Polizist recht hat, hat er recht:
Olli ist schon etwas sehr merkwürdiges. Dem sind in dem guten halben Jahr, seit ich hier regelmässig auf Radarfalle.de bin, ja schon 100 mal mehr blöde Sachen passiert als mir in meinen fast 20 Jahren als 'Berufskraftfahrer'. Ist Olli zum Führen eines Fahrzeugs geeignet? Ich weiß es nicht...

Theoretisch müsste beim Olli-zuständigen Polizeirevier ein Parkplatz mit 'P Olli' reserviert sein, umgekehrt vor Ollis Wohnung 'P Polizei'.
Ich will hier niemanden persönlich angreifen, aber bei Olli fällt es doch sehr auf.

By Tuliv (217.48.211.120) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 16:37:

Hi vielen Dank erst mal für eure Antworten.
Wie sieht es aus wenn ich den, der mich angezeigt hat kenne, und der die Anzeige zurückzieht und ich das so mit ihm regle. Wird mir dann trotzdem der Lappen abgenommen und die Geldstrafe aufgebrummt?
Gibts dafür eigentlich auch Punkte?
Heist das mit den 75 Mark, dass man die zusätzlich zum Schaden an die Polizei oder den Anderen zahlen muss?
Kriegt das Geld aus der Strafe der Staat oder der den ich angefahren hab.
Ist man nach ner verurteilung vorbestraft?

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 17:01:

@tuliv,
in dem Fall bringt das Zurückziehen der Anzeige garnichts, selbst wenn der Geschädigte bitten würde wie ein hungeriger Dackel. Das ist kein zivilrechtliches Verfahren, das ist ein Strafverfahren, bei dem der Staat ein eigenes Interesse hat, vertreten durch den Staatsanwalt. Dieser entscheidet über die Anklageerhebung oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichem Interesse.
Wenn es zur Anklageerhebung kommt, entscheidet der Richter über das Strafmaß, da fallen dann die 75 DM Verwarnungsgeld nicht an, die du evtl an den Polizisten als "Knöllchen" gezahlt hättest.
Vorbestraft bist du erst oberhalb von 29 (? bin mir nicht ganz sicher) Tagessätzen. Wird bei einem Ersttäter aber nicht so hoch sein, denke ich mal. Gehe mal zu einem guten Fachanwalt. Der kennt meist den zuständigen Staatsanwalt und dessen Denke. Mit tätiger Reue, Ersttäter ohne Flensburg läßt sich vielleiccht(??) was mit Einstellung gegen Geldbusse machen. Also erst ganz schnell Anwalt, dann erst handeln und was sagen.

By farendil (217.0.227.105) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 17:14:

@alfa: völlig richtig! nur eine anmerkung: du giltst zwar nicht unbedingt als nicht vorbestraft, aber beim normalen führungszeugnis tauchen strafen bis 30 ts nicht auf und du mußt diese deinem eventuellen arbeitgeber nicht offenbaren.

die polizei und justiz allerding hat darauf zugriff und in besonderen akten tauchen auch diese geringen strafen als vorstrafe auf.

@tuliv:75,- wären bei einem normalen Verkehrsunfall die strafe, die du bezahlen mußt, weil du ja mindestens eine verkehrsregel übertreten hast (wenn du der schuldige bist) weil sonst der unfall nicht passiert wäre.
das geld bekommt wie gesagt der staat.

nur es ist - wie alfa beschrieben hat - kein normaler verkehrsunfall mehr. es ist unfallflucht.

den schaden hättest du zusätzlich bezahlen müssen, oder aber an deine versicherung melden, die den schaden zwar bezahlt, dich aber hochgestuft hätte.

für einen normalen unfall, den du verursacht hast, gibt es keine punkte, wohl aber für fahrerflucht. da bist du gleich mit 7 stückern dabei!

es gibt zwar eine sonderregelung, welche besagt, daß die strafe gemildert oder von ihr abgesehen werden KANN, wenn der täter sich innerhalb von 24 stunden selbst stellt.
dieses trifft aber hier wohl nicht mehr zu.

By Olli (172.177.72.19) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 18:37:

@ farendil: Mit dem hochgeschleuderten Stein das ist doch ein völlig anderer Zusammenhang. Da ist mir ein Schaden entstanden, durch ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Derjenige ist ermittelt worden und mußte den Schaden übernehmen. Was ist daran verkehrt ? Er hatte keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ohne seine Anwesenheit wäre der Schaden nicht entstanden. Eine direkte Schuld war (zugegebenermaßen außnahmsweise) somit egal.

Allerdings, wenn der Wagen korrekt angemeldet gewesen wäre, dann hätte ich es selber zahlen müssen.

Wenn ich aber genötigt werde, dann ist es schon Grund genug zu bremsen, da ich bei hoher Geschwindigkeit mit einem Sportwagen im Nacken mich nicht in der Lage fühle oberhalb der Richtgeschwindigkeit zu fahren. Gut, die Heftigkeit das ist dann eine andere Sache, das ist schon richtig. Sorry

Im Endeffekt geht es nur um Behörden gegen Kraftfahrer und nicht Kraftfahrer gegen Kraftfahrer. Aber manchmal platzt einem echt der kragen :-)

By Polizist (217.4.94.168) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 23:07:

@tuliv: Die Verkehrsunfallflucht ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Polizei bei Kenntniserlangung einer solchen Tat von sich aus und auch ohne Antrag des Geschädigten tätig werden muss. Es bringt also nichts, wenn dieser dann sagt, er möchte seine Anzeige zurückziehen. Hier wird von der Staatsanwaltschaft immer das sog. öffentliche Interesse bejaht. Im Gegensatz dazu gibt es Antragsdelikte, die ohne Strafantrag des Geschädigten nicht verfolgt werden (Körperverletzung, Hausfriedensbruch). Ob die Regelung so beim 142 in Ordnung ist, kann man geteilter Meinung sein, Fakt ist aber dass es dir nichts mehr nützt. Du hättest dich höchstens innerhalb von 24 Stunden freiwillig melden können. Geht aber auch nur bei geringem Schaden.
Der Geschädigte bekommt von der Strafe die du bezahlen musst, nichts. Das Geld bekommt der Staat oder irgendein gemeinnütziger Verein.

@alfa und farendil: Richtig vorbestraft ist man erst aber mindestens 90 Tagessätzen. Also in der Form, dass es im Führungszeugnis auftaucht.

Viele Grüße,

ein Polizist

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 10:23:

Danke Polizist!!! :-)Langsam kommen wir hier auf eine Seminar-Niveau hoch. Klasse !

By farendil (217.0.226.245) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 13:42:

@polizist: klar 90ts ist absolut richtig, darauf bezogen sich meine ausführungen auch - ichwar da gedanklich mit den 3 monaten irgendwie abwesend...


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