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Auf BAB geblitzt. 100m vorher war GeschwBegrenzung aufgehoben aber Schild um 90° gedreht

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Auf BAB geblitzt. 100m vorher war GeschwBegrenzung aufgehoben aber Schild um 90° gedreht
By bison (53.122.192.4) on Montag, den 12. März, 2001 - 18:40:

Ich bin auf einer BAB mit 155 statt 120km/h geblitzt worden. Etwa 150m vor der Radarfalle gab es ein Verkehrsschild auf dem Mittelstreifen, das die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhob und das auch erst spät erkennbar war, weil es um 90° verdreht war(vom Seitenstreifen in Richtung Mittelstreifen schaut man also genau auf das Schild.) Das Schild war wohl für die Gegenfahrbahn gedacht und anstatt es abzudecken haben die es nur auf die Gegenfahrbahn gedreht. Ich bin die Strecke nochmal gefahren und habe am Seitenstreifen angehalten. Jetzt habe ich ein schönes Foto mit deutlich erkennbaren Schild und der Radarfalle.

Gibt es eine Möglichkeit dies als Grund für eine Zahlungsverweigerung anzugeben, oder was mach ich ? Schriftlich habe ich noch nichts bekommen.

PS: Bin bisher ein unbeschriebenes Blatt

By KJK (194.138.37.46) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 08:38:

Einen Tip kann ich Dir schon geben: Sei vorsichtig bei der Vorführung Deines Beweisfotos. Sonst kommst Du evtl. zwar um eine Strafe wegen Geschwingigkeitsübertretung herum, kriegst aber stattdessen eine für unerlaubtes Anhalten auf der Autobahn aufgebrummt!
Und einen Trost habe ich auch: Bei Tacho 155 gibt's auf keinen Fall ein Fahrverbot.

By traffic (149.225.39.17) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 11:19:

@bison: Das sehe ich nicht so drastisch wie KJK. Vielleicht gibt es neben der Autobahn eine Landstraße oder einen Fußweg, von dem aus Du das Foto gemacht hast. Falls ja, kannst Du das Foto bei Bedarf ruhig einbringen.

By KJK (194.138.37.46) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 13:16:

Völlig korrekt. Nur sollte er sich die Örtlichkeit daraufhin noch mal näher ansehen, wenn er es nicht so genau weiß, und auf eine entsprechende Frage eine passende Antwort parat haben (Stichwort: "vorsichtig").
Im übrigen wird sich bison anhören müssen, daß er hätte erkennen müssen, daß das Schild nicht für ihn gedacht bzw. "ungültig gemacht" sein sollte. Aber probieren kann man's ja mal...

By bison (53.122.192.4) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 16:32:

@KJK:Ich hatte beim zweiten Vorbeifahren seltsame Motorgeräusche und mußte "leider" anhalten und unter der Motorhaube nachschauen was los ist. Dabei hat meine Frau das Foto gemacht.
An dem Tag hat es heftig gewindet, da kann sich so ein Schild ja auch mal verdrehen.

Wenn ich Eure Antworten so lese, habe ich den Eindruck, daß ich eher schlechte Chancen habe und ich wohl eher zahlen muß. Ist das so ? Oder gibt es schon Fälle, die Ähnlichkeiten mit meinem Fall haben ?

By traffic (149.225.39.22) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 18:02:

@bison: Hoch dürften die Chancen nicht sein, genauso wie die zu erwartende Geldbuße. In deinem Fall (90 Grad verdreht) weiß man auch nicht, ob das Foto etwas bringt (oder schadet). Besser wäre, wenn das Schild z.B. 70 Grad verdreht wäre.

By stefan (212.185.226.194) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 23:11:

photoshop!!! ;-)

By anon (198.207.223.230) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 17:10:

Also ich habe mit so einem Fotobeweis schon mal Glück gehabt. Den BEweis, dass Du das Foto vom Straßenrand gemacht hast, können und werden sie i.d.R. nicht erbringen. Es könnte auch vom Beifahrer während der Fahrt gemacht worden sein (kurze Verschlußzeit).


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