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Lichtechter Anwohnerparkausweis

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Lichtechter Anwohnerparkausweis
By Gregor (216.34.244.105) on Samstag, den 9. September, 2000 - 11:59:

Hallo,

heute morgen habe ich mal wieder einen Strafzettel wegen angeblichen Falschparkens an meinem Auto gefunden. Es ist mittlerweile der achte, obwohl ich jedes Mal meinen Anwohnerparkausweis deutlich sichtbar auf dem Armaturenbrett liegen hatte. Sofern ich die Aussteller des Strafzettels noch erwischt habe, hieß es dann meistens „die Frontscheibe hat so gespiegelt, daß ich den Ausweis nicht sehen konnte“ oder ähnliches.

Anscheinend mag mich jemand auf dem Ordnungsamt nicht – oder er stört sich daran, daß mein Auto in einem anderen Bundesland angemeldet ist. Wie dem auch sei, ich habe jedes Mal einen Brief per Einschreiben an das Ordnungsamt schicken müssen, mit dem Nachweis, daß ich einen gültigen Parkausweis habe (BTW, warum können die das nicht einfach VOR Verschicken der Strafzettel prüfen, ist doch das gleiche Amt?!)

Nun ist es aber so, daß der diesjährige Ausweis schon nach vier Monaten in der Sonne nicht mehr lesbar ist. Ich war ein paar Wochen weg und hatte daher keine Gelegenheit, einen neuen ausstellen zu lassen.

Meine Frage daher: muß das Ordnungsamt als die Behörde, die den Ausweis vergibt nicht dafür Sorge tragen, daß die verwendete Tinte UV-beständig ist?
Mein Rechtsempfinden sagt „ja“, da dies allerdings wenig Beweiskraft hat, hätte ich gerne einen entsprechenden Paragraphen oder Urteil gewußt.

Vielen Dank im Voraus,
Gregor

By Stefan (212.62.67.49) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 18:30:

Ich hab auch schon mal ein Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis bekommen. Es reichte jedoch ein Anruf. Die können schon prüfen, ob Du einen hast. Wahrscheinlich mag Dich da wirklich jemand nicht. Sprich doch mal mit dem Amtsleiter, vieleicht hilft es.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Samstag, den 3. Februar, 2001 - 11:46:

@Gregor
Die Kosten für das Einschreiben und auch die Fahrtkosten zum Postamt kannst Du Dir von der Behörde nach Einstellung des Verfahrens zurückholen. Dazu gehören auch die Kosten, die entstehen, um diesen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen! Der Aufwand für Dich ist realtiv gering und wenn Du das zwei bis dreimal durchgezogen hast, werden sie wohl etwas genauer prüfen, bevor sie ein Verwarnungsgeld verhängen. Zudem bist Du nicht verpflichtet, den Ausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen, auch wenn das dadraufsteht. Dieser Schriftzug ist nicht bindend, Du kannst ihn also auch an einer Seitenscheibe befestigen, die Sonne wird dort nicht so stark einstrahlen. Wichtig ist nur, daß er von außen gut lesbar ist. Ich denke nicht, daß Du verpflichtet bist, einen neuen Ausweis auf Deine Kosten zu beantragen.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 18:09:

In einem ähnlichen Fall bei uns (in einer süddeutschen Mittelstadt) hat so ein Geplagter sich an den Lokalredakteur der Zeitung gewand, der hat eine nette Story an gutem Platz draus gemacht und die Behörde so richtig als sture ...... hingestellt. Danach gings dann.


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