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Strafverfolgung ins Ausland wg. Falschparken, Teil2

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Strafverfolgung ins Ausland wg. Falschparken, Teil2
By Zoppo Trump (195.186.133.49) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 12:36:

Hallo Leute!

Heute beginnt der 2. Teil der Story, in der ich, wie sich vielleicht noch einige erinnern, unter der Überschrift "Wie ging das nochmal mit den Gebühren..?" von einem Parkverstoss berichtet habe. Ich (mit Schweizer Kennzeichen und Erstwohnsitz) habe in Deutschland möglicherweise mal falsch geparkt und hatte damals Post von der betroffenen Stadt bekommen.
Das habe ich erstmal ignoriert, aber leider lassen die nicht locker: Heute kam ein Brief per Einschreiben mit Rückschein und darin ging es auch nicht mehr um eine OWi, sondern jetzt heisst das ganze "Bussgeldbescheid"
Ist das jetzt ernster, und sollte ich reagieren, oder blasen die sich nur mächtig auf, können aber im Prinzip nichts erreichen?
Danke für einen Rat!

Ratlos, Zoppo

By traffic (149.225.35.55) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 12:45:

Hallo Zoppo, da es mit der Schweiz kein Rechtshilfeabkommen gibt, kannst Du die Schreiben getrost der "Ablage P" zuführen. Daß Du bei der Einreise nach D Ärger bekommst, denke ich nicht, solange der Fall nicht bei unserer Staatsanwaltschaft landet. Wenn Du allerdings noch einen Wohnsitz in D haben solltest, muß ich mit einer Empfehlung passen (ich kenne Deinen Fall nicht).

By Zoppo Trump (193.8.60.254) on Samstag, den 17. März, 2001 - 10:06:

Hallo traffic!

Vielen Dank für Deine aufmunternden Worte. Ich bin ja auch voller Hoffnung, dass das stimmt, aber ein Rest des Zweifels nagt an mir. Soll ich nicht vielleicht doch einen klitzekleinen Einspruch einlegen?
Lustigerweise wirbt die Schweiz sogar für die nicht stattfindende Strafverfolgung. Ich hatte mal eine Broschüre von der Handelskammer Schweiz Deutschland in der das Argument der Strafverfolgung explizit als Werbung für den Standort Schweiz gebraucht wurde.
Aber in Verkehrssachen weiss man es ja nie so genau. Kavaliersdelikte, wie Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (gelle Herr Zwick!), werden selbstredend nicht verfolgt, aber schwere Sünden wie falsches Parken, da bin ich mir nicht so sicher.
Also für jede weiter Meinung zum Thema ist Euch mein Dank sicher!

Gruss, Zoppo

By traffic (149.225.41.151) on Samstag, den 17. März, 2001 - 12:52:

@zoppo: Gegen den Einspruch hättest Du doch keine Chance, schließlich hast du doch wahrscheinlich falsch geparkt, oder?;-) Aber zahlen mußt du trotzdem nicht. Ich hatte mal einen französischen Kollegen, der parkte, wo er Lust hatte (meist direkt vor den Geschäften), und er hat nie etwas bezahlt (zu seinem Glück wurde er nicht abgeschleppt).

By Zoppo Trump (193.8.60.254) on Samstag, den 17. März, 2001 - 14:05:

Hallo traffic!

OK, dann geb' ich jetzt Ruhe und harre der Dinge die da kommen.
Was meinst Du übrigens mit "...hast Du doch wahrscheinlich falsch geparkt..." ;-)

Gruss, Zoppo

By traffic (149.225.40.1) on Montag, den 19. März, 2001 - 10:50:

Hallo zoppo,
wenn Du an der im Bescheid angegebenen Stelle gar nicht falsch geparkt haben solltest (z.B. Kfz-Kennzeichen, Zeit oder Ort falsch), kannst Du natürlich auch einen Widerspruch einlegen.


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